Abschluss des Friedens mit Algier

Inzwischen schrieb Goverts am 12. Februar, dass Algier nicht mit Dänemark brechen wolle und dass deshalb Hamburg auf einen Frieden nicht mehr rechnen könne. Schon war dies am 15. und 19. März der Admiralität und den Kommerzdeputierten mitgeteilt und die sofortige Rückberufung des Goverts angeregt, als am 31. März ein Brief des letzteren eintraf, in dem er berichtete, dass er am 22. Februar einen Vertrag abgeschlossen und am 28. unterzeichnet habe.

Die Kunde von diesem Ereignis rief bei denjenigen, denen sie infolge ihrer Stellung sogleich zu Ohren kam, große Freude und Begeisterung hervor. Was seit mehr als einem Jahrhundert angestrebt und ersehnt, wozu ein Anlauf nach dem andern unternommen, was das Ziel heißer Wünsche gewesen war, Das war nun erreicht: wenigstens mit dem Hauptgegner war ein Friede geschlossen. „Senatus erfreue sich herzlich, dass die des zu erreichenden Friedens halber mit der eifrigsten Sorgfalt vielfältig angewandten Bemühungen einen so glücklichen Ausgang gewonnen hätten,“ heißt es in der Mitteilung, die der Senat den Kommerzdeputierten zukommen ließ.


Die Freude wurde auch nicht getrübt durch die Aussicht, etwa mit Dänemark durch den Frieden in Konflikt zu geraten. Denn Algier hatte nicht vorher mit Dänemark gebrochen; dieser Bruch war also nicht die Voraussetzung zu dem Frieden mit Hamburg gewesen; wenn wirklich, was Goverts als bevorstehend meldete, Algier nun mit Dänemark brechen sollte, so konnte dieses Hamburg in keiner Weise die Schuld daran beimessen. Der Senat zögerte denn auch nicht, den Traktat, nachdem er ihn geprüft und annehmbar gefunden, zu ratifizieren. Das wurde bereits am 5. April beschlossen. Alle um ihre Zustimmung angegangenen Faktoren — Oberalte, Admiralität, Kommerzdeputierte sammt ihren Alt- und Neuadjungierten — waren damit einverstanden. An eine Ablehnung des Vertrages oder, was gleichbedeutend war, eine namentlich in Bezug auf die Leistungen Hamburgs vorzunehmende wesentliche Änderung dachte man hier wohl kaum; der Senat meinte, dass „da der Ruf von dem geschlossen Traktat nicht allein hier, sondern auch an allen negociirenden Örtern ganz gemein werden, man ohne Schimpf davon nicht abgehen könnte, zumal auch die Republik Algiers zu keiner Zeit sich mit uns in einige Negotiation würde einlassen wollen.“ In der Tat wäre es absurd gewesen, jetzt noch von dem Vertrage zurückzutreten.


Dieses Kapitel ist Teil des Buches Die Hansestädte und die Barbaresken