Die innere Entwickelung des Bundes

Zu Ende des 13. Jahrhunderts gab es Hansen, aber keine allgemeine Hansa. Die norddeutschen Kaufleute hatten außerhalb des Reiches überall, wohin die Hauptrichtungen ihres überseeischen Verkehrs gingen, kaufmännische Einigungen, die unter einander nur locker und allgemein verbunden und zu der städtischen Einigung noch in fein rechtlich und förmlich festgestelltes Verhältnis getreten waren. Die Gesellschaft der vereinten deutschen Kaufleute auf Gothland hatte zwar über die deutsche Niederlassung in Nowgorod einen maßgebenden Einfluss gewonnen, war aber gleichfalls unabhängig von den Städten und deren Einigungen, auch mit den Hansen der Nordsee ohne feste Verbindung und entbehrte des Namens der Hansa ganz und gar. Im 14. Jahrhundert begann unter den Einzelhansen allmählich eine größere Annäherung, und die Städteeinigungen, insbesondere die wendischen Städte mit Lübeck an der Spitze, gewannen nach und nach bestimmenden Einfluss über die auswärtigen Hansen der Kaufleute.

In England, wo wir der ersten deutschen Hansa als einer Einigung von Kaufleuten begegnet sind, kennen die Urkunden aus der ersten Hälfte dieses Jahrhunderts noch keine Hansa der Städte, sondern nur der deutschen Kaufleute, die in London und England sich aufhalten und die Gildehalle besitzen; nur mit dieser Gesellschaft unterhandeln der König und die Stadt. Sie hat an der Spitze einen Aldermann, der ein Bürger Londons sein musste, und wenn sie einen den deutschen Handel in England betreffenden Beschluss fasst, bittet sie die einzelnen deutschen Städte um Anerkennung und Aufrechthaltung. Im Jahre 1303 ersucht sie die Stadt Rostock, dafür zu sorgen, dass ihre und der benachbarten Städte Kaufleute den Markt von Lynn nicht mehr besuchen, denn dort sei sie in ihren Rechten geschädigt worden; die westphälischen Städte hätten solches schon schriftlich zugesagt.


Ebensowenig kennen die niederländischen Urkunden dieser Zeit eine deutsche Hansa der Städte. Graf Robert von Flandern und die Stadt Brügge erteilen zu Anfang des 14. Jahrhunderts den Kaufleuten des „römischen Reichs deutscher Zunge“ mit Aufzählung der einzelnen Städte Handelsrechte. Der Herzog von Lothringen, der Graf von Hennegau und Holland nennen nur die gemeinen Kaufleute einzelner Reichsgebiete oder den gemeinen Kaufmann von Alemannien, nie eine deutsche Hansa, noch Hansestädte. Auch in Brügge war eine Gesellschaft deutscher Kaufleute, die Zusammenkünfte in der Karmeliterkirche hielt und im Jahre 1347 wichtige Beschlüsse fasste, ohne sich anders, als „gemeiner Kaufmann aus dem römischen Reiche von Alemannien“ zu nennen. Einer dieser Beschlüsse meldet, dass der gemeine in Brügge sich aufhaltende Kaufmann sich in drei Drittel geteilt habe, Lübeck mit den wendischen und sächsischen Städten, das Drittel der westphälischen und preußischen Städte, und das der Städte von Gothland, Livland und den Deutschen in Schweden, eine Einteilung, die später auf den Städteverein übertragen wurde. — Auch in Nowgorod, auf Schonen und in Norwegen heißt noch um die Mitte des 14. Jahrhunderts Hansa nichts Anderes als, ein Verein von Kaufleuten einzelner Städte.

Doch gewannen schon um diese Zeit in der Ostsee die Städte mehr Einfluss auf die kaufmännischen Gesellschaften. Der Hof zu Nowgorod erscheint jetzt in größerer Abhängigkeit von Lübeck und erhält von hier aus ohne Widerspruch eine neue Ordnung, während früher die Gesellschaft der Kaufleute auf Gothland diese Niederlassung allein geleitet hatte. Jene fortdauernden, immer umfangreicheren Kriege zwischen den nordischen Reichen und den Städten der Ostsee ließen die Einigungen der wendischen Städte in ihrem engerem Verbande nie erschlaffen, und da die sichere Fahrt zu Lande und zu Wasser in diesen Gegenden nur durch ihre Kriegsmittel aufrecht erhalten werden konnte, bildete sich auch das tatsächliche Übergewicht des kriegsmächtigen Städtebundes über eine stets des Schutzes bedürftige kaufmännische Gesellschaft von selbst aus.

