Frage der Kostenbeteiligung

Nun kam die ebenso schwierige wie peinliche Frage der Kostenverteilung unter die drei Städte; vor dieser Frage traten die andern Punkte, die außerdem noch verhandelt wurden, weit zurück; wichtig ist nur noch der Beschluss, dass keine der Städte später einseitig von den Verträgen zurücktreten dürfte.

Lübeck erklärte sich bereit, 1/6 der Kosten zu tragen. Bremen erbot sich zu höchstens 1/4; der bremische Vertreter wies nochmals auf das geringe Interesse hin, das die Stadt an den Verträgen habe, betonte den Ersatz durch die hannoversche Flagge, der außerdem noch manche andere Vorteile durch England ausgewirkt seien. Namentlich hob Gildemeister das besonders große Interesse Hamburgs an dieser Sache hervor: Bremens Hauptartikel aus Amerika sei Tabak, der aus Nord-Amerika komme; die Schifffahrt nach dort werde nicht gefährdet; dagegen überwiege im südamerikanischen Handel, den die Barbaresken weit mehr bedrohten, Hamburg bedeutend.


Letzteres hatte sich vorher bereit erklärt, mehr als ein Drittel der Kosten beitragen zu wollen. Auf die 7/12, die die Schwesterstädte ihm nun zuschieben wollten, hatte es keine Neigung, sich einzulassen; es bestand auf einer höheren Inanspruchnahme Bremens. „Die Ansichten der hiesigen Kaufleute“, schrieb Amsinck am 10. August an Gütschow, „sind über diesen Punkt fast einstimmig, und fürchtet man, dass selbst die Bürgerschaft Schwierigkeiten machen könnte, ein so nachteiliges Verhältnis zu genehmigen '*

Syndikus Gütschow suchte zu vermitteln und schlug vor, dass Bremen 7/24, Hamburg 13/24 zahlen sollte, musste aber dafür von Bremen die Bemerkung hören, dass nach dortiger Meinung die Verträge vornehmlich für Lübeck wertvoll seien, weil dieses oft bedeutende Getreide Verschiffungen aus der Ostsee nach dem Mittelländischen Meer habe, für die es in Zukunft sich vorzugsweise der eigenen Flagge bedienen werde.*)

Schließlich brachte der Bremer Senat die Frage vor den Bürgerkonvent, in dem die Meinungen, ob Bremen überhaupt teilnehmen solle, sehr auseinander gingen. Doch genehmigte der Konvent am 16. Oktober endlich den Anschluss Bremens an die Schwesterstädte mit einer Kostenbeteiligung von einem Drittel. Hamburg hatte also die Hälfte zu tragen, womit es einverstanden war.

*) Gildemeister an Gütschow 29. Septemb. 1829.



Dieses Kapitel ist Teil des Buches Die Hansestädte und die Barbaresken