Antworten auf die Noten
Inzwischen machten die Hansestädte die Erfahrung, dass von den großen Mächten in der Barbareskenfrage wenig zu erwarten sei. Auf die Noten, erfolgten fast ausschließlich nichtssagende, höfliche Antworten. England gab nur die Zusicherung, dass es Kapereien im Kanal und an seinen Küsten nicht dulden werde. Von Interesse waren nur die Antworten Spaniens, der Niederlande und Schwedens. Der spanische Resident stellte dem hamburgischen Senat eine Einladung zu der zwischen Spanien und den Niederlanden geschlossenen Allianz gegen die Barbaresken in Aussicht; eine ähnliche vertrauliche Mitteilung erfolgte durch den niederländischen Residenten.
Weiter noch ging Schweden. Der diplomatische Vertreter dieses Reiches, Herr v. Hjort schrieb den Senaten Lübecks und Hamburgs: der König habe sogleich seinen Konsul in Tunis beauftragt, das Los der hanseatischen Gefangenen möglichst zu mildem und dort kräftige Vorstellungen zu machen. Außerdem aber sei der König bereit, soviel an ihm liege, den Handel der Hansestädte gegen die Kapereien der Barbaresken zu sichern, und dass in diesem Sinne der schwedische Konsul in Tunis beauftragt sei, die Regentschaft dieses Landes über die Bedingungen eines etwaigen Friedens mit den Hansestädten zu sondieren; der König biete hierfür seine Vermittlung an.*)
Sowohl Lübeck wie Hamburg lehnten dies Anerbieten dankend ab; auch auf die angekündigte Einladung zu der Teilnahme an dem spanisch-niederländischen Vertrag, auf den wir unten noch zurückkommen werden, beschloss man vorläufig nicht einzugehen.
*) V. Hjort an Lübecker Senat 24. Juli 1817; Hamb. Senatsprot 25. Juli; V. Sienen an Curtius 30. Juli.
Weiter noch ging Schweden. Der diplomatische Vertreter dieses Reiches, Herr v. Hjort schrieb den Senaten Lübecks und Hamburgs: der König habe sogleich seinen Konsul in Tunis beauftragt, das Los der hanseatischen Gefangenen möglichst zu mildem und dort kräftige Vorstellungen zu machen. Außerdem aber sei der König bereit, soviel an ihm liege, den Handel der Hansestädte gegen die Kapereien der Barbaresken zu sichern, und dass in diesem Sinne der schwedische Konsul in Tunis beauftragt sei, die Regentschaft dieses Landes über die Bedingungen eines etwaigen Friedens mit den Hansestädten zu sondieren; der König biete hierfür seine Vermittlung an.*)
Sowohl Lübeck wie Hamburg lehnten dies Anerbieten dankend ab; auch auf die angekündigte Einladung zu der Teilnahme an dem spanisch-niederländischen Vertrag, auf den wir unten noch zurückkommen werden, beschloss man vorläufig nicht einzugehen.
*) V. Hjort an Lübecker Senat 24. Juli 1817; Hamb. Senatsprot 25. Juli; V. Sienen an Curtius 30. Juli.
Dieses Kapitel ist Teil des Buches Die Hansestädte und die Barbaresken