Art der Lösung in Algier usw.

Nicht immer ist die Art, wie die Lösung der Sklaven in den Raubstaaten erfolgte, dieselbe gewesen.

Anfang des 17. Jahrhunderts nahm der Rat, wie es scheint, englische Hilfe in Anspruch*).


Es muss kurz vor dem Jahre 1612 gewesen sein, als in Hamburg Kaufleute und Schiffer auf Mittel und Wege sannen, „solche Gefangene Personen von den Feinden Christi Namens zu erlösen“; sie traten in Verbindung mit einem Schweizer aus St. Gallen, der in Marseille eine angesehene Stellung einnahm, mit Hans Löffler. Marseille stand in engen Beziehungen zu dem gegenüber liegenden afrikanischen Festlande.

Aber Löffler konnte nicht ohne Weiteres auf eine Unterhandlung mit den Barbaresken eingehen. Der König von Frankreich hatte seinen Untertanen streng jeden Handelsund Geldverkehr, wie auch jede Korrespondenz mit den Raubstaaten verboten**). Löffler erklärte deshalb, nur dann dem Wunsche Hamburgs nachkommen zu können, wenn zuvor dieses und Lübeck oder eines von beiden bei dem König die betreffende Erlaubnis auswirke. Interessant ist es, dass dieser Briefwechsel zugleich den hamburgischen Kaufleuten Anlass bot, die Anstellung eines Konsuls, und zwar des genannten Löffler, in Marseille zu beantragen***).

Was schließlich aus der ganzen Sache geworden, ist nicht klar. Später, im Jahre 1624, schloss der Rat einen förmlichen Kontrakt ab mit dem Dr. Cornelius Finckes, kgl. dänischen und fürstlich holsteinischen Rat und Resident in den Niederlanden, und dessen Stiefsohn Franz von Jperseel. Letzterer wollte Geschäfte halber nach Afrika reisen und verpflichtete sich nun, die ihm namhaft gemachten hamburgischen Sklaven daselbst zu lösen. Wechsel von jedesmal 1.000 Stück von Achten sollten ihm über Livorno zugehen. Als Gegenleistung für seine Bemühungen versprach der Rat dem Jperseel jährlich 600 gute holl. Gulden, zu 20 Stübern gerechnet. Auch sollte er von jeden 100 Stück v. Achten, die er zur Lösung verwandte 4 für sich bekommen. Dieser Kontrakt sollte versuchsweise auf ein Jahr gelten****). Wir hören später nicht mehr davon.

Später ist die Lösung der Gefangenen vielfach durch die Vermittelung der fremden, in den Raubstaaten domizilierten Konsuln erfolgt. Um 1684 und 1685 durch den holländischen Konsul. Damals konnte der holländische Resident in Hamburg, Kuysten, dem Rat mitteilen, dass zwischen Holland und Algier Friede sei und die lübischen und hamburgischen Sklaven mm für denselben Preis gelöst werden könnten, wie die holländischen, wenn die Gelder an den dortigen Konsul Übermacht würden.

Noch im 18. Jahrhundert hat der holländische Konsul vielfach die Lösung betrieben, wiederholt aber auch der englische. Im Jahre 1735 empfahl sich der schwedische Konsul in Algier für dies Geschäft; 1753 wurde dem holländischen Konsul in Algier die Lösung aller dort befindlichen hamburgischen Sklaven übertragen; 1759 löste der dänische Konsul Ployart in Algier mehrere. Sonst geschahen diese Geschäfte nicht selten durch Privatleute, oft Juden.

*) Voigt a. a. O.

**) Fagniez in Revue historique XVI. 31 f. Plantet a. a. O. I. S. XXXVII.

***) 1612. März 28.

****) H. St. Arch.




Dieses Kapitel ist Teil des Buches Die Hansestädte und die Barbaresken