Abneigung des Senats gegen Verträge

Der Senat war zunächst anderer Ansicht; er befürchtete verstärkte Erbitterung der Barbaresken gegen Hamburg, hielt die Ausrottung überhaupt und eine Blockade im besonderen für schwel durchführbar. Dagegen sprach er sich entschieden für „eine Vereinigung abseiten der Mitglieder des deutschen Bundes zu einer gemeinschaftlichen Seerüstung“ aus, an der eventuell auch nichtdeutsche Staaten teilnehmen könnten.*) Da die Oberalten aber weiter drängten und die Gründe des Senats nicht für stichhaltig ansahen,**) wurde Gries um seine Ansicht befragt. Dieser schrieb darauf ***): ein Antrag auf direkte Unternehmungen gegen die Barbaresken beim Bundestag werde wohl nicht erfolgreich sein, „wenn es gleich keineswegs übel aufgenommen werden würde, und dem Staate, von welchem er ausgeht, in der öffentlichen Meinung nicht anders wie vorteilhaft sein könnte.“ Aber man hoffte damals ja immer noch von den großen Mächten; deshalb wurde die Sache vorläufig vertagt.

Ein ganzes Jahr wurde gewartet; die Londoner und Aachener Verhandlungen sah man, in dieser Sache wesentlich ergebnislos, enden. Da erklärten am 1. März 1819 die hamburgischen Kommerzdeputierten dem Senat, es wäre doch „unverantwortlich“, wenn man sich noch länger mit Hoffnungen auf fremde Hilfe und den Bundestag hinhalten lasse, „und inzwischen den gemeinnützigsten Zweig des städtischen Gewerbes gänzlich verdorren lassen wollte.“ Von anderen Staaten, davon seien sie überzeugt, lasse sich vorläufig nichts mehr erwarten. Es bleibe nur direkte Unterhandlung mit den Raubstaaten übrig; da die hierzu erforderlichen Kosten von den Assekuradeuren abgelehnt seien, müsse man öffentliche Mittel dafür aufwenden, „denn die Aufrechthaltung der Schiffsreedereien ist eine allgemeine Stadtsache“, wenn auch in der Folge die Reeder wohl ein massiges Lastgeld bewilligen würden.


Auf Verträge wollte der Senat sich aber noch immer nicht einlassen“****); er fand in dieser Hinsicht die Oberalten auf seiner Seite; eine separate Friedensunterhandlung, erklärten letztere*****), scheine ihnen ebenso untunlich, als erfahrungsmäßig zwecklos. Der Senat bezweifelte, ob solche Verträge der hansestädtischen Reederei und Schiffbauerei großen Nutzen bringen würden; erwies auf Dänemark und Holland hin, die mit den Barbaresken im Frieden lebten und dennoch über Abnahme ihrer Frachtfahrt und ihres Schiffsbaues klagten.

*) Senatsprot. 22. Dez. 1817.

**) An den Senat 2. Januar 1818.

***) Frankfurt 28. Januar 1818.

****) Senatsprot. 12. März 1819.

*****) 17. März 1819.



Dieses Kapitel ist Teil des Buches Die Hansestädte und die Barbaresken