Inanspruchnahme der Admiralitätskasse
Erst 1779 wuchs mit der zunehmenden Westfahrt die Inanspruchnahme der Admiralitätskasse. Sie zahlte halbe Prämien aus in diesem Jahre an 18 Schiffe; keines derselben ging weiter als Setubal. In Summa kosteten der Admiralität diese 18 Fahrten 3.861 Mark Courant. In den folgenden, für die West- und Mittelmeerfahrt Hamburgs sehr günstigen Jahren stiegen die Ausgaben. Vom 1. April 1782 bis ult. März 1785 wurden in Hamburg für Türkengefahr 90 Schiffe versichert, wofür die Admiralität an halben Prämien 18.572 Mark 9 ß vergütete, von welcher Summe sie allerdings aus der Sklavenkasse 14.726 Mark 11 ß ersetzt bekam.
Bisher hatte hinsichtlich der Summen, die auf die einzelnen Personen der Mannschaft versichert wurden, eine feste Taxe nicht bestanden. Im Jahre 1753 hatte der Rat nur vorgeschlagen, dass die Summe „jedesmal zwischen dem mindesten und meisten desjenigen, was bisher dafür bezahlet worden, genommen werden müsste“. Im Jahre 1759 deutete die Admiralität einem Reeder „ernstlich“ an, dass er die Mannschaft so hoch versichern müsse, als die Lösungskosten sich beliefen. Aber diese schwankten ja fortwährend. Als nun im letzten Jahrzehnt des Jahrhunderts, wie wir oben geschildert, die Gefahr drohte, dass die Meerenge von Gibraltar sich den Barbaresken öffnen und die atlantische Fahrt dadurch sehr unsicher werden würde, empfand man das Bedürfnis, hierin eine feste Praxis in Gestalt einer Art Taxe zu begründen. Von der Admiralität wurde deshalb vorgeschlagen, dass versichert würde:
Bco. Mark 8000 auf einen Schiffer,
Bco. Mark 4.000 auf einen Steuermann,
Bco. Mark 3.000 auf einen Zimmermann,
Bco. Mark 2.400 auf einen Bootsmann und Koch,
Bco. Mark 2.400 auf einen Matrosen,
Bco. Mark 1.600 auf einen Kochsmaat,
Bco. Mark 1.600 auf einen Jungen.
Um dieselbe Zeit machte die Ausdehnung der hamburgischen Schifffahrt auch eine Erweiterung der Versicherung notwendig. Für die Fahrt nach Nordamerika, die von der Barbareskengefahr kaum bedroht war, scheint man nie die Mannschaft gegen diese Gefahr versichert zu haben. Dagegen wurde im Jahre 1794 die Frage aufgeworfen, ob für die Fahrt nach Ostindien auf Türkengefahr versichert werden sollte. Die Frage wurde bejaht. Die ganze Fahrt nach Ostindien unter hamburgischer Flagge war etwas Neues.
Bisher hatte hinsichtlich der Summen, die auf die einzelnen Personen der Mannschaft versichert wurden, eine feste Taxe nicht bestanden. Im Jahre 1753 hatte der Rat nur vorgeschlagen, dass die Summe „jedesmal zwischen dem mindesten und meisten desjenigen, was bisher dafür bezahlet worden, genommen werden müsste“. Im Jahre 1759 deutete die Admiralität einem Reeder „ernstlich“ an, dass er die Mannschaft so hoch versichern müsse, als die Lösungskosten sich beliefen. Aber diese schwankten ja fortwährend. Als nun im letzten Jahrzehnt des Jahrhunderts, wie wir oben geschildert, die Gefahr drohte, dass die Meerenge von Gibraltar sich den Barbaresken öffnen und die atlantische Fahrt dadurch sehr unsicher werden würde, empfand man das Bedürfnis, hierin eine feste Praxis in Gestalt einer Art Taxe zu begründen. Von der Admiralität wurde deshalb vorgeschlagen, dass versichert würde:
Bco. Mark 8000 auf einen Schiffer,
Bco. Mark 4.000 auf einen Steuermann,
Bco. Mark 3.000 auf einen Zimmermann,
Bco. Mark 2.400 auf einen Bootsmann und Koch,
Bco. Mark 2.400 auf einen Matrosen,
Bco. Mark 1.600 auf einen Kochsmaat,
Bco. Mark 1.600 auf einen Jungen.
Um dieselbe Zeit machte die Ausdehnung der hamburgischen Schifffahrt auch eine Erweiterung der Versicherung notwendig. Für die Fahrt nach Nordamerika, die von der Barbareskengefahr kaum bedroht war, scheint man nie die Mannschaft gegen diese Gefahr versichert zu haben. Dagegen wurde im Jahre 1794 die Frage aufgeworfen, ob für die Fahrt nach Ostindien auf Türkengefahr versichert werden sollte. Die Frage wurde bejaht. Die ganze Fahrt nach Ostindien unter hamburgischer Flagge war etwas Neues.
Dieses Kapitel ist Teil des Buches Die Hansestädte und die Barbaresken