Abschnitt 11

So ganz glatt sind aber die letzten Jahre Herrn Peter Langejohanns auch nicht verlaufen. Er war anrathig und fast wäre es noch einmal dazu gekommen, daß der Dänische König seinetwegen Zwangsmaaßregeln gegen Wismar angeordnet hätte. Wie wir gesehen haben, wurde nicht allein die Sache des Bürgermeisters vor den Schiedsrichtern beigelegt, sondern auch diejenige M. Johanns und dabei dessen Zuspruch zu Bischof und Kapitel von Ratzeburg für todt erkannt. Solche Entscheidung scheint jenem aber, der 1468, Juni 29, vom Wismarschen Rathe als „nunmehr Propst zu Ratzeburg“ bezeichnet wird, nicht befriedigt zu haben und er hat demgemäß fortdauernd Ansprüche gegen das Kapitel geltend zu machen gesucht, so daß sich in dessen Interesse Herzog Johann zu Lauenburg wiederholt und namentlich noch im Mai 1469 an den Rath mit der Zumuthung wendete, derselbe möge doch Herrn Peter nöthigen, daß er seinen Sohn zum Verzichte auf seine Forderungen dem Kapitel gegenüber veranlasse. Das wird vom Rathe aber ohne Zweifel abgelehnt sein, und hat der Streit nicht allein überhaupt, sondern auch mit Betheiligung des Bürgermeisters weiter angedauert. Am 21. September 1472 schrieb Herzog Heinrich von Lübek aus, Herr Peter Langejohann habe Johann Wartberg, den Ratzeburger Propst, von wegen seines Sohnes „überfallen und ungewöhnliche Execution“ wider denselben verhängt; die Sache beruhe auf purem Hasse und möge doch der Rath dafür sorgen, daß sie den Propst in Ruhe ließen. Der Rath konnte unmöglich mit Erfolg etwas dabei thun, aber doch stellte auch König Christiern im folgenden Jahre im April an ihn wie an die Bürgerschaft ein gleiches Ansinnen. Seit lange, schrieb er, sei Krieg um die Propstei zwischen Johann Wartberg, der sich im Besitze befinde und M. Langejohann. Jener habe sich durch Vermittelung der Herzoge zu Lauenburg und zu Meklenburg oftmals zu einem Vergleiche erboten, werde aber trotzdem von seinem Widersacher fortwährend mit päpstlichen Breven und mit Bann beschwert, obschon letzterer außerhalb Klosters sei und schwerlich gedenke, den Habit anzulegen, während jener in der Klausur lebe und die Wahl des Kapitels für sich habe. Ihm scheine billig, daß M. Johann einen Vergleich eingehe, und möge man den Bürgermeister anhalten, daß er seinen Sohn zur Annahme eines solchen bestimme, sonst habe die Stadt zu gewärtigen, daß ihr selbst Uebeles erwachse, was freilich ihm, der aber auf die gedachten Fürsten Rücksicht nehmen müsse, sehr leid thun würde. Herr Langejohann hat dazu geantwortet, daß er wohl sein Bestes versuchen wolle, daß aber ein Mißlingen seiner Bemühungen doch ihm nicht zur Last gelegt werden könne, da er ja seinem Sohne nicht zu gebieten habe. Dem Könige kann das Triftige dieser Entschuldigung nicht entgangen sein und hat er ohne Zweifel seine Drohung nicht zur Ausführung gebracht; Spuren neuer Hemmung der Wismarschen haben sich wenigstens bis dahin nicht gefunden. Höchst wahrscheinlich ist ein Vergleich doch zwischen 1473 und 1478 zu Stande gekommen, denn am 30. Juli 1473 dankt Johann Wartberg dem Wismarschen Rathe für Bemühungen in seinem Interesse, spricht aber noch von einer in Verhandlung begriffenen Sache, in Betreff deren er einen Boten aus Rom erwartet, im Jahre 1478 aber wird M. Johann als Dekan zu Schwerin genannt, lebte noch 1502 und starb vor 1505, da in diesem Jahre ein anderer Dekan erscheint.

Herr Peter Langejohann selbst verschied 1475 am 31. August. Von seinen beiden verheiratheten Söhnen scheint Peter ohne Erben früh gestorben zu sein, Hinrich aber hinterließ einen Sohn Namens Peter und zwei Töchter Dorothea und Gesche, für welche der Vaterbruder, der Vicar Jacob 1488 als Vormund auftritt; sie verkauften 1496 an den Rathmann Brand Smidt die Mühle zu Steffin, eine Windmühle vor dem Meklenburger Thore und 15 Morgen ebenda neben dem Acker des Klosters Doberan. Ueber Gesche ist Nichts weiter aufbewahrt, Dorothea aber verheirathete sich mit Hans v. Eixen, dem sie zwei Söhne gebar, Hinrich, den späteren Rathmann, und Hans, und zum zweiten Male im Jahre 1503 mit Merten Kran, Bruder des Tempziner Präceptors Johann Kran, welcher 1524 als Bürgermeister starb. Ihr Sohn aus dieser zweiten Ehe, Hans Kran, ließ sich in Hamburg nieder. Sie selbst starb 1544. Ihr Bruder Peter Langejohann, der in keiner Weise hervortritt, lebte noch 1538. Dieser beschloß das Geschlecht, welches bei den Grauen Brüdern seine Grabstätte hatte, über der man noch im Jahre 1603 dessen Helm und Schild aufgehängt sah. Letzterer, gespalten, hatte vorne ein halbes Kammrad an der Theilung, hinten eine halbe Lilie ebenso (auch umgekehrt), und auf dem Helme wuchs über der oberen Hälfte eines Kammrades eine Lilie empor. Ein Grabstein mit diesem Wappen findet sich noch heute, vielleicht aus der demolirten Kirche des Grauen Klosters dorthin versetzt, zu S. Nicolai, doch beziehen die Inschriften desselben sich nicht auf die Familie des Herrn Peter Langejohann.