Die Hamburger in den spanischen Städten
Im Übrigen wussten sich die Hamburger in den Hafenstädten zu helfen, als der Termin abgelaufen war, innerhalb dessen sie Spanien zu verlassen hatten. In der ersten Unterredung, die Klefeker mit Carvajal hatte, am 12. Februar, äußerte ersterer u A., er sei sehr unruhig, „in Ansehung des gegenwärtigen Schicksals seiner Compatrioten in denen hiesigen Landen;“ als Carvajal darauf bemerkte, er wisse nichts davon, nur habe ihm kürzlich Jemand, der von Cadiz gekommen, berichtet, es wären dort keine Hamburger mehr, fragte Klefeker ganz bestürzt : „Wie, sollten selbige von dannen weggezogen sein?“ worauf jener lächelnd antwortete, es wäre das so zu verstehen, dass die Hamburger unter fremden Namen sich daselbst zu decken suchten, in dem der eine sich als Mecklenburger der andere als Danziger usw. ausgäbe.*) Die spanische Regierung duldete also diese Umgehung des Dekrets in vollem Bewusstsein und ohne daraus ein Hehl zu machen. Darnach sind denn auch die Meldungen, die sich mehrfach finden,**) wonach alle Hamburger Kaufleute sich zur Abreise gerüstet hätten, zu beurteilen. Der Konsul Steetz in Cadiz berichtete, dass er für seine Person von dem dortigen Gouverneur Erlaubnis habe, sich als Konsul von Lübeck und Bremen daselbst aufhalten, solange, bis weitere Ordre vom Hofe ergangen sei. Feindseligkeiten, schrieb Steetz etwas später, seien gegen hamburgische Effekten nicht vorgekommen.
Erwähnenswert ist ferner noch eine Bemerkung, die sich in einem Briefe des Residenten von der Lith***) findet; ein junger in Sevilla ansässiger Hamburger, Namens Dammers, habe geschrieben, „dass, weil er katholischer Religion wäre, so wäre er dadurch von der Expulsion [Ausweisung] befreit, mithin könnte er vor wie nach frei und sicher in Spanien bleiben und sein Wesen allda ungehindert fortsetzen“ . Die Richtigkeit dieser Meldung, namentlich die Motivierung durch die Konfession, muss bezweifelt werden.
Am 29. Februar berichtete Konsul Steetz an Klefeker, dass sie in Cadiz „in völliger Ruhe lebten“ .****) Ob dies auf ein spanisches Dekret, nach dem den Kaufleuten noch einige Zeit in Spanien zu bleiben und ihre Leinen zu löschen gestattet worden ist, zurückgeht,*****) möge dahingestellt bleiben. In der ersten Hälfte April berichtete aber Klefeker, dass die Sache der Stadt gut stände und dass Ordre an alle Häfen ergangen sei, mit der Ausführung des Dekrets nicht weiter zu gehen,******) Und etwa zu der selben Zeit kamen Privatbriefe von Hamburger Kaufleuten aus Spanien, in denen ihre Korrespondenten in Hamburg aufgefordert wurden, sich bei Zeiten einen ansehnlichen Vorrat von guter Ware anzuschaffen, um sie eventuell sofort verschicken zu können;*******) was jedenfalls davon Zeugnis ablegt, dass jene Kaufleute sich sehr sicher fühlten.
Es scheint nicht, als ob diese gemäßigte Haltung der spanischen Regierung herbeigeführt worden ist durch Schritte der deutschen Kaufleute in Spanien. Der Senat hatte, wie wir sahen, auf diese gewisse Hoffnungen gesetzt. Wirklich haben die hamburgischen Kaufleute in Cadiz sich mit einer Vorstellung an den Hof gewandt;********) wahrscheinlich baten sie um Verlängerung des Termins. Dagegen berichtete Bahr aus Malaga am 28. Dezember, dass eine Vorstellung seitens der dortigen Kauf leute schwerlich zu erreichen sein werde.*********)
*) So erwähnt auch v. d. Lith am 19. April: „verschiedene von denen in Spanien unter diversen praetexten zurückgebliebenen Hamb. Kaufleuten, so sich vor Westphäler, Braunschweiger, Bremer etc. ausgegeben, welches sie der Geburt nach auch wohl seyn mögen.“
