Das Archidiakonat Rostock

Rostock gehörte zu dem 1158 gegründeten Bistum Schwerin, einem Suffraganbistum des Erzbistums Bremen. In diesem Bistum bildete es ein eigenes Archidiakonat, welches, 1270 gegründet, seit 1310 wieder mit der Propstei Bützow verbunden war, nachdem vorher eine Trennung stattgefunden hatte.

Archidiakonen finden sich seit Papst Leo dem Großen als Oberbeamte der Kirchenguts- und Jurisdiktion - Verwaltung. Seit dem achten Jahrhundert sind sie immer Priester. Meist gab es in einem Bistum mehrere Archidiakonate, deren Inhaber der Dompropst, Domherren oder Pröpste von Kollegiatkirchen waren. Die Obliegenheiten des Archidiakons waren unter Anderem die Vorbereitung des Sendgerichts bei Visitationen des Bischofs; Erledigung geringfügiger Angelegenheiten, welche vor das Sendgericht gehört hätten; Vornahme kanonischer Visitationen; Ausübung der Strafgewalt in den Sendgerichten, der Ehegerichtsbarkeit und streitigen Jurisdiktion; Prüfung der Ordinanden; Investitierung der Bepfründeten.


Als Vertreter in ihren Befugnissen setzten die Archidiakonen häufig besondere Offiziale ein. Dies war auch in Rostock der Fall, wo ein Offizial als Vertreter des Archidiakons, d. h. des Propstes von Bützow, seinen Sitz hatte und die bischöfliche Juristdiktion ausübte.

Außerdem fand sich in Rostock noch ein anderer Offizial, auch Generaloffizial genannt, als Vertreter des Bischofs von Schwerin. Dieser Beamte hatte aber überwiegend Verwaltungsgeschäfte zu erledigen.

Das Archidiakonat Rostock umfasste die heutigen Präposituren Ribnitz, Marlow, Schwaan und Teile der Präposituren Gnoien, Lüssow und Bukow, 37 Kirchen und Kapellen, ohne diejenigen der Stadt Rostock.
Dieses Kapitel ist Teil des Buches Die Einführung der Reformation in Rostock