Caille preussischer Konsul

Unterdessen war zwischen Preussen und Marokko die Annäherung weiter fortgeschritten. Während die preussische Regierung zugleich bestrebt war, mit Algier zu einem friedlichen Einverständnis zu kommen und vorläufig algerische Seepässe zu erhalten, was ihr aber nicht gelang, suchte sie mit Marokko im freundlichen Einvernehmen zu bleiben. Der König schrieb am 20. April 1783 selbst an den marokkanischen Kaiser; und Caille sandte eine ausführliche Denkschrift über Marokkos Handelsverhältnisse nach Berlin. Formell der wichtigste Schritt der preussischen Regierung war die Ernennung Cailles zum preussischen Konsul in Marokko, die durch Patent vom 27. Januar 1784 erfolgte.

In dieser Beziehung war also Preussen viel weiter gegangen als Hamburg. Eine Konsularische Vertretung in Marokko und zwar durch Caille war auch seitens Hamburgs in Aussicht genommen, aber ernstlich noch nicht erwogen worden. Am 8. Juli 1782 schrieb der Senat sogar an Riecke: auf die Bestellung eines Konsuls in Marokko könne er sich vorläufig nicht einlassen; solange Caille in Afrika sei, werde er das gute Vernehmen mit Marokko und die freie Fahrt der hamburgischen Flagge in jenen Gewässern „welches dort unser einziges Geschäfte ist“ , zu unterhalten wissen. „Einen Konsul unserer Nation, wenn solcher ein Deutscher oder gar ein Hamburger sein sollte, in Marokko zu bestellen, ist schlechterdings nicht praktikable.“


Von Ende 1783 an erfuhren nun überhaupt die hamburgisch-marokkanischen Beziehungen eine merkliche Abkühlung. Grade zwei Jahre lang, bis Ende 1785, hören wir von Caille und seiner Verbindung mit Hamburg nichts; auch gegen Preussen scheint er sich in Schweigen gehüllt zu haben.*)

In Marokko wusste man ebenso wenig von ihm; sein eigener Sekretär war Jahre lang ohne Nachricht von ihm.**)

*) Hertzberg schrieb noch am 31. Januar 1784 an Caille: „je ne connais jusqu' ici qu' un seul négociant prussien, nommé Jacubowitz, établi à Emden, qui a entrepris d'envoyer des marchandises à Salé, où il a été entre fois en négoce.“ Die ostfriesische Kammer bat am 30. März 1784 um freie Schifffahrt im Mittelländischen Meer (Berl. Geh. St. A.).

**) Holl. Viceconsul van Nieuwerkerke in Tanger 1785. Deo. 15 (R.-A. Haag).



Dieses Kapitel ist Teil des Buches Die Hansestädte und die Barbaresken