Die Einkaufsgelder

Die einzigen Interessenten, die gegen die neue Einrichtung Einspruch erhoben, waren die Grönlandfahrer, die stets zur Stelle waren, wenn es galt, wirkliche oder vermeintliche Vorrechte zu verteidigen. Sie wehrten sich sehr entschieden dagegen*), dass man ihnen die „Last“ des ¼. ß aufbürden wolle; die Grönlandfahrt habe nichts mit der Türkengefahr zu tun; ihre Matrosen, die meist fremde seien, würden eine solche Auflage nicht tragen wollen-, Altona werde den Vorteil davon haben, usw.

Der Ehrb. Kaufmann trat diesem Protest bei und meinte, die Grönlandfahrer seien aus der Kasse auszuschließen; im Übrigen ließ er sich die Neu-Einrichtung vorläufig auf 2 Jahre gefallen.**)


Es ist seltsam: ob sie in Kraft getreten ist, kann nicht gesagt werden. Noch am 12. Januar 1747 mahnte die Admiralität den Rat, die neue Organisation in Wirksamkeit treten zu lassen. Später wird der Sache nicht mehr Erwähnung gethan. Die Frage muss deshalb eine offene bleiben.

Nur hinsichtlich der sogenannten Einkaufsgelder wurde eine Änderung getroffen.

Über den Ursprung der Einkaufsgelder sind wir genau nicht unterrichtet. Zuerst erwähnt finde ich den Einkauf in die Kasse in den „Vier revidirte Articuli der Bootsleute — Sklaven — Gelder-Einnahm“ vom 27. Januar 1679;***) der 3. Artikel bestimmte, dass, wenn einer, der zur Sklavenkasse gehöre, nicht binnen Jahresfrist nach seiner Heimkehr ihr seine Schuld abtrage, er nicht eher wieder angenommen werden sollte, „er habe denn zuvor seine Schuld abgetragen und über das von Neuen sich in die Cassa eingekauffet.“ In der Auskunft über die Sklavenkasse, die im Jahre 1736 der Rat dem schwedischen Residenten V. Strahlenheim erteilte, heißt es: jeder Schiffer, Steuermann oder Matrose, der in die Sklavenkasse eintrete, müsse beim Eintritt 12 Thaler, ein junger aber oder wer die erste Seereise mache, 4 Thaler bezahlen „als eine Premie“.

*) 2. Septemb. 1746 an die Kommerzdep.

**) Admir. Prot. 1746. Okt. 12.

***) Sie enthalten nur einige weniger wichtige Bestimmungen über das Verhältnis der Mitglieder der Kasse zu derselben. Die Artikel sind nur separat gedruckt. — In den alten Sklavenordnungen findet sich über das Einkaufsgeld nichts.



Dieses Kapitel ist Teil des Buches Die Hansestädte und die Barbaresken