Hamburgische Friedenspläne

Ein Friede mit Algier wäre demnach „ebenso notwendig als wohltätig.“ Die Herbeiführung eines solchen schien den Kommerzdeputierten sowohl hinsichtlich der Kosten wie der augenblicklichen politischen Verhältnisse weniger schwierig zu sein als jemals. Freilich werde „unsre Börse“ gern auch gleichzeitige Unterhandlungen mit den andern Raubstaaten sehen; dazu sei aber zur Zeit nicht zu raten; „und unsre Schifffahrt wird sich schon sehr desjenigen günstigen Erfolgs erfreuen, welcher ihr bis zur Meerenge von Gibraltar Sicherheit gewährt, welches ein Friede mit Algier vollkommen leistet.“

Einem Wunsche verliehen die Kommerzdeputierten besonders lebhaft Ausdruck, nämlich dass die Unterhandlung durch den portugiesischen Hof geführt werden möge; die „so offenbar gnädige Gesinnung dieses Hofes gegen unser Hamburg“ erhelle ja deutlich aus Stöcquelers Briefen. „Unsere Handlungs-Verhältnisse mit Portugal sind bedeutender jetzt als mit anderen südlichen Ländern von Europa“; dies werde dem Ministerium bekannt sein.


Was schließlich die Kosten betreffe, so werde die Admiralität aus dem noch immer erhobenen Konvoi-Zoll*) oder aus der Sklavenkasse die Gelder gewiss gern herschießen; der Tribut lasse sich teils aus den jährlich von der Admiralität für die Versicherung der Schiffsequipage geleisteten Beiträgen, teils aus einer auf die Türkenpässe zu legenden Auflage bestreiten. Die Stadtkasse solle nicht belastet werden; „denn Kommerzdeputierte halten sicher dafür, dass, wenn ein kostbarer Frieden geschlossen würde, auch diejenigen die Lasten gern übernähmen, welchen der Nutzen zunächst zu Teil wird.“

Der Senat instruierte darauf Stöcqueler am 13. Dezember, er möge sich erkundigen, ob man sich Hoffnung machen dürfte, gegen Erlegung einer Summe Geldes in den bevorstehenden portugiesischalgerischen Frieden aufgenommen zu werden; wenn das unmöglich, solle er den portugiesischen Minister um Rat fragen, auf welche andere Weise Hamburg, ohne besonderen Frieden mit Algier zu schließen, seine Schiffe gegen das letztere schützen könne.

*) Über diesen vgl. meine Conyoyschifffahrt S. 104 ff.


Dieses Kapitel ist Teil des Buches Die Hansestädte und die Barbaresken