Anträge der hamburger Kaufmannschaft

Ebenso wandten sich auch 21 Reeder an die Kommerzdeputation:*) sie sahen voraus, dass bald die hamburgische Flagge, wenn sie nicht ganz verschwände, nur noch an den Gestaden der Ostsee sich blicken lassen könne; sie wiesen auf die segensreichen neueren Verträge hin, die den hamburgischen Schiffen die gleiche Stellung mit den Schiffen der mächtigsten Staaten verschafft hätten; die Brust des hamburgischen Kaufmanns erfülle dies mit Stolz. Namentlich aber deuteten sie auf die grade schwebenden Verhandlungen über einen Vertrag mit Brasilien hin. In Rücksicht auf ihn wie überhaupt unsere Verbindung mit den transatlantischen Staaten gewann die Eröffnung des Mittelmeers für die hamburgische Flagge besondere Bedeutung. Statt dessen drohte die Gefahr, aus dem Ozean ganz vertrieben zu werden; die Früchte jener weisen Bestrebungen, den Handel auszudehnen, zu pflücken, wurde verhindert durch die Räubereien der Barbaresken. Die Reeder kündigten das Ende ihres Geschäftes an; sich zu dem „zweideutigen Auswege zu entschließen, wie er früher oft eingeschlagen war, nämlich hamburgische Reedereigeschäfte unter fremder Flagge zu betreiben, lehnten sie ab aus Gründen sowohl der Rechtlichkeit wie des Patriotismus. Besondere Vorschläge machten die Reeder nicht; sie baten nur inständigst um Sicherung ihrer Flagge.

Die Kommerzdeputation überwies diesen Antrag dem Senat; sie hielt den Zeitpunkt, durch Vermittlung einer größeren Macht Unterhandlungen mit Erfolg anzuknüpfen, für günstig.


Noch ehe ihm dieser Antrag zuging, hatte der Senat am 19. November folgenden Beschluss gefasst:

„dass, da die Kapereien der Barbaresken gegen die hamburgische Flagge eher zu- als abnehmen, dabei aber alle Aussicht auf allgemeine Sicherungsmaßregeln gegen dieses Unwesen, sei es durch Einwirkung der Seemächte oder des Deutschen Bundes verschwunden ist, außerdem auch die politischen Verhältnisse sich in mehrfacher Rücksicht geändert haben, ferner auch abseilen der Barbaresken eine Geneigtheit zu friedlichen Vereinbarungen nach den Umständen nicht unwahrscheinlich ist, — die Frage, auf welche Weise der hamburgische Handel, ohne Rücksicht auf die Maßregeln anderer Staaten, gegen diese Kapereien gesichert werden könne, ernstlich in Erwägung zu ziehen und die desfalls bestandene Senats-Kommission zu reconstituiren.“

Zur Befreiung der „Flora“ sollte die Verwendung Frankreichs und Hollands nachgesucht werden, was auch geschah. Beide Regierungen erklärten sich bereit.

*) Eingabe vom 5. November 1827.



Dieses Kapitel ist Teil des Buches Die Hansestädte und die Barbaresken