Hamburgs Entschluss zu Vertragsverhandlungen

Das war ein deutlicher Wink; er wies hin auf das Anerbieten, das früher von England den Hansestädten gemacht war, nämlich durch seine Vermittlung Frieden mit den Barbaresken zu schließen, und das wegen der beim Bundestag schwebenden Aktion nicht angenommen worden war.*) Von England hatten somit die Städte nichts mehr zu erwarten, es sei denn, sie bewiesen ihren guten Willen auch durch die Tat.

Man griff also wieder zurück auf das Mittel direkter Verträge mit den Barbaresken, wie sie von den Kommerzdeputierten so oft empfohlen waren, und wie noch kürzlich Tönnies sie in Druck-**) und Schriftwerken***) angeraten hatte. Auf Vortrag des Syndikus Amsinck beschloss am 23. Mai 1828 der Senat, die Vorbereitungen zu den Sicherungsmaßregeln gegen die Barbaresken nun nicht länger zu verschieben. Diese Sicherung dachte man sich ausgedehnt auch auf das Mittelmeer; als passendste Modalität wurden Verträge mit den Barbaresken angesehen. Um aber ganz sicher zu gehen, holte man von Sachverständigen Gutachten ein, so von Colquhoun, vom Generalkonsul Lindenberg in Lissabon und dem Konsul Turner in Gibraltar. Auch über die preussischen Schritte wollte man Erkundigungen einziehen.


Die Gutachten der genannten drei Männer entsprachen durchaus den im Senat herrschenden Ansichten; sie stimmten namentlich darin überein, dass sie direkte Verträge für das geeignetste Mittel hielten.****)

Wenn man nun direkte Verträge zu schließen gedachte, so beabsichtigte man damit doch nicht, auch die Verhandlungen direkt zu fuhren. Die Erinnerung an frühere Erfahrungen scheint diesen Gedanken gar nicht haben aufkommen lassen. Schon am 23. Mai hatte Amsinck vorgeschlagen, für etwaige Vertragsverhandlungen sich der Vermittlung Englands zu bedienen; ja, man verstieg sich sogar zu der Hoffnung, die Garantie Englands für die Verträge zu erreichen. Colquhoun sondierte vorläufig die britische Regierung; Lord Aberdeen wünschte zunächst einen schriftlichen Antrag.*****)

Verhandlungen, die ohne Wissen und Willen des Senats ein Lissabonner Jude Cardozo******) im Namen Hamburgs mit Marokko eingeleitet hatte, wurden vom Senat noch rechtzeitig desavouiert.“*******)

*) vgl. oben S. 147 ff.

**) Merkantilistisch-geschichtliche Darstellung der Barbaresken-Staaten etc. Hamb. 1826, namentlich S. 199 ff. Über die Stellung der preussischen Regierung zu seinen Vorschlägen vgl. Zimmermann S. 126 f.

***) So in einer den Kommerzdeputierten am 24. November 1827 überreichten Denkschrift

****) Senatsprot. 20. Aug. 1828.

*****) Senatsprot. 7. Juli 1828.

******) über ihn vgl. auch Zimmermann S. 127.

*******) Senatsprot 6. Juni 1828.





Dieses Kapitel ist Teil des Buches Die Hansestädte und die Barbaresken