Englands Verhalten zu den anderen Nachbarmächten
Aus der Fortdauer dieses Gegensatzes zu Frankreich in England ergab sich nun die Richtschnur für das Verhalten Englands zu den anderen Nachbarmächten. Die weiten französischen Küsten bildeten gegenüber England eine feindliche Linie, die des Herzogtums Bretagne, welches in dem letzten verhängnisvollen Kriege auf Frankreichs Seite gestanden, eine solche von zweifelhafter Freundschaft. Nur an den Besitz von Calais knüpfte sich in England noch die Hoffnung, die prätendierte Seeherrschaft im Kanal nicht ebenfalls an die Franzosen zu verlieren. Mit den Staaten der pyrenäischen Halbinsel wünschte England Frieden zu halten. Der Handelsverkehr dieser Staaten richtete sich aber weit mehr nach den burgundischen Niederlanden als nach England, und daher wäre die unbedingte Freiheit der Schifffahrt im Kanal den spanischen und portugiesischen Handelsflotten, wie übrigens auch den italienischen, der erwünschte Zustand gewesen. Diese Freiheit schien und war aber stets bedroht durch die erwähnten Ansprüche Englands, die gerade durch dessen Konflikt mit Frankreich sich lebendig erhielten und jederzeit zum Schaden der fremden Schifffahrt geltend gemacht werden konnten.
Anders standen die Dinge an den nördlichen Küsten. Als Nachbarn, die außer ihrer Territorialmacht über eine Handels- und Seemacht verfügten, kanten im wesentlichen nur der burgundische Staat und die deutsche Hanse für England in Betracht. Weder als See- noch als Handelsmacht trat Dänemark in der Nordsee hervor. Die Unionspolitik der dänischen Könige fesselte die politischen Kräfte der drei Reiche an den Norden. Den Handelsverkehr Englands mit dem Osten und Norden, wegen der Feindschaft mit Frankreich von besonderer Wichtigkeit für England, vermittelten, abgesehen von Engländern selbst, vorzugsweise niederländische und hansische Kaufleute. Daraus ergab sich für England eine einfache Rechnung. Mit einer von diesen beiden Mächten, Burgund oder Hanse, musste England notwendig Frieden halten, um wenigstens nach einer Seite hin sich einen Weg für Ausfuhr und Einfuhr offen zu halten. Eine von beiden konnte es zur Not entbehren, beide nicht.
Aber die Durchführung auch dieser fast selbstverständlichen Politik einer Ausspielung der einen Handelsmacht gegen die andere stieß auf Hindernisse. Weniger zwar bei der Hanse. England kannte und betrachtete die Hanse lediglich als Handelsmacht, nicht als Kriegsmacht. Trotz mancher Störungen des hansisch-englischen Verkehrs, die hier und dort sich in den üblichen Verfolgungen und Gefangensetzungen der Kaufleute, in Beschlagnahme ihrer Güter und Schiffe und dergleichen Vorgängen äußerten, hatte nie ein kriegerischer Konflikt die beiden Mächte entzweit. Niemals war eine hansische Seemacht an den Küsten Englands oder der Niederlande erschienen. (England behandelte daher die Hanse als eine Handelsmacht, von welcher vorausgesetzt wurde, dass ihr bewaffneter Arm nicht so weit reiche, wie ihre Schiffe fuhren.
Auf anderer Grundlage beruhte Englands Stellung zu Burgund. Der burgundische Staat, unter dem klugen und staatsmännisch begabten Philipp von Burgund, stand dem Inselreich gegenüber in der doppelten Eigenschaft als Territorial- und Seemacht und als Handelsmacht. Hierin lag die Schwierigkeit. Die Burgunderherzoge hatten in den niederen Landen ihre Herrschaft erweitert und neu begründet auf Kosten Frankreichs und des deutschen Reiches. Da nun der Bestand dieser neuen Macht und die Souveränität der Burgunderherzoge ernstlich nur bedroht und bestritten wurde durch das französische Königtum, so lag für England ein politisches Einvernehmen mit Burgund, dem misstrauischen Nachbarn des feindlichen Nachbarn, in der Richtung seiner Interessen. Aber daraus folgte noch nicht ein Einverständnis auf dem Gebiete des Handels. In Burgund behandelte man den englischen Handel unfreundlich. Philipp schützte seine einheimische blühende Tuchindustrie gegen den Wettbewerb der englischen. Er verbot den Handel mit englischem Tuch wiederholt in Flandern oder in allen seinen Ländern. Das führte in England wieder zu Repressivmaßregeln gegen den niederländischen Handel und gegen die Erzeugnisse der niederländischen Industrie. Und dieser Handelskrieg kam nun auch wieder der Hanse und ihrer Stellung in England zu statten. Denn wenn der wichtigste Artikel der englischen Industrie in den Niederlanden gar nicht oder nur in beschränkter Weise abgesetzt werden konnte, mussten die hansischen Kaufleute um so willkommener sein als Abnehmer dieser Ware.
Anders standen die Dinge an den nördlichen Küsten. Als Nachbarn, die außer ihrer Territorialmacht über eine Handels- und Seemacht verfügten, kanten im wesentlichen nur der burgundische Staat und die deutsche Hanse für England in Betracht. Weder als See- noch als Handelsmacht trat Dänemark in der Nordsee hervor. Die Unionspolitik der dänischen Könige fesselte die politischen Kräfte der drei Reiche an den Norden. Den Handelsverkehr Englands mit dem Osten und Norden, wegen der Feindschaft mit Frankreich von besonderer Wichtigkeit für England, vermittelten, abgesehen von Engländern selbst, vorzugsweise niederländische und hansische Kaufleute. Daraus ergab sich für England eine einfache Rechnung. Mit einer von diesen beiden Mächten, Burgund oder Hanse, musste England notwendig Frieden halten, um wenigstens nach einer Seite hin sich einen Weg für Ausfuhr und Einfuhr offen zu halten. Eine von beiden konnte es zur Not entbehren, beide nicht.
Aber die Durchführung auch dieser fast selbstverständlichen Politik einer Ausspielung der einen Handelsmacht gegen die andere stieß auf Hindernisse. Weniger zwar bei der Hanse. England kannte und betrachtete die Hanse lediglich als Handelsmacht, nicht als Kriegsmacht. Trotz mancher Störungen des hansisch-englischen Verkehrs, die hier und dort sich in den üblichen Verfolgungen und Gefangensetzungen der Kaufleute, in Beschlagnahme ihrer Güter und Schiffe und dergleichen Vorgängen äußerten, hatte nie ein kriegerischer Konflikt die beiden Mächte entzweit. Niemals war eine hansische Seemacht an den Küsten Englands oder der Niederlande erschienen. (England behandelte daher die Hanse als eine Handelsmacht, von welcher vorausgesetzt wurde, dass ihr bewaffneter Arm nicht so weit reiche, wie ihre Schiffe fuhren.
Auf anderer Grundlage beruhte Englands Stellung zu Burgund. Der burgundische Staat, unter dem klugen und staatsmännisch begabten Philipp von Burgund, stand dem Inselreich gegenüber in der doppelten Eigenschaft als Territorial- und Seemacht und als Handelsmacht. Hierin lag die Schwierigkeit. Die Burgunderherzoge hatten in den niederen Landen ihre Herrschaft erweitert und neu begründet auf Kosten Frankreichs und des deutschen Reiches. Da nun der Bestand dieser neuen Macht und die Souveränität der Burgunderherzoge ernstlich nur bedroht und bestritten wurde durch das französische Königtum, so lag für England ein politisches Einvernehmen mit Burgund, dem misstrauischen Nachbarn des feindlichen Nachbarn, in der Richtung seiner Interessen. Aber daraus folgte noch nicht ein Einverständnis auf dem Gebiete des Handels. In Burgund behandelte man den englischen Handel unfreundlich. Philipp schützte seine einheimische blühende Tuchindustrie gegen den Wettbewerb der englischen. Er verbot den Handel mit englischem Tuch wiederholt in Flandern oder in allen seinen Ländern. Das führte in England wieder zu Repressivmaßregeln gegen den niederländischen Handel und gegen die Erzeugnisse der niederländischen Industrie. Und dieser Handelskrieg kam nun auch wieder der Hanse und ihrer Stellung in England zu statten. Denn wenn der wichtigste Artikel der englischen Industrie in den Niederlanden gar nicht oder nur in beschränkter Weise abgesetzt werden konnte, mussten die hansischen Kaufleute um so willkommener sein als Abnehmer dieser Ware.
Dieses Kapitel ist Teil des Buches Die Hanse und England