Von der innern Entwickelung des Bundes und der Bundesform haben wir aus dieser Zeit nur ungenügende Nachrichten, denn die Tagfahrten dachten noch nicht daran, die gemeinsamen Beschlüsse in Protokollen niederzulegen. Zu diesen Nachrichten gehört das Schreiben, wodurch Lübeck die Stadt Osnabrück einlud, „gegen Pfingsten ihre Abgeordneten nach Lübeck zu schicken, um über die Beschwerden der Kaufleute zu Brügge zu beraten; ihr, der Stadt Lübeck, und den benachbarten wendischen Städten habe, weil sie in der Mitte der Städte liege, solche Zusammenkunft ratsam geschienen und sie wolle dieselben Einladungen auch an die Städte in Westphalen und Sachsen, im Wendenland, Mark, Polen, Gothland, Riga u. s. w. absenden. Man dürfe also nicht übel deuten, wenn die vertretenen Städte in Abwesenheit der übrigen Beschlüsse fassen würden. Osnabrück solle dieses auch den benachbarten Städten, die nach Flandern Handel treiben, mitteilen.“

Worauf beruhte also die Ausbildung des Bundes? Einer deutschen Handelspolitik und deren Interessen in den deutschen Meeren hätte von Rechtswegen die kräftigste Vertretung von Seiten des Kaisers und Reiches gebührt, wurde aber von diesen, deren Einfluss kaum bis zur nördlichen Grenze des lose verbundenen Reiches sich erstreckte, nicht einmal erkannt, am allerwenigsten geübt und aufrecht erhalten. Nur zu oft verfolgten die Kaiser, und selbst die kräftigsten, für den nördlichen Teil des Reiches eine Politik, die den Aufgaben des Reiches und Kaisertums schnurstracks entgegenlief. War doch Karl IV. bereit gewesen, dem Haupt des feindlichen dänischen Reiches auf Kosten des eigenen jeden Vorschub zu leisten! Die nordöstlichen Ostseeküsten waren zwar dem Namen nach in den, Verband des Reiches aufgenommen, aber ihre Erhaltung und Germanisierung zu einer unverrückbaren Aufgabe der deutschen Reichspolitik zu machen, dessen waren Reich und Kaiser niemals fähig. Heinrich der Löwe und die hohenstaufischen Friedriche hatten, sobald sie die Nordgrenze des Reiches erreichten, den Handelsbeziehungen der Reichsuntertanen jenseits der Meere ihre Aufmerksamkeit nicht entzogen und die freundschaftlichen Verhältnisse zu den Beherrschern der Nachbarstaaten benutzt, ausgiebige Schutzverhältnisse für die Handelsleute des deutschen Reiches zu gewinnen. Solche Versuche wiederholten sich auch später, doch waren sie teils von Seiten des Reiches nur macht- und erfolglose Fürschreiben und Bitten, teils gingen sie von einzelnen weniger mächtigen Reichsfürsten aus und konnten wohl in friedlichen Zeiten freundnachbarliche Verhältnisse erhalten, doch nie gegen bösen Willen und kriegerische Gelüste gewalttätiger Eroberer zuverlässigen Schutz gewähren. Den Trägern des deutschen Handels blieb nichts übrig, als durch Bildung von Gesellschaften oder Einzelhansen der fremden Stadt oder Regierung gegenüber selbst Recht und Vorteil zu wahren. So wurden die Einzelinteressen einer deutschen Handelspolitik, die durch Kaiser und Reich zu einem geschlossenen Ganzen hätten vereinigt sein sollen, in ihrer Vereinzelung Eigentum und Ziel kaufmännischer Gesellschaften, die dann später, da innerhalb des Reiches ihre Heimatstädte als Träger derselben Interessen sich zu einer maßgebenden See- und Handelsmacht des Nordens herausgebildet hatten, ganz in diese zurücktraten. Folgerichtig lehnten sich die Einzelhansen, von Kaiser und Reich in der Fremde ohne Schutz gelassen, immer enger an den wachsenden Städtebund, mit dessen Einzelgliedern sie ja in untrennbarstem Zusammenhang standen, an, und ebenso folgerichtig nahm dieser jene und ihre Strebungen in sich auf, bis sich seine Politik zu einer umfassenden Handelspolitik des deutschen Reiches im Norden erweitert hatte, getragen durch eine einheitliche, wenn auch nicht vollendete Bundesverfassung, durch eine ebenso einsichtsvolle und vorsichtige wie kühne und tatkräftige Staatskunst, durch eine siegreiche, stets bereite und gerüstete Seemacht.

