Konsul Colaço in Tanger

Hamburgs Schritte bei Portugal hatten sogleich die Folge, dass letzteres seinen Konsul in Tanger, Colaço, beauftragte, sich bei dem Kaiser in der erwähnten Art zu verwenden. Und dies geschah mit so gutem Erfolg, dass das aufgebrachte Schiff und seine Mannschaft ohne jegliches Lösegeld wieder freigegeben wurden; nur die schon verkaufte Ladung war verloren. Ebenso wurde das Bremer Schiff freigegeben, wobei nicht ganz klar ist, ob hauptsächlich durch dänische oder portugiesische Vermittlung*)

Zugleich wirkte aber Colaço für die hamburgischen Schiffe einen Waffenstillstand auf sechs Monate aus, und, als sie abgelaufen waren, auf weitere sechs Monate. Diesem Waffenstillstände und der im Jahre 1799 in Marokko ausgebrochenen Pest hatte Hamburg es zu verdanken, dass gegen seine Schiffe mehrere Jahre lang die Marokkaner keine Feindseligkeiten verübten


Doch machte schon im Mai 1799 Colaço Stöcqueler darauf aufmerksam, dass es unmöglich sein werde, auf die Dauer die hamburgische Schifffahrt gegen die Marokkaner ohne Weiteres zu sichern: schon die Eifersucht der nordischen Mächte werde es nicht zugeben, dass Hamburg frei durchginge, während sie ihre Freiheit teuer bezahlen mussten. Colaço wies auch darauf hin, dass der neue Kaiser von Marokko nicht mehr, wie früher Sidi Mohammed, eine besondere Ehre darin erblicke, mit ganz Europa in Frieden zu leben, sondern glaube, dass Europa den Frieden von ihm erkaufen müsse. Die geringste Zögerung in der Entrichtung des ihm zukommenden Tributs veranlasse den Kaiser zu Feindseligkeiten, wie dies Dänemark und Schweden bereits erfahren hätten.

In Hamburg scheint man zuerst nicht abgeneigt gewesen zu sein, auf diese Anregung einzugehen. Jedenfalls wurde aber für gut gehalten, nicht mit Lübeck und Bremen gemeinsam zu agieren; Stöcqueler bekam die ausdrückliche Instruktion, dass er nur für Hamburg, nicht für die drei Städte, zu verhandeln habe.

*) Bremen hatte sich gleich nach der Nachricht von der Wegnahme des Schiffes an Dänemark gewandt, und dieses den Konsul Olsen in Marokko mit den nötigen Schritten beauftragt. Doch erklärte auf Anfrage des Syndicus v. Eelking der portugiesische Geschäftsträger in Hamburg, Schuback, am 21. Februar 1800, dass die beiden Schiffe allein durch die Vermittlung des portugiesischen Hofes freigegeben worden seien.


Dieses Kapitel ist Teil des Buches Die Hansestädte und die Barbaresken