Einverständnis mit Portugal

Ein Einverständnis mit Portugal schien im Übrigen dem Senat höchst wünschenswert; konnte die Unterstützung Portugals dem Schreiben an den marokkanischen Kaiser zu Hilfe kommen, so war dies Konvoyen vorzuziehen. Sieveking instruierte deshalb am 7. Dezember Stöcqueler folgendermaßen:

Man sei in Hamburg überzeugt, dass das gute Einvernehmen mit Marokko bald wiederhergestellt werde. Die Freundschaft dieses Landes sei für Hamburg nicht gleichgültig, ebenso wenig auch für Portugal ein Bruch Hamburgs mit Marokko. Portugal sei doch sehr interessiert, nicht nur an der Erhaltung seiner Handelsverbindungen mit den Hansestädten, sondern auch der Sicherung der hansestädtischen Schifffahrt im portugiesischen Verkehr, in Anbetracht dessen, dass diese Schiffe nach Portugal die Produkte des Nordens einführten und von dort portugiesische und brasilianische Produkte holten; die Frachten würden sicher steigen, wenn die hanseatischen Schiffe von diesem Verkehr ausgeschlossen würden.


Stöcqueler sollte demnach versuchen, den portugiesischen Hof zu bestimmen, dass die Verhandlung zwischen Marokko und Hamburg durch den portugiesischen Konsul betrieben würde; sei dies nicht möglich, so möge doch Portugal eine geeignete Persönlichkeit in Vorschlag bringen, die unter der Leitung und dem Schutz des portugiesischen Konsuls sich dieser Aufgabe unterzöge. In diesem Sinne schrieb der Senat auch an den portugiesischen Minister de Souza Pinto; ferner wurde dem portugiesischen Geschäftsträger in Hamburg, Schuback, die Sache mitgeteilt.

Von Marokko selbst wünschte Hamburg vorläufig nichts weiter zu erreichen als Freigabe des gekaperten Schiffes und der Mannschaft sowie Wiederherstellung und Sicherung des guten Einvernehmens. Sollte Marokko außerdem ein jährliches Geschenk und die Bestellung eines hamburgischen Konsuls beanspruchen, so sollte Stöcqueler, der ja vorläufig die Verhandlung zu führen hatte, dies ad referendum nehmen, inzwischen aber Alles daran setzen, zunächst die hamburgische Schifffahrt gegen die Marokkaner zu sichern, eventuell selbst mit Überschreitung der im Allgemeinen ausgesetzten Summe von 20.000 Pesos.


Dieses Kapitel ist Teil des Buches Die Hansestädte und die Barbaresken