Im Jahr 1330 begegnen wir zum ersten Male dem Ausdruck „Hansestädte.“ Der Rat der Stadt Anklam erteilte seinen Krämern eine Ordnung, welche schon zu Lübeck, Stralsund und in „andern Hansestädten“ beliebt worden sei. — Doch sind damit nur die Städte bezeichnet, deren Kaufleute Mitglieder auswärtiger Hansen sind. Ebenso bestätigt und erteilt der König Magnus von Norwegen und Schweden namentlich aufgeführten Seestädten und „allen Kaufleuten der deutschen Hansa“, d. i. der in Bergen sich aufhaltenden kaufmännischen Gesellschaft Rechte. Eine weitere Ausdehnung dieses Namens finden wir im Jahr 1358. Auf einem Tage zu Lübeck hoben die Städte des sächsisch-wendischen Drittels „der Kaufleute des römischen Reichs von Alemannien von der deutschen Hansa, die zu Brügge sich aufhalten“ mit dem preußischen Drittel wegen des dem „gemeinen Kaufmann von Alemannien von der deutschen Hansa“ in Flandern geschehenen Unrechts jeden Verkehr mit diesem Lande auf. „Niemand von der deutschen Hansa“ soll nach Flandern hin weiter, als bis zur Maas fahren; wer aber nicht in der deutschen Hansa ist und kommt in einen Hafen oder eine Stadt, die zur deutschen Hansa gehört, soll dasselbe geloben, und wer von der deutschen Hansa dagegen handelt und in einer Stadt der deutschen Hansa ergriffen und dessen überführt wird, über den soll man daselbst richten. — Welche Stadt von der deutschen Hansa sich dem Beschluss nicht unterwirft, die ist auf ewige Zeiten aus der deutschen Hansa gestoßen und des deutschen Rechtes verlustig.“ So haben wir hier den Verein von Städten der „deutschen Hansa“, der gemeinsame Tagfahrten hält, gemeinsame Beschlüsse fasst und die verbundenen Städte unter Androhung des ewigen Ausschlusses sich denselben zu unterwerfen zwingt. Lübeck und die wendischen Städte, durch ihre kriegerischen Erfolge an die Spitze getreten, durch ihre ausgedehnten Handelsrichtungen am innigsten beteiligt, sind tatsächlich in diesem, durch die Gleichheit der Interessen zusammengeführten Bund die Anstifter und Leiter.

Doch erhielten jene durch Lübecks Vorgehen erzielten Beschlüsse keineswegs schon eine widerspruchslose Anerkennung. Es widerstrebten noch die nächstverbundenen und bedeutendsten der Nordseestädte, Hamburg und Bremen, die wohl nur ungern Lübeck und die wendischen Städte jetzt auch auf der Nordsee die Leitung der handelspolitischen Verhältnisse an sich nehmen sahen. Auch Köln blieb jetzt und in der Folgezeit in vereinzelter und widersprechender Stellung zu der Politik, welche Lübeck vertrat. So machte sich schon jetzt die Zwiespältigkeit der Interessen auf der Nord- und Ostsee in tatsächlicher Weise geltend, doch trat für die nächste Zeit diese mit ihren Handels- und politischen Verhältnissen zu sehr in den Vordergrund und Lübeck und die wendischen Städte gingen in zu tatkräftiger und wirkungsvoller Weise vor, als dass der Widerspruch einer Gegenpartei ihrem erfolgreichen Hervortreten einen wesentlichen Abbruch hätte tun können. Bremen hatte zuerst Gelegenheit, die Macht dieses Bundes kennen zu lernen. In einem Schreiben vom 26. Dezember 1358 dankte diese Stadt den „Städten und Kaufleuten der deutschen Hansa“, dass sie in den Verein und in den Genuss aller Rechte und Freiheiten wiederaufgenommen sei, und verspricht, alle Beschlüsse der jetzt zusammentretenden Tagfahrt zu Lübeck anzuerkennen, nach Aufforderung zur Verteidigung des Bundes ein gutes Schiff mit 50 Bewaffneten und dem nötigen Kriegszeug, zur Verteidigung der Elbe ein Schiff mit 100 Bewaffneten oder mehr zu stellen, alle Verträge und Beschlüsse der Ratmänner dieser Städte zu halten und jeden ihrer Bürger, der dagegen handele, als für immer aus der Gemeinschaft und den Rechten der Hansa ausgeschlossen zu betrachten. Die Tagfahrten werden dann auch in der nächsten Zeit ohne Widerspruch in Lübeck gehalten und dieser Stadt Einladeschreiben von allen anerkannt. Rostock wurde aufgefordert, auch die märkischen Städte dazu einzuladen, die sächsischen, und westphälischen, die preußischen und livländischen Städte, Gothland, (Wisby) und Köln hätten die Einladung schon erhalten.

