Ablehnung der Garantie durch Frankreich

Die Admiralität schlug schon am 29. August vor, den französischen Hof, der sich von Anfang an der Sache angenommen habe, nun um seine Garantie für diesen Frieden zu bitten. Der Senat ging darauf ein; im Oktober wurden an den König, an den Marineminister Rouillé und den Marquis de Puyzieulx Briefe geschrieben. Die französische Regierung lehnte aber dies Ansuchen höflichst ab; der König, so hieß es, könne darauf nicht eingehen, da es dem Interesse der französischen Handlung und Schifffahrt, namentlich nach der Levante, zuwider laufe; wenn die übernommene Garantie den König verbinden würde, sich eventuell Hamburgs anzunehmen und Algier den Krieg zu erklären, so sei das zum großen Nachteil für den Handel Frankreichs; es komme hinzu, dass jener Friede wohl schwerlich anders als durch Munitionslieferung zu erhalten sein werde; es könne des Königs Verbündete beleidigen, wenn jene Lieferung unter französischer Garantie stattfände.

Hamburg unterhandelte nun auch ohne Garantie weiter. Übrigens zogen sich die Verhandlungen sehr hin; Goverts klagte am 6. September, dass sie ihm durch den holländischen, namentlich aber den schwedischen Konsul sehr erschwert würden. Der Grund dieses Verfahrens der Konsuln ist ja klar; beide Staaten konnten an einem Frieden Hamburgs mit Algier, der die Reederei der Stadt gegenüber den fremden, gegen Algier geschützten Schiffen stärken musste, nur ein starkes negatives Interesse haben. Doch scheinen diese diplomatischen Gegenströmungen den Vertrag nie ernsthaft in Frage gestellt zu haben.



Dieses Kapitel ist Teil des Buches Die Hansestädte und die Barbaresken