Beschluss Hamburgs v. 19. Nov. 1827
Wenn man in Hamburg noch schwankte, in welcher Weise der Senatsbeschluss vom 19. November zur Ausführung gelangen sollte, so wurde wenigstens nach einer Richtung hin bald Klarheit geschaffen.
Wie schon bemerkt, hatte Colquhoun die britische Regierung um Verwendung beim Pascha von Tripolis behufs Freigebung der „Flora“ gebeten. Am 22. Dezember 1827 richtete nun der englische Staatssekretär Dudley an Colquhoun eine Note. In dieser teilte er mit, dass der englische Konsul in Tripolis instruiert sei, dem Pascha zu erklären, dass England die Freigebung der „Flora“ gern sehe. Mehr könne die englische Regierung nicht tun. Zugleich erinnerte Dudley Colquhoun daran, dass es nicht Schuld der britischen Regierung sei, wenn andere europäische Staaten nicht ihrem Beispiel gefolgt seien, „in endeavouring to repress the piratical practises of the Barbary States“ Er, Dudley, könne Colquhoun nicht ermutigen*), sich auf dasselbe Entgegenkommen Englands in ähnlichen Fällen zu verlassen, bevor nicht die Versicherung gegeben, dass die Hansestädte Maßregeln ergriffen hätten, um sich der Gelegenheiten zu bedienen, die geeignet wären, ihre Beziehungen zu den Barbaresken auf einen endgültigen und weniger unbefriedigenden Fuss zu stellen.
*) „to rely upon the like countenance of future applications of this nature, without a previous assurance, that the Hanse Towns have taken measures for availing themselves of the opportunities which are open to them of placing their relations with the Barbary States on a definite and less unsatisfactory footing.”
Wie schon bemerkt, hatte Colquhoun die britische Regierung um Verwendung beim Pascha von Tripolis behufs Freigebung der „Flora“ gebeten. Am 22. Dezember 1827 richtete nun der englische Staatssekretär Dudley an Colquhoun eine Note. In dieser teilte er mit, dass der englische Konsul in Tripolis instruiert sei, dem Pascha zu erklären, dass England die Freigebung der „Flora“ gern sehe. Mehr könne die englische Regierung nicht tun. Zugleich erinnerte Dudley Colquhoun daran, dass es nicht Schuld der britischen Regierung sei, wenn andere europäische Staaten nicht ihrem Beispiel gefolgt seien, „in endeavouring to repress the piratical practises of the Barbary States“ Er, Dudley, könne Colquhoun nicht ermutigen*), sich auf dasselbe Entgegenkommen Englands in ähnlichen Fällen zu verlassen, bevor nicht die Versicherung gegeben, dass die Hansestädte Maßregeln ergriffen hätten, um sich der Gelegenheiten zu bedienen, die geeignet wären, ihre Beziehungen zu den Barbaresken auf einen endgültigen und weniger unbefriedigenden Fuss zu stellen.
*) „to rely upon the like countenance of future applications of this nature, without a previous assurance, that the Hanse Towns have taken measures for availing themselves of the opportunities which are open to them of placing their relations with the Barbary States on a definite and less unsatisfactory footing.”
Dieses Kapitel ist Teil des Buches Die Hansestädte und die Barbaresken