Am wichtigsten für die Entwickelung des Bundes wurde die schon hervorgehobene kölnische Konföderation vom Jahre 1367. Sie bestimmte, wie viele Schiffe und Mannschaft jede Stadt von der deutschen Hansa zu dem gemeinsamen Kriege gegen Waldemar IV. zu stellen habe und wie die Kosten der Ausrüstung durch das Pfundgeld, das jedes hansische Schiff bei der Ausfahrt aus einem hansischen Hafen, im Betrag eines Groten von jedem Pfunde Groten Wertes bezahlen sollte, also durch einen allgemeinen, freiwillig übernommenen Ausfuhrzoll aufzubringen seien. Dadurch wurden auch die Landstädte, ohne Schiffe oder Mannschaft stellen zu müssen, zu den Lasten und Gefahren des Krieges herbeigezogen. Ohne Widerspruch einigten sich hier alle deutschen Handels- und Seestädte, welche an dem Handelsbetrieb über die deutschen Meere Teil nahmen, für gemeinsame Verfolgung und Aufrechthaltung einer allen notwendigen und unentbehrlichen Handelspolitik zu der Form einer umfassenden Städtehansa. Freilich konnte dieser Bund weder in allen Einzelheiten, in Grenze und Umfang, noch auf ewige Zeiten unabänderlich festgestellt werden, sondern musste durchaus von der politischen Sachlage und den stets wechselnden allgemeinen Verhältnissen abhängig gelassen werden. Deshalb gab es jetzt und später neben dem Gesamtbunde immer noch Einzelbündnisse unter den sächsischen, westphälischen, preußischen Städten, je nachdem gemeinsame nächstliegende Interessen der Verteidigung gegen die Landesfürsten und Herren dazu zwangen. Der Gesamtbund richtet von Anfang bis zu Ende sein Augenmerk und seine Absichten allein auf die Handhabung der allgemeinen handelspolitischen Verhältnisse des deutschen Reiches und der deutschen Meere zu den Nachbarreichen, während sich bei einem überwiegenden Hervortreten der Einzelinteressen stets innerhalb des Bundes die Neigung zum Widerspruch, zu einem Auseinandergehen der Teile, einer Auflösung des Ganzen geltend machte. Außer diesen handelspolitischen Absichten nach außen gegen die fremden Reiche des Nordens zur Sicherung des Handels zu Land und Meer, hatte der Bund als weiteren Zweck das Bestreben, die Streitigkeiten innerhalb des Bundes und der Bundesglieder mit den Fürsten selbst zu schlichten, den Bund dadurch von der Gerichtsbarkeit der Landesherren in allen gemeinsamen Verhältnissen frei zu machen, für alle Glieder gültige Handelsgesetze und Formen zu vereinbaren und überall in den einzelnen Städten jeder der Gesamtheit gefahrdrohenden Bewegung gemeinsam entgegenzutreten.

