Drängen der Kaufmannschaften

Die hansestädtischen Kaufleute drängten deshalb ihre Senate unablässig. Die Verhältnisse mit den Barbaresken, so stellten am 21. Oktober 1816 die Kommerzdeputierten in Hamburg dem Senat vor, würden immer bedenklicher, die Schifffahrt der Stadt nach Portugal, Havanna, St. Thomas, Brasilien usw. immer mehr bedroht. Seitdem die Tripolitaner, die sich damals besonders feindselig gegen die hanseatischen Flaggen zeigten, sogar ihre Prisen in marokkanische Häfen einbrachten, wuchs die Unsicherheit der Schifffahrt*). Die Kommerzdeputierten rieten dringend, durch Colquhoun englische Vermittlung nachsuchen zu lassen, und schlugen überdies vor, der Senat möge bei der niederländischen Regierung sich darnach erkundigen, „ob und wann, gegen wen und unter welchen Bedingungen“ hamburgische Schiffe die niederländischen Konvoyen benutzen dürften. Endlich aber stellten sie zur Erwägung, ob nicht den Hansestädten eine Beteiligung an dem zwischen Spanien und den Niederlanden zur Abwehr der Barbaresken geschlossenen Vertrag ermöglicht werden könne.

Ein ähnliches Ersuchen stellte am 29. Oktober die Ehrliebende Bürgerschaft Lübecks an den dortigen Senat.


Keiner der drei Senate war von der Wirksamkeit solcher Schritte überzeugt. „Vorläufig ist man der Meinung“, schrieb der bremische Syndicus v. Gröning am 6. November an Curtius, „dass man weder durch England, noch durch ein Anschließen an den zwischen Spanien und den Niederlanden geschlossenen Defensiv-Traktat für die Hansestädte den für sie zu wünschenden Zweck erreichen könne; nicht bloß weil das dem Interesse Englands und der Niederlande zuwider sein würde, den Hansestädten für ihre Schiffe Schutz gegen die Barbaresken zu gewähren, sondern weil ein Beitritt zu dem angeführten Tractat auch nicht anders als sehr kostspielig für die Hansestädte sich ergeben könnte“.

*) Etwas seltsam ist es, wenn Friedr. v. Gentz den Kaiser von Marokko wegen seines Raubzuges gegen die preussischen Schiffe in Schutz nimmt. Er rechnet den Kaiser nicht zu den „Piraten“ (Briefe von Fr. v. Gentz an Pilat, herausg. von Mendelssohn-Bartholdy I. 229).



Dieses Kapitel ist Teil des Buches Die Hansestädte und die Barbaresken