Antrag der Kommerzdeputierten

In derselben Weise wandte sich Lütkens an die Kommerzdeputierten. Diese hatten schon am 18. Juli sich mit der Sache beschäftigt und im Prinzip sich auf Lütkens' Seite gestellt. Nachdem nun letzterer sich an sie um Unterstützung gewandt hatte*), zogen sie, weil es eine Sache von besonderer Wichtigkeit war, ihre Altadjungierten zu ihrer Beratung hinzu. Es ist bemerkenswert, dass von den 3 anwesenden Altadjungierten sich 2 auf Seite der Kommerzdeputierten und des Lütkens stellten, einer aber auf die Gegenseite. Dieser eine war Franz Nicolaus Lütkens; er stimmte für die Löschung der Ladung in Hamburg und gab für die Notwendigkeit dieses Verfahrens vier Gründe an:

1) Sei Salé „wirklich ein Raubnest“ und die Saleer hinderten „als unsere Feinde die hiesige Schifffahrt in der Mittelländischen See“ .


2) Stünde, „wie er gehöret“ , Salé nicht im Frieden mit Frankreich.

3) Sollten die „Raubnester“ den Türken Hilfe gegen die Russen leisten wollen.

4) Würde Algier von den Dänen belagert werden, weshalb Hamburg sich in Acht nehmen müsste.

Gegen diesen Widerspruch beantragten die Kommerzdeputierten beim Senat: Dieser „wolle auch in diesem Falle e nicht zugeben, dass etwas an sich Erlaubtes für unerlaubt, noch weniger keine Contrebande zu Contrebande durch etwanige vorgefasste Meinungen einiger hiesiger Einwohner bey fremden Höfen Ursache gegeben werde zu erklären, damit nicht unsere ohnehin so sehr gekränkte Handlung noch mehr gekränket, und unseren nach Brot und Nahrung seufzenden Handwerkern nicht der wenige ihnen zufallende Verdienst gänzlich entrissen werde“ **).

Ebenso rief Lütkens die Hilfe des Kollegiums der Sechziger, d. h. die über den Oberalten stehende Instanz, an; er wies namentlich jeden Verdacht, als ob er aus Eigennutz handelte, entschieden zurück. Die Entscheidung der Sechziger, die wir nicht angeben können, scheint abschlägig gelautet zu haben. Es wurde nun noch einmal aus der Mitte der Kaufmannschaft heraus der Versuch gemacht, Lütkens und der von ihm verfochtenen Sache zu helfen.

*) Promemoria S. 20 ff.

**) ebenda S. 24.



Dieses Kapitel ist Teil des Buches Die Hansestädte und die Barbaresken