Die Zahl der Bundesglieder und die Rechte derselben innerhalb des Bundes waren bis zu Ende des 14. Jahrhunderts keineswegs festgestellt. Vom Jahre 1347 haben wir zuerst die Erwähnung einer zunächst die Hansa in Flandern betreffenden Einteilung in Drittel, die später auf die Hansa der Städte überging. Diese Drittel sind das wendische, das westphälisch-preußische und das gothländische. Zum wendischen gehörten die Städte Lübeck, Wismar, Rostock, Greifswald, Stralsund, Stettin, Neustargard, Kolberg, Anklam, Demmin, später auch Hamburg und Lüneburg; dazu wahrscheinlich noch die Städte Pritzwalk, Kyritz, Berlin und Köln an der Spree, Havelberg, Werben, Soltwedel, Gardelegen, Seehausen, Stendal, Potzwalk, Brandenburg, Frankfurt a. O., Ghobin, Tangermünde und Breslau, welche alle zur Zeit des großen Krieges gegen Dänemark in hansischen Briefen als befreundete Städte erwähnt werden. Von den sächsischen Städten gehörten dahin: Bremen, Stade, Buxtehude, Hannover, Göttingen, Goslar, Braunschweig, Magdeburg, Hildesheim, Hameln, Halberstadt, Eimbeck, Nordhausen und Erfurt. Das westphälisch-preußische Drittel bestand aus Köln, Soest, Dortmund, Münster, Paderborn, Hervorden, Höxter, Lemgo, Osnabrück, Lippe, Minden, den deutsch-niederländischen Städten Kampen, Stavern, Harderwuck, Groningen, dann Amsterdam, Briel, Ziriksee, Enkhuizen, Dortrecht, Utrecht, Zwoll, Hasselt, Deventer, Zütphen, Elburg, Hindelop, Middelburg, Arnemünden und Vieringen, den preußischen Städten Kulm, Thorn, Danzig, Elbing, Königsberg, Braunsberg und den kleineren benachbarten. Das gothländische Drittel bildete die gothländische Gemeinde in Wisby und die livländischen Städte Riga, Reval, Dorpat, Pernau und die kleineren. Außerdem waren noch manche kleinere Städte durch Anschluss an größere im Bunde beteiligt, Ribbenitz, Kammin, Wolgast, Wollin, Treptow, Greifenberg, Rügenwalde, Gravesmühlen und andere.

Alle diese Städte waren freilich nicht auf gleiche Weise beim Bunde und dessen kriegerischen Unternehmungen und Tagfahrten beteiligt. Wir müssen vor Allem unterscheiden zwischen den Seestädten, wozu auch die rheinischen Städte mit Köln gerechnet wurden, weil deren Schiffe auch das Meer befuhren, und den Landstädten. Jene nahmen bei allen Unternehmungen des Bundes den innigsten und unmittelbarsten Anteil, auf sie fiel die ganze Last des Krieges, die Mühe des Beratens und Beschließens, der Schutz der in den fremden Reichen gewonnenen Handelsfreiheiten und Niederlassungen, sie vor allen sandten die Abgeordneten, fassten Beschlüsse, stellten kriegerische Mannschaft und die Schiffe und nahmen jede handelspolitische Angelegenheit in die Hand. Feste Bestimmungen gab er auch über die Tagfahrten und die Teilnahme der einzelnen Städte an denselben noch nicht; wahrscheinlich hatten alle Städte das Recht, dieselben zu beschicken, aber nicht alle benutzten es. Nach Bedürfnis wurde die Tagfahrt festgesetzt, entweder auf einer vorhergegangenen, oder durch eine Vereinbarung der am meisten beteiligten wendischen Städte Lübeck, Wismar, Rostock, Stralsund, Greifswald, Hamburg und Lüneburg. Lübeck erließ dann die Einladungsschreiben an die größeren Städte, welche diese an die benachbarten kleineren beförderten. Die nicht erschienenen Städte erkannten nachträglich die gefassten Beschlüsse als gemeingültig an. Dies waren die Hauptgrundzüge des Bundes bis zum Jahre 1370. Die Form war noch unfertig, die Gesetze unzureichend, die ganze Organisation nur soweit gediehen, als die dringendste Notwendigkeit gebot. Um aber das Bundeswesen ganz kennen zu lernen, müssen wir jetzt vor Allem seine auswärtigen Handelsverhältnisse kennen lernen.
Dieses Kapitel ist Teil des Buches Die Hansa als deutsche See- und Handelsmacht