**) Steetz im Admir. Prot. 1752. März 13; Buys 22. Februar; auch im Mercure bist, et pol. a. a. 0. S. 275.
***) 22. Dez. 1751.
****) Admir. Prot, 22. März.
*****) Mercure bist, et pol. a. a. 0. S. 227. In den Akten wird dies Dekret nicht erwähnt.
******) Buys 19. April.
*******) von der Lith 19. April.
********) Admir. Prot. 31. Jan. 1752.
*********) ebendaselbst
Erwähnenswert ist ferner noch eine Bemerkung, die sich in einem Briefe des Residenten von der Lith***) findet; ein junger in Sevilla ansässiger Hamburger, Namens Dammers, habe geschrieben, „dass, weil er katholischer Religion wäre, so wäre er dadurch von der Expulsion [Ausweisung] befreit, mithin könnte er vor wie nach frei und sicher in Spanien bleiben und sein Wesen allda ungehindert fortsetzen“ . Die Richtigkeit dieser Meldung, namentlich die Motivierung durch die Konfession, muss bezweifelt werden.
Am 29. Februar berichtete Konsul Steetz an Klefeker, dass sie in Cadiz „in völliger Ruhe lebten“ .****) Ob dies auf ein spanisches Dekret, nach dem den Kaufleuten noch einige Zeit in Spanien zu bleiben und ihre Leinen zu löschen gestattet worden ist, zurückgeht,*****) möge dahingestellt bleiben. In der ersten Hälfte April berichtete aber Klefeker, dass die Sache der Stadt gut stände und dass Ordre an alle Häfen ergangen sei, mit der Ausführung des Dekrets nicht weiter zu gehen,******) Und etwa zu der selben Zeit kamen Privatbriefe von Hamburger Kaufleuten aus Spanien, in denen ihre Korrespondenten in Hamburg aufgefordert wurden, sich bei Zeiten einen ansehnlichen Vorrat von guter Ware anzuschaffen, um sie eventuell sofort verschicken zu können;*******) was jedenfalls davon Zeugnis ablegt, dass jene Kaufleute sich sehr sicher fühlten.
Es scheint nicht, als ob diese gemäßigte Haltung der spanischen Regierung herbeigeführt worden ist durch Schritte der deutschen Kaufleute in Spanien. Der Senat hatte, wie wir sahen, auf diese gewisse Hoffnungen gesetzt. Wirklich haben die hamburgischen Kaufleute in Cadiz sich mit einer Vorstellung an den Hof gewandt;********) wahrscheinlich baten sie um Verlängerung des Termins. Dagegen berichtete Bahr aus Malaga am 28. Dezember, dass eine Vorstellung seitens der dortigen Kauf leute schwerlich zu erreichen sein werde.*********)
*) So erwähnt auch v. d. Lith am 19. April: „verschiedene von denen in Spanien unter diversen praetexten zurückgebliebenen Hamb. Kaufleuten, so sich vor Westphäler, Braunschweiger, Bremer etc. ausgegeben, welches sie der Geburt nach auch wohl seyn mögen.“
**) Steetz im Admir. Prot. 1752. März 13; Buys 22. Februar; auch im Mercure bist, et pol. a. a. 0. S. 275.
***) 22. Dez. 1751.
****) Admir. Prot, 22. März.
*****) Mercure bist, et pol. a. a. 0. S. 227. In den Akten wird dies Dekret nicht erwähnt.
******) Buys 19. April.
*******) von der Lith 19. April.
********) Admir. Prot. 31. Jan. 1752.
*********) ebendaselbst
Dieses Kapitel ist Teil des Buches Die Hansestädte und die Barbaresken