Colaços angeblicher Vertrag
Die Hansestädte als Gesamtheit hatten keinen Konsul in Tanger; dagegen wurde Hamburg noch immer von dem oben erwähnten Colaço vertreten; noch im Sommer 1821 war ihm das rückständige Gehalt für mehrere Jahre ausgezahlt; die Kommerzdeputierten hatten sich gegen die Aufhebung des Postens ausgesprochen, „weil man nicht wissen kann, wie bald man wieder Jemanden dort braucht“*).
Schon bald traf dies zu. Als Colaço von der friedlichen Gesinnung des neuen Kaisers Kenntnis, erhielt, glaubte er keine Zeit verlieren zu dürfen; obwohl jeglichen Auftrages ermangelnd, schloss er schnell für die Hansestädte einen Vertrag, nicht nur für Hamburg, Bremen und Lübeck, sondern auch eventuell für Frankfurt, und zwar gegen einen von jeder dieser Städte zu leistenden Jahrestribut von 2000 Piastern. Außerdem gab der Kaiser Colaço den Wunsch zu erkennen, in den Besitz von zwei hübschen Kaffeeservicen zu kommen, deren einzelne Erfordernisse genau geschildert wurden. Übrigens stand jeder einzelnen Stadt frei, dem Vertrage beizutreten oder nicht.**)
Unter dem 26. November 1821 erklärte der Kaiser schriftlich sein Einverständnis mit einem solchen Übereinkommen; die Zahlung der genannten Summe wurde in diesem Schriftstück***) ausdrücklich als Bedingung genannt.
Colaço glaubte mit dem Vertrage den Hansestädten einen wichtigen Dienst geleistet zu haben; solange sie, meinte er, mit den andern Raubstaaten auf dem Kriegsfuss ständen, wäre es für sie sehr wichtig und wertvoll, wenigstens mit Marokko Frieden zu haben.
Die Kunde von diesem Vertragsschluss fand bei den Städten einerecht verschiedene Aufnahme. Lübeck und Bremen verhielten sich ablehnend. Dass Frankfurt von der Sache nichts wissen wollte****), ist begreiflich. In Bremen hatte die Handelskammer wenig Neigung auf den Vertrag einzugehen; doch meinte sie, wenn Hamburg es täte, dürfe man die Sache doch nicht ganz von der Hand weisen, obgleich der Friede mit einem Raubstaat wenig nütze.*****)
Vertrauensvoller widmete man sich in Hamburg dieser Sache, diesmal vielleicht etwas zu sanguin. Hier war der Gedanke an Wiederherstellung des Friedens mit Marokko niemals gänzlich aufgegeben worden. ******) Die Kommerzdeputierten, die ja seit langer Zeit schon auf Verträge gedrungen hatten, empfahlen die Annahme des nun endlich geschlossenen dringend*******); sie verglichen mit ihm den Vertrag von 1805 und wiesen auf die größere Wohlfeilheit des jetzigen Vertrages hin. Ein Zusammengehen mit den Schwesterstädten schien ihnen empfehlenswert.
*) Senats-Prot. 1821. Aug. 15.
**) Nach Bericht Brunettis, Madrid 20. Dezemb. 1821 (Comm. Dep. Prot.).
***) Gedruckt bei A. Schäfer, Verhandlungen der Hansestädte mit dem Sultan v. Marokko, in v. Sybels Histor. Zeitschrift XXII, S. 67 f. Schäfer benutzte nur das Bremer St. Archiv, wodurch sich mehrere wesentliche Lücken und Irrtümer seiner Darstellung erklären; ich enthalte mich, im Einzelnen auf jene einzugehen.
****) Hamb. Senatsprot. 1823. Febr. 17.
*****) Bürgermeister Smidt 11. Februar und 19. März 1822.
******) Hamb. Senat an Oberalte 1822. Febr. 20.
*******) An Senat 8. Febr. 1822.
Schon bald traf dies zu. Als Colaço von der friedlichen Gesinnung des neuen Kaisers Kenntnis, erhielt, glaubte er keine Zeit verlieren zu dürfen; obwohl jeglichen Auftrages ermangelnd, schloss er schnell für die Hansestädte einen Vertrag, nicht nur für Hamburg, Bremen und Lübeck, sondern auch eventuell für Frankfurt, und zwar gegen einen von jeder dieser Städte zu leistenden Jahrestribut von 2000 Piastern. Außerdem gab der Kaiser Colaço den Wunsch zu erkennen, in den Besitz von zwei hübschen Kaffeeservicen zu kommen, deren einzelne Erfordernisse genau geschildert wurden. Übrigens stand jeder einzelnen Stadt frei, dem Vertrage beizutreten oder nicht.**)
Unter dem 26. November 1821 erklärte der Kaiser schriftlich sein Einverständnis mit einem solchen Übereinkommen; die Zahlung der genannten Summe wurde in diesem Schriftstück***) ausdrücklich als Bedingung genannt.
Colaço glaubte mit dem Vertrage den Hansestädten einen wichtigen Dienst geleistet zu haben; solange sie, meinte er, mit den andern Raubstaaten auf dem Kriegsfuss ständen, wäre es für sie sehr wichtig und wertvoll, wenigstens mit Marokko Frieden zu haben.
Die Kunde von diesem Vertragsschluss fand bei den Städten einerecht verschiedene Aufnahme. Lübeck und Bremen verhielten sich ablehnend. Dass Frankfurt von der Sache nichts wissen wollte****), ist begreiflich. In Bremen hatte die Handelskammer wenig Neigung auf den Vertrag einzugehen; doch meinte sie, wenn Hamburg es täte, dürfe man die Sache doch nicht ganz von der Hand weisen, obgleich der Friede mit einem Raubstaat wenig nütze.*****)
Vertrauensvoller widmete man sich in Hamburg dieser Sache, diesmal vielleicht etwas zu sanguin. Hier war der Gedanke an Wiederherstellung des Friedens mit Marokko niemals gänzlich aufgegeben worden. ******) Die Kommerzdeputierten, die ja seit langer Zeit schon auf Verträge gedrungen hatten, empfahlen die Annahme des nun endlich geschlossenen dringend*******); sie verglichen mit ihm den Vertrag von 1805 und wiesen auf die größere Wohlfeilheit des jetzigen Vertrages hin. Ein Zusammengehen mit den Schwesterstädten schien ihnen empfehlenswert.
*) Senats-Prot. 1821. Aug. 15.
**) Nach Bericht Brunettis, Madrid 20. Dezemb. 1821 (Comm. Dep. Prot.).
***) Gedruckt bei A. Schäfer, Verhandlungen der Hansestädte mit dem Sultan v. Marokko, in v. Sybels Histor. Zeitschrift XXII, S. 67 f. Schäfer benutzte nur das Bremer St. Archiv, wodurch sich mehrere wesentliche Lücken und Irrtümer seiner Darstellung erklären; ich enthalte mich, im Einzelnen auf jene einzugehen.
****) Hamb. Senatsprot. 1823. Febr. 17.
*****) Bürgermeister Smidt 11. Februar und 19. März 1822.
******) Hamb. Senat an Oberalte 1822. Febr. 20.
*******) An Senat 8. Febr. 1822.
Dieses Kapitel ist Teil des Buches Die Hansestädte und die Barbaresken