Der lübisch-bremisch-marokk. Vertrag

Begreiflicherweise war man in Lübeck und Bremen sehr überrascht über diesen Vertrag, zu dem sie gekommen, man wusste nicht wie. Die bremische Bürgerschaft hatte allerdings erst vor kurzem beim Senat auf Beteiligung Bremens an dem hamburgischen Vertrage angetragen, auch hinsichtlich der Bewilligung der Mittel mehr Entgegenkommen gezeigt. Am 28. März hatten ferner eine Anzahl von Seeschiffern dem Senat eine Supplik übergeben, in der sie dem Wunsch nach einem Vertrage Ausdruck gaben. Trotz der Befremdung über das Verfahren Stöcquelers war der Senat deshalb einer Unterhandlung nicht abgeneigt*).

Lübeck war dagegen dem Vertrage ganz abhold. Ein ausführliches Promemoria des Syndicus Gütschow**) kam zu folgendem Ergebnis:


Die Fahrt nach Portugal müsse gewiss geschützt und alles gethan werden, was zu ihrer Erhaltung dienen könne. Ob dies Ziel aber durch einen Vertrag mit Marokko zu erreichen war, sei doch sehr zweifelhaft Portugal stehe nur noch mit Algier im Kriege und auch nur zum Schein. Seitdem fast alle italienischen Staaten in Frankreich einverleibt seien und den Barbaresken inner halb des Mittelländischen Meeres kaum ein Gegenstand der Beute übrig geblieben, sei noch mehr zu befürchten, dass die Räuber ihre Kreuzzüge außerhalb der Meerenge ausdehnen würden. Es käme die Unzuverlässigkeit solcher Verträge hinzu, der Mangel an einer Garantie, der hohe Tribut. Auch sei der Gewinn aus einem solchen Frieden mangelhaft; allerdings waren im Jahre 1805 nach portugiesischen Häfen 23 lübische Schiffe gegangen; diese außer ordentliche Frequenz wurde aber zum Teil der durch den Krieg erfolgten Unterbrechung der schwedischen Frachtfahrt zugeschrieben. Überhaupt aber scheine es misslich, in dem gegenwärtigen Zeitpunkt der höchsten politischen Krise sich in so bedenkliche Verwicklungen einzulassen.

*) Brem. Sen. an Lüb. Sen. 19. Juli 1806.

**) 14. Juli 1806.



Dieses Kapitel ist Teil des Buches Die Hansestädte und die Barbaresken