Auskunft Rieckes über Caille

In Bremen beschloss am 18. Oktober das Altesten-Kollegium der Kaufleute: es seien „Traktaten mit Marokko nicht vor der Hand zu weisen“ *), Dabei blieb man aber stehen; ein Brief, den man an Caille schreiben wollte, scheint nicht abgegangen zu sein.**)

So ging denn Hamburg wieder allein seine Wege. Ich glaube nicht, dass man hier, wie in Lübeck ausgesprochen wurde,***) schon wider Willen weiter, als man gewollt hatte, in die Sache hinein verflochten war. Ein festes Programm lässt sich bei solchen Unternehmungen schwer vorher aufstellen. In Hamburg herrschte aber, in Folge des größeren Interesses, das man an der Sache hatte, von vorn herein eine weitere Auffassung,


Die Anknüpfungen zwischen Hamburg und Marokko waren nun soweit gediehen, dass sie eine gewisse Sicherheit zu gewährleisten schienen. Der Senat hatte sich noch im Sommer 1782 eingehend nach Caille und seiner Vertrauenswürdigkeit bei Riecke erkundigt. Etwas abenteuerlichen Anschein hatte die Sache doch immerhin; und wenn es nicht aus anderen Rücksichten zu vermeiden war, so hätten die Herren vom Senat gewiss gern einmal dem Unterhändler persönlich auf den Zahn gefühlt. So mussten sie sich auf Rieckes Auskunftserteilung verlassen; dieser schilderte in seinem Briefe vom 13. August Caille folgendermaßen : Nach der genaueren Bekanntschaft, die er mit Caille gemacht habe, könne er nur versichern, dass „ich in demselben, soviel meine wenige Kenntnis entdecken können, nicht allein eine edle Denkungsart und große Geschicklichkeit, sondern auch solche vorzüglich gute Gesinnungen gegen unsere liebe Vaterstadt wahrgenommen habe, dass wir uns nächst Gott in seiner Person die Fortdauer der Zuneigung des marokkanischen Hofes in sofern versprechen können“ . Er habe sich auch bei dem venezianischen und dänischen Konsul in Tanger, wie auch dem kaiserlichen in Cadiz erkundigt und einstimmig von diesen vernommen, „dass er einer derjenigen ist, den der Kayser und der ganze Hof von Marocco am meisten favorisieret, ja sogar bey Differenzen mit andern Konsuls konsultiert, und dass es ihnen allen konstatiert, dass er, um diesen Vorzug vor vielen zu erlangen und zu konservieren, einige Mal von seinem eigenen Vermögen dabey zugesetzt hat“ .

*) Brem. Handelsk.-Archiv.

**) Eelking an Evers 7. Nov. 1782.

***) Senat an Bürgerschaft 1782. Nov. 23.



Dieses Kapitel ist Teil des Buches Die Hansestädte und die Barbaresken