Geringe Erfolge des Vereins

Aber die Zeit der Karlsbader Beschlüsse war Vereinen unter Privatleuten zu öffentlichen Zwecken, und mochten diese noch so vortrefflich sein, wenig hold; am wenigsten solchen Vereinen, die, wie der Antipiratische, ganz offen erklärten, dass von den Kabinetten allein nichts zu erwarten sei.*) Den diplomatisch -wohlwollenden Schreiben, die den Geschäftsführern von hohen Staatsbeamten, wie dem Fürsten Hardenberg, dem Grafen Bülow zugingen, folgten bald kühle Ablehnungen. Der Hamburgische Senat ließ im. Juni 1819 dem Verein, der sich mit der Bitte um obrigkeitliche Genehmigung an ihn gewandt, erklären **): dass Er bekanntlich längst sich mit dieser Frage beschäftigt habe und dass allgemeine Maßregeln aller europäischen Flaggen demnächst zu erwarten seien, „daher dann ein Verein von Privatpersonen zu desfallsiger öffentlicher Aufregung um so weniger passend erscheine“; eine Genehmigung des Vereins könne der Senat deshalb nicht aussprechen; doch bezweifle er die wohlgemeinten Absichten der Supplikanten nicht; auch bedürfe der Verein nicht der obrigkeitlichen Genehmigung zu Auseinandersetzungen über Gegenstände dieser Ali;, sofern dabei nicht die Grenzen desjenigen, was Privaten zugestanden werden könne, überschritten würden.

Ebenso lehnte die Lübecker Kommission für Handel und Schifffahrt, an die der Verein sich um Unterstützung gewandt hatte, diese ab und drückte vielmehr den Wunsch aus***), „dass für jetzt alle Privatverwendung in Beziehung auf den Barbaresken-Unfug eingestellt und die ganze Tätigkeit darauf beschränkt werden möge, die Folgen der notorisch in solcher Beziehung getroffenen Stipulationen der größeren Mächte und überhaupt den Stand und Fortgang dieser Angelegenheit sorgfältig wahrzunehmen“.


Der Verein ließ sich durch diese Abweisungen nicht abschrecken; er wandte sich an den Bundestag, die Senate von Bremen und Lübeck, fand aber überall wenig Gegenliebe. Kreyssing trat im Mai 1820 aus und arbeitete dann unter List in Stuttgart****); Dittmann geriet in Vermögensschwierigkeiten. Und ihre Schöpfung, der Verein, dem es an Mitteln fehlte und von dem sieh die Kaufleute allmählich zurückzogen, verfiel.

Mag in dem Verein, namentlich wohl durch die Leiter, Manches verfehlt angelegt gewesen sein, so ist es doch sehr bedauerlich, dass die in ihm sich konzentrierenden Kräfte nicht für seine vortrefflichen Ziele zusammengehalten und nutzbar gemacht worden sind; etwas Ermunterung von Oben, etwas mehr Selbstvertrauen und Wagemut, etwas weniger Zersplitterung, und als Wichtigstes ein großer Geldbeutel wären diesem Verein von Nöten gewesen.

*) So, ausser mehrfach in den Drucksachen des Vereins, auch in einem Briefe der Geschäftsführer an Syndic. Curtius 1819. Sept. 10.

**) Sen. Prot. 1819. Juni 11.

***) 27. Aug. 1819.

****) Dittmann hielt es für gut, als er am 14. März 1821 ein Schreiben an den Hamb. Senat richtete, darin zu bemerken: „dass ich durchaus nichts mit dem Handelsund Gewerbsverein (der bekannten, viel angefochtenen Schöpfung List's) zu schaffen habe oder mit demselben in Verbindung stehe.“


Dieses Kapitel ist Teil des Buches Die Hansestädte und die Barbaresken