Ablehnung durch die Assecuradeure

Diese Vorstellung fiel bei den Assekuradeuren aber auf keinen fruchtbaren Boden. Sie erklärten, dass sie zwar von der Wichtigkeit der Sache überzeugt wären, meinten aber doch, dass sie dem Reeder und Kaufmann näher als ihnen läge. Sie, die Assekuradeure, deckten sich gegen höhere Gefahren durch höhere Prämien, welche letztere den Versicherten zur Last fielen; Verringerung der Gefahr komme deshalb den letzteren zu Gute. Die Assekuradeure sprachen ferner ihre grundsätzliche Anschauung dahin aus, dass „das Vorrecht unsere Flagge und unsern Handel zu schützen, allein Sache des Staats sei; nur demselben kommt es zu, die dazu behufigen Schritte zuerst zu tun. Eine Privat-Gesellschaft darf es nicht wagen, demselben vorzugreifen.“

Mit dieser deutlichen Ablehnung mussten sich die Kommerzdeputierten zufrieden geben, denn die Reeder, die auch befragt wurden, konnten allein die Kosten nicht tragen. Von dieser Mission wird fernerhin nicht mehr gesprochen.


Konnten die Vorschläge, die dem Senat seitens der Kommerzdeputation gemacht wurden, jenem vorläufig nicht als annehmbar erscheinen, so ist es doch sehr bemerkenswert, dass. als er sich mit dem Ersuchen um Ratschläge an den erfahrenen Colquhoun wandte, dieser mit Dingen heraus rückte, die den Vorschlägen der hamburgischen Kaufmannschaft recht ähnlich sahen.

Colquhoun*) schlug den Hansestädten Friedensunterhandlungen mit den Barbaresken, eventuell durch englische Vermittlung vor, ferner dass die hanseatischen Schiffe bewaffnet werden und in Flotten zusammensegeln sollten.

Diesen Vorschlägen gegenüber äußerte sich die Barbaresken-Kommission des hamburgischen Senats dahin:

a) „Dass die Unterhandlung eines Friedens mit den Barbaresken vielen Schwierigkeiten unterworfen sei; es sich auch frage, ob es gerathen sey, diesen Frieden durch England zu unterhandeln; dass aber auf jeden Fall dieses nicht sofort nützen könne und besser bis zum Herbst ausgesetzt bleibe.“

b) „Dass das Projekt der Bewaffnung unserer Schiffe kaum ausführbar sey und unter den gegenwärtigen Umständen auch nicht geraten sey, da man die Absicht habe, noch durch Vermittelung anderer Höfe unsere Flagge vor den Kapereien der Barbaresken befreit zu erhalten und diese daher nicht durch feindselige Maßregeln noch erst erbittern dürfe.“

Mit diesen Grundsätzen waren Lübeck und Bremen ganz einverstanden. **)

*) An Curtius 3. und 14. Juni 1817.

**) Synd. V. Gröning an Curtius 1817. Juni 27. Hamb. Senatsprot. 17. Juni 1817.



Dieses Kapitel ist Teil des Buches Die Hansestädte und die Barbaresken