Klefeker und Carvajal

In der ersten Unterredung Klefekers mit Carvajal schilderte ersterer die Lage der hamburgischen Schifffahrt und den Zwang, der die Stadt zu dem Frieden genötigt habe. Der Minister äußerte sich darauf sehr abfällig über den Frieden, insbesondere die Munitionslieferung, über die er sich genau informiert zeigte. Klefeker legte nun dar, wie die Stadt in jene Lieferung nur mit großem Widerwillen eingewilligt habe, „er wäre aber beordert, heiliglich zu versprechen, dass hinführe gar nicht die geringste Ammunition den Algierern von der Stadt weiter solle zugeführt werden, sondern man wolle trachten, diesen Punkt in eine Summe Geldes zu verwandeln“ . Hierauf entgegnete Carvajal, auch Geld bringe den Algierern Vorteil, der dem Könige nur missfällig sein könne, denn dieser sei so gesinnt, „dass wer mit ihm in Freundschaft leben wolle, es nicht mit denen Algierern halten müsse“; Hamburg habe also nur die Wahl zwischen der Freundschaft des Königs oder Algiers. Als schließlich Klefeker auf den alten spanisch-hansischen Vertrag, in dem bei etwa entstehenden Zwistigkeiten den Städten eine Jahresfrist zu ihrer Einrichtung zugestanden sei,*) hinwies und Kraft dieser Bestimmung eine Verlängerung des Termins als vertragsmäßig notwendig hinstellen wollte, bemerkte der Minister, dieser Artikel passe nicht auf den vorliegenden Fall.**)

Der Bericht Klefekers über diese Unterredung traf etwa am 12. März in Hamburg ein. Der Senat musste nun allerdings die Notwendigkeit einer Aufhebung des Friedensvertrages ernsthaft ins Auge fassen. Er hatte, wenn wir dem Mercure historique et politique folgen wollen,***) schon Poniso bei seiner Abreise (24. Februar) einen Brief mitgeteilt, der an Ford abgehen sollte; in diesem Briefe wurde der letztere von der Unmöglichkeit für Hamburg, den Vertrag aufrecht zu erhalten, unterrichtet. Aber der Senat hoffte doch immer noch, einen Kriegszustand mit Algier vermeiden und durch Erlangung von Pässen den formellen Frieden ersetzen zu können. Noch am 22. März beschloss er an Ford zu schreiben, er solle beim Dey sondieren, „auf welche Art die Schließung einer Convention ohne Lieferung der Ammunition geschehen könnte“ .


*) Dumont, Corps universel dipl. VI. F. I. S. 407. 414 (Privilegien 1647 bis 50); ferner auch schon in den Privilegien von 1607 bei de Abren y Bertodano, Coleccion do los tratados I. 380.

**) Admir. Prot. 1752. März 22.

***) 1752. I, S. 314.



Dieses Kapitel ist Teil des Buches Die Hansestädte und die Barbaresken