Bedingungen Spaniens
Über den weiteren Verlauf der Unterhandlung im Einzelnen hören wir wenig.*)
Am 26. Juni berichtete Klefeker,**) dass Spanien nun Folgendes verlange:
1) dass der mit Algier geschlossene Vertrag gänzlich gebrochen werde,
2) die Stadt sich verpflichte, nicht zu verhindern, dass einige Rekruten, die man für die fremden Truppen Sr. Katholischen Majestät aus Deutschland zu beziehen pflege, durch ihren Hafen ausgingen.
Was sonst noch verlangt wurde, betraf die Vollmacht Klefekers und die Art der von Hamburg an Algier zu machenden Erklärung über den Bruch des Friedens. In dieser Erklärung sollte, wie von Spanien ausbedungen wurde, nicht bemerkt werden, dass des Königs Ungnade gegen Hamburg davon herrühre, weil es Algier Kriegsmunition geschickt, sondern weil es mit Algier einen Friedenstraktat geschlossen hätte.***)
Letzteres war natürlich für Hamburg sehr viel demütigender.
Klefeker stand die erste Bedingung zu; sie war ja nicht mehr zu vermeiden und die Hauptsache. Die zweite Bedingung nahm er vorläufig ad referendum; durch sie wurde ja etwas ganz Neues in die Verhandlung eingeführt. Champeaux hielt diese Bedingung, die ihm mitgeteilt wurde, für sehr annehmbar, weil die Stadt somit in der Lage sei, Spanien Dienste zu leisten. Es ist nicht genau ersichtlich, was aus dieser Bedingung geworden ist. Wahrscheinlich hat Klefeker ihr zugestimmt. Es war lange her, dass spanische Werbungen in Hamburg stattgefunden hatten; nach von der Lith ****) konnte sich „Niemand in Hamburg“ daran erinnern. Später haben aber spanische Werbungen in Hamburg stattgefunden; noch 1769 werden „unangenehme Vorfälle“ , die sich bei einer solchen Werbung in Hamburg ereignet, erwähnt; der Resident van der Lepe musste damals am spanischen Hufe eifrig zur Beschwichtigung wirken. *****)
Inzwischen hatte am 2. Juli der König ein Dekret erlassen, durch welches er das Verbot der freien Handlung mit Hamburg suspendierte und zugleich erklärte, dass er binnen fünf Monaten eine sichere Bescheinigung von der Stadt über die gänzliche Aufhebung des mit Algier geschlossenen Friedens erwarte. Dieses Dekret war am 3. Juli im Rat von Castilien publiziert und wurde sofort von Klefeker nach Hamburg mit einem Courier gesandt, der nach 11tägiger Fahrt hier am 16. Juli eintraf, gleichzeitig mit Klefekers Brief vom 26. Juni. Dem Ehrb Kaufmann wurde sogleich davon Mitteilung gemacht.******)
*) Im Mercure hist, et pol. 1752. I. S. 398 ff findet sich ein Bericht über eine Unterredung Klefekers und Carvajals, die, da sie im Wesentlichen die auch nach den Akten beglaubigten beiderseitigen Anschauungen wiedergibt, ganz gut so stattgefunden haben kann. Carvajal verweist hier die Hamburger auf den Schutz ihrer Schifffahrt durch Kriegsschiffe.
**) Ratsprotokoll 17. Juli.
***) von der Lith 19. Juli.
****) 22. Juli.
*****) Admir. Prot. 1769. März 3.
******) Com. Dep. Prot 1752. Juli 17.: v. d“ Lith 19. Juli.
Am 26. Juni berichtete Klefeker,**) dass Spanien nun Folgendes verlange:
1) dass der mit Algier geschlossene Vertrag gänzlich gebrochen werde,
2) die Stadt sich verpflichte, nicht zu verhindern, dass einige Rekruten, die man für die fremden Truppen Sr. Katholischen Majestät aus Deutschland zu beziehen pflege, durch ihren Hafen ausgingen.
Was sonst noch verlangt wurde, betraf die Vollmacht Klefekers und die Art der von Hamburg an Algier zu machenden Erklärung über den Bruch des Friedens. In dieser Erklärung sollte, wie von Spanien ausbedungen wurde, nicht bemerkt werden, dass des Königs Ungnade gegen Hamburg davon herrühre, weil es Algier Kriegsmunition geschickt, sondern weil es mit Algier einen Friedenstraktat geschlossen hätte.***)
Letzteres war natürlich für Hamburg sehr viel demütigender.
Klefeker stand die erste Bedingung zu; sie war ja nicht mehr zu vermeiden und die Hauptsache. Die zweite Bedingung nahm er vorläufig ad referendum; durch sie wurde ja etwas ganz Neues in die Verhandlung eingeführt. Champeaux hielt diese Bedingung, die ihm mitgeteilt wurde, für sehr annehmbar, weil die Stadt somit in der Lage sei, Spanien Dienste zu leisten. Es ist nicht genau ersichtlich, was aus dieser Bedingung geworden ist. Wahrscheinlich hat Klefeker ihr zugestimmt. Es war lange her, dass spanische Werbungen in Hamburg stattgefunden hatten; nach von der Lith ****) konnte sich „Niemand in Hamburg“ daran erinnern. Später haben aber spanische Werbungen in Hamburg stattgefunden; noch 1769 werden „unangenehme Vorfälle“ , die sich bei einer solchen Werbung in Hamburg ereignet, erwähnt; der Resident van der Lepe musste damals am spanischen Hufe eifrig zur Beschwichtigung wirken. *****)
Inzwischen hatte am 2. Juli der König ein Dekret erlassen, durch welches er das Verbot der freien Handlung mit Hamburg suspendierte und zugleich erklärte, dass er binnen fünf Monaten eine sichere Bescheinigung von der Stadt über die gänzliche Aufhebung des mit Algier geschlossenen Friedens erwarte. Dieses Dekret war am 3. Juli im Rat von Castilien publiziert und wurde sofort von Klefeker nach Hamburg mit einem Courier gesandt, der nach 11tägiger Fahrt hier am 16. Juli eintraf, gleichzeitig mit Klefekers Brief vom 26. Juni. Dem Ehrb Kaufmann wurde sogleich davon Mitteilung gemacht.******)
*) Im Mercure hist, et pol. 1752. I. S. 398 ff findet sich ein Bericht über eine Unterredung Klefekers und Carvajals, die, da sie im Wesentlichen die auch nach den Akten beglaubigten beiderseitigen Anschauungen wiedergibt, ganz gut so stattgefunden haben kann. Carvajal verweist hier die Hamburger auf den Schutz ihrer Schifffahrt durch Kriegsschiffe.
**) Ratsprotokoll 17. Juli.
***) von der Lith 19. Juli.
****) 22. Juli.
*****) Admir. Prot. 1769. März 3.
******) Com. Dep. Prot 1752. Juli 17.: v. d“ Lith 19. Juli.
Dieses Kapitel ist Teil des Buches Die Hansestädte und die Barbaresken