Hamburg, Dänemark, Algier

Bedenklicher war aber in dieser Beziehung das Verhältnis, in das Hamburg mit Dänemark durch einen algerischen Frieden zu gelangen befürchten musste. Bereits im Mai 1750 hatte, wie wir oben sahen, Goverts eine Mitteilung nach Hamburg geschickt, aus der hervorging, dass der Dey den Bruch mit Dänemark in eine gewisse Verbindung mit dem mit Hamburg zu schließenden Frieden zu bringen geneigt war. Man scheint damals in Hamburg dieses nicht recht Ernst genommen zu haben. Am 12. Dezember schrieb aber Goverts geradezu, dass ihm zum Frieden nur in dem Falle Hoffnung gemacht worden sei, wenn Algier den Frieden mit Dänemark gebrochen hätte. Der Dey, so schrieb Goverts, habe ihm eröffnen lassen, dass er noch so lange Geduld haben müsse, bis auf den Brief, den er, der Dey, an den dänischen Hof geschrieben, eine Antwort erfolgt wäre; falls diese nicht „gewierig lautete,“ würde er sogleich den Frieden mit Dänemark brechen und den unsrigen annehmen.

Wie das Verhältnis Algiers mit Dänemark in Wirklichkeit war, muss dahingestellt bleiben. Tatsache ist jedenfalls, dass der Hamburger Senat keinen Augenblick schwankte, was er dieser Meldung gegenüber zu tun hatte. Mit dem Raubstaat einen Frieden zu schliessen, der ausdrücklich den Bruch dieses Staates mit Dänemark zur Voraussetzung haben sollte, konnte dem hamburgischen Interesse nicht entsprechen. Dänemark konnte es nicht verborgen bleiben, was ihm seinen teuer erkauften Frieden mit Algier zerstört hätte, und Hamburg, dem dann die ganze Schuld an dem Bruch zugeschrieben worden wäre, hätte sicherlich nicht viel Freude von dem Vertrag gehabt; die Stadt kannte ihren alten Nachbar, der noch immer die Oberhoheit über sie beanspruchte. Dänemark hätte auf eine oder die andere Weise der Stadt den Bruch mit Algier schwer vergelten lassen. Der Senat konnte sich nicht darauf einlassen, wie er später darlegte, „auf der einen Seite einen ungewissen Nutzen für Uns zu befördern und auf der andern Seite sich einer Menge Widerwärtigkeiten bloß zu stellen.*) Er ließ deshalb, sobald jene Meldung des Goverts eingetroffen war (Mitte Februar 1751), an ihn schreiben, dass, wenn er bei Empfang des Briefes den Frieden noch nicht geschlossen hätte und nur durch einen Bruch Algiers mit Dänemark der Friede zu erhalten sei, er die Verhandlung abbrechen solle. Sowohl die Oberalten wie die Admiralität billigten diese Weisung.


*) Prot. Dep. Com. 1751. April 2.



Dieses Kapitel ist Teil des Buches Die Hansestädte und die Barbaresken
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