Der Begriff der Contrebande

Die Kaufleute erläuterten nun den Begriff Contrebande. In neuerer Zeit hätten ja die Krieg führenden Mächte die Begriffe von Contrebande und die Rechte der Konfiskation[entschädigungslose staatliche Enteignung] derselben „mit Hintansetzung aller natürlichen und Völker-Rechte“ unendlich weiter ausgedehnt, als früher. Allein „es ist uns noch kein Exempel bekannt geworden, dass ein Staat seinen Bürgern es verwehret hat, einem fremden, in keinem Kriege befindlichen Fürsten, gegen den wenigstens noch keine Kriegs-Erklärung publiziert worden, solche Güter zuzusenden, die selbst in den zwischen ihm und andern Mächten errichteten Traktaten nicht für Contrebande angesehen, sondern besonders davon ausgenommen werden“ . Wenn die Oberalten nun dies Alles als Contrebande hinstellten, so sei zu befürchten, dass bei allen folgenden Kriegen jede Macht sich dieser unserer eigenen Erklärung gegen uns bedienen werde.

Übrigens träfe für den Fall, dass die genannten Artikel wirklich von irgend einer Macht als Contrebande erklärt würden, der Schaden doch nie das Publikum, sondern nur den Eigner oder Assekuradeur. „Wenn aber“ , so fragten die Kaufleute, „ein Staat mitten im Frieden auf die Handlungen seiner Untertanen eine so genaue Aufmerksamkeit beweiset, eine so ängstliche Sorge, keiner auswärtigen Macht vor den Kopf zu stoßen, blicken lässt und sich selbst für jede Handlung seiner Untertanen responsable macht, welchen Schikanen und Weitläufigkeiten setzt er sich denn nicht in der Folge blos? Wir zittern vor den Folgerungen, die aus dem gegenwärtigen Verfahren der Herren Sechziger in der Zukunft gemacht werden können“ . Es sei bekannt, dass besonders in Kriegszeiten nicht alle Kaufleute die zu versendenden Waren beim Zoll angeben könnten; bei der Spedition von das Transito genießenden Gütern sei das oft unmöglich, weil dem Spediteur selbst nicht selten der Inhalt der Kisten usw. unbekannt sei. Wenn nun in einem Kriege ein Kaufmann einer Krieg führenden Macht Contrebande-Waren zusende, könne dann nicht die gegnerische Macht darauf einen Vorwurf gegen uns begründen, dass wir, die mitten im Frieden unsere Bürger so streng beaufsichtigten, nun im Kriege duldeten, dass ihren Feinden Kriegsbedürfnisse zugeführt würden.



Dieses Kapitel ist Teil des Buches Die Hansestädte und die Barbaresken