Projektbeschreibung sechster Teil

Nachdem ich die im Auftrage des mecklenburgischen Kanalvereins an den preußischen Handelsminister gerichtete Eingabe vom 30. August 1876, welcher ich im Voraufgehenden den wesentlichen Inhalt entnommen habe, überreicht hatte, trat eine längere Pause in unserer Tätigkeit für die Ausführung unseres Unternehmens ein. Vor Weiterem empfahl es sich, die erbetene Abschrift des im Auftrage des landwirtschaftlichen Ministers erstatteten Gutachtens zu erwarten, da unser weiteres Vorgehen in dieser Angelegenheit wesentlich von den Resultaten dieses Gutachtens abhing. Der mecklenburgische Kanalverein beschloss daher in seiner Versammlung vom 26. Oktober 1876, erst nach Eingang jenes Gutachtens die erforderlichen Schritte zu tun, um die Kanalinteressenten zur Angabe der von ihnen zum Kanal zu erwartenden Beiträge zu veranlassen, von welchem Beschluss ich den Handelsminister in einer vom 1. November 1876 datierten Eingabe in Kenntnis setzte.

Inzwischen hat sich ein aus angesehenen und einflussreichen Bürgern der Stadt Rostock bestehendes Komitee gebildet, welches den Zweck verfolgt, die in dem Gutachten des Wasserbau-Inspektors Heß projektierte und einschließlich der Kosten einer Wohnung für den Schleusen- und Brückenwärter zu 210.000 M veranschlagte Kammerschleuse am Rostocker Mühlendamm zur Verbindung der Ober- mit der Unter-Warnow in den von jenem Techniker vorgeschlagenen Dimensionen schon jetzt zur Ausführung zu bringen. Durch eine solche Anlage würde eine etwa 5 Meilen lange Strecke des Rostock-Berliner Kanals und eine Verbindung der Ostsee mit der Ober-Warnow bei Bützow erzielt. Das Komitee hat gegründete Hoffnung, die Anlagekosten mit Hilfe der Stadt Rostock aufzubringen. Der Wasserbau-Inspektor Heß hat den Auftrag übernommen, das spezielle Projekt des Schleusenbaues mit dem Kostenanschlage zu entwerfen, zu dem Zwecke bereits vor längerer Zeit mit dem Komitee konferiert und das Terrain in Augenschein genommen und eine Instruktion zur Vornahme der erforderlichen Vermessungen und Bohrungen erteilt. Noch im Laufe dieses Sommers ist die Vollendung des Projekts zu erwarten und werden dann sofort die zur Herbeischaffung der Geldmittel nötigen Schritte erfolgen, so dass hoffentlich im nächsten Frühjahr mit dem Bau der Schleuse begonnen werden kann. Der Mecklenburgische Kanalverein hat diese Idee mit Freuden begrüßt und der Verwirklichung derselben seine volle Unterstützung zugesagt, indem er mit Recht davon ausgeht, dass die Herstellung der beabsichtigten Anlage als der Anfang der Ausführung des Rostock-Berliner Kanals und als das erste Zeichen der Opferwilligkeit der Lokalinteressenten für den Bau des letzteren aufzufassen ist. Ein solches Vorgehen der Stadt Rostock könnte nicht verfehlen, bei den übrigen Lokalinteressenten Nachahmung zu finden und in den entscheidenden Kreisen die höchste Beachtung zu erwecken.


Der Mecklenburgische Kanalverein beschloss ferner in der Versammlung vom 26. Oktober 1876, auch die mecklenburgische Strecke des Rostock-Berliner Kanals nach dem Vorgange in Preußen mit Rücksicht auf die Bedeutung für die land- und forstwirtschaftlichen Interessen technisch untersuchen zu lassen. Doch sollten die erforderlichen Schritte dazu erst nach Eingang der erbetenen Abschrift des Heß'schen Erachtens erfolgen. Da sich aber die Erfüllung dieser Bitte verzögerte, so ward beschlossen, ohne Rücksicht darauf in dieser Sache vorzugehen. Es gelang uns, den Wasserbau-Inspektor Heß auch für die Begutachtung jener Frage in Bezug auf die beiden Großherzogtümer Mecklenburg zu gewinnen. Derselbe hat bereits im Anfange Mai die erforderlichen Untersuchungen auf dem die mecklenburgische Kanallinie umgebenden Terrain vorgenommen, wobei ihn die betreffenden Behörden, welche auf unser Ansuchen sowohl von dem Großhzl. Schwerinschen Ministerium als auch von der Großhzl. Landesregierung zu Neustrelitz aufgefordert wurden, den von ihm vorzunehmenden Untersuchungen tunlichste Förderung zu gewähren, sowie auch eine größere Anzahl von Privatpersonen auf das Bereitwilligste unterstützt haben. In einigen Monaten hofft Herr Heß die übernommene Arbeit vorlegen zu können.

Das Heß'sche Gutachten über die Bedeutung unseres Projekts für die landwirtschaftlichen Interessen in der Provinz Brandenburg wird nachstehend vollständig veröffentlicht. Die wenigen gemachten Korrekturen sind rein redaktioneller Natur. Auf meinen Wunsch hat der Verfasser zu einzelnen Berechnungen, um diese dem Nichttechniker verständlicher zu machen, unter dem Text einige Anmerkungen hinzugefügt. Eine von dem Verfasser entworfene kleine Karte, auf welcher die bezüglichen fiskalischen Forsten und die Gemeinde- und Gutsforsten durch verschiedenartige Schraffierungen unterschieden sind, ist dieser Broschüre beigegeben. Die erste Broschüre über unser Kanalprojekt enthält eine große bei C. Flemming in Glogau gedruckte Karte des ganzen Rostock-Berliner Kanals aus Reymanns Spezialkarte von Central-Europa, welche in das Eigentum des preußischen Generalstabs übergegangen ist.

Zu Gunsten unseres Projekts ist nach meiner Ansicht durch jenes Gutachten ein Wendepunkt eingetreten.

Der kapitalisierte Mehrertrag der durch die Ausführung des Kanals zu erzielenden Landesmeliorationen ist, — mit Hinweglassung der kleineren oder zur Zeit noch nicht vollständig zu übersehenden Meliorationen, zu welchen letzteren diejenigen Meliorationen gehören, welche sich durch das vom Verfasser in seinen Grundlinien angedeutete großartige Projekt der teilweisen Ableitung der Frühjahrshochwasser bewirken lassen — zu 2.565.000 M berechnet worden, und zwar für das Neukammerluch zu 2.265.000, für das Beetzer, Sommerfelder und Schleuensche Luch zu 225.000 und für die Havelwiesen von Pinnow bis Hohen-Schöppingen am rechten Havelufer zu 75.000 M. Die von Herrn Heß entworfenen Landesmeliorations-Projekte sind selbstverständlich, ebenso wie sein Projekt des Rostock-Berliner Kanals, nur generelle, und bedürfen noch, wie dies auch in dem die Abschrift des Gutachtens begleitenden hohen Reskripte und von Herrn Heß selbst hervorgehoben ist, spezieller und umfassenderer Vorarbeiten, um die durch den Kanal für die Landesmelioration zu verwirklichenden Vorteile genau schätzen zu können. Jedenfalