Anerbieten Englands 1819

Im April 1819 erhielt Colquhoun eine Note des englischen Ministeriums mit der Mitteilung, dass durch Vermittlung des Gouverneurs von Malta, Maitland, ein Friede zwischen Tripolis einer — und dem Papst und Toskana andrerseits abgeschlossen sei; ferner, dass der Pascha von Tripolis Maitland die schriftliche Erklärung gegeben habe, dass er auch mit den Hansestädten bereit sei, Frieden zu schließen. Die englische Regierung stellte den Hansestädten anheim, sich ihrer Vermittlung zu bedienen.

Colquhoun riet den Senaten dringend, auf dieses Anerbieten einzugehen; sie möchten nur an den Prinz-Regenten schreiben und seine Vermittlung nachsuchen.*)


Alle drei Senate waren bereit auf diese Verhandlung einzugehen. Hamburg brach, wie wir gesehen, die vorbereitete Aktion am Bundestag schnell ab. Die Oberalten billigten diese Abschwenkung; nur eine Minderheit derselben meinte, „dem deutschen Bunde gebühre mehr Vertrauen als der englischen Regierung“, und sprach sich gegen Verträge mit den Barbaresken aus**).

Colquhoun wurde instruiert, seine Bemühungen dahin auszudehnen, dass diese Verhandlungen auch auf die anderen Raubstaaten sich erstrecken möchten. Der Befürchtung, sich zu jährlichen Tributen verstehen zu müssen, glaubte man ledig zu sein ***), da die vorliegenden tripolitanischen Verträge darüber nichts enthielten. Lübeck betonte ausdrücklich, dass es sich auf Jahrestribute und dgl. nicht einlassen werde****).

Jede Stadt richtete nun ein Schreiben an den Prinz-Regenten. Am 27. Mai antwortete Castlereagh Colquhoun mit einer kurzen Note, in der er mitteilte, dass ein allgemeiner Appell in dem von den Städten gewünschten Sinne seitens Englands und Frankreichs im Namen und auf Ersuchen des Aachener Kongresses an die Barbareskenstaaten im Begriff sei zu ergehen.

Von den tripolitanischen Verträgen ist nicht die Rede; die ganze Anregung verlief im Sande-, die Hansestädte hatten einmal wieder das Nachsehen. Sie hatten sich von Schritten am Bundestag abgewandt, von denen wohl nicht viel Erfolg zu erwarten war, die aber doch in der öffentlichen Meinung ihnen genützt haben würden. Nun ließ sie der, der sie abrief, in Stich. Denn der Hinweis auf die allgemeinen Maßregeln, die nichts wirkten, hatte keinen Wert.

*) Colquhoun an Curtius und an v. Sienen 6. April 1819; Hamb. Sen. Prot 1819. April 14. u. 16.

**) Oberalten-Prot. 1819. April 19.

***) Hamb. Senat an Lüb. Senat 1819. April 19.

****) Curtius an Colquhoun 1819. April 24.



Dieses Kapitel ist Teil des Buches Die Hansestädte und die Barbaresken