Grundsatz "Gebet dem Kaiser was des Kaisers ist"

In dem Stralsunder Friedensvertrage wurden die Freiheiten und Rechte der deutschen Kaufleute nebst den von ihnen zu leistenden Abgaben aus Grund der älteren Privilegien klar festgestellt und den Städten zum Kosten- und Schadenersatz die königlichen Schlösser in Schonen samt Zubehör aus 15 Jahre verpfändet. Überdies verpflichteten sich die Dänen, zum Nachfolger Waldemars keinen Herrn anzunehmen, es sei denn mit dem Rat der Städte.

Niemals hat Deutschland den skandinavischen Reichen einen ruhmvolleren Frieden auferlegt. Und das war die Tat nicht des gesamten Reiches, sondern nur der norddeutschen Städte, vollbracht nicht unter kaiserlicher Führung, sondern trotz dem Kaiser, der ihres Feindes Freund war, der während sie für das gemeine Beste ihr alles wagten, über die Alpen zog und mit Mailand und Rom sich zu schassen machte, ein redender Beweis, dass die kaiserliche Politik jener Tage die nationalen Interessen auf das schnödeste verleugnete. Der Hansebund hatte eine andere Behandlung verdient. Er hat nie die hergebrachten Verpflichtungen seiner Bundesglieder gegen die Landesherren willkürlich zu brechen gesucht: er hat nie seine Waffen gegen das Reich gekehrt: er hat sich stets zu dem Grundsatze bekannt: „gebet dem Kaiser was des Kaisers ist." Auch in den Waldemarschen Händeln hatten die Städte in Ehrerbietung ihre Not an dem Throne des Kaisers geklagt und das gute Recht des deutschen Kaufmanns vertreten. Damals mochte Karl IV sie nicht hören, nach ihrem Siege brachte er seine Huldigungen dar. Am 22. Oktober 1375, wenige Jahre nach dem Stralsunder Frieden, empfingen die Lübecker den Kaiser mit seiner Gemahlin und einem glänzenden Gefolge von Fürsten in ihrer Stadt. Karl bewunderte die Festigkeit der Mauern und Tore, den Reichtum und die Pracht Lübecks: er begrüßte die Bürgermeister als Herren, und als sie demütig diese Anrede ablehnten, wiederholte er: „ihr seid Herren, und Lübeck ist eine der Hauptstädte des Reiches: so oft ihr anwesend seid, wo der Kaiser ist, mögt ihr in des Kaisers Rat eintreten."


Das waren schmeichelhafte Worte kaiserlicher Huld, aber die Tat entsprach ihnen nicht. Nach wie vor blieben die verbündeten Städte auf ihre eigene Kraft und Einsicht angewiesen, und sie durften Gott danken, wenn die Kaiser ihnen nichts in den Weg legten. Vorläufig war ihr Bund befestigt und ward durch den guten Willen seiner Mitglieder zusammengehalten. Die Sendboten der Städte berieten auf den Hansetagen, welche in der Regel alle drei Jahre nach Pfingsten zu Lübeck oder auch an andern Orten abgehalten wurden. Eine Zeitlang teilten sie sich nach Dritteln: da war Lübeck der Vorort des wendischen Drittels, Wisby des gotländisch-livländischen, Köln des westfälisch-preußischen, gemäß den alten Beziehungen zwischen Preußen und Westfalen. Später finden wir statt der Drittel Quartiere, und zwar vertrat Lübeck das wendische Quartier, Köln das rheinisch-westfälische, Braunschweig das sächsische, Danzig das preußisch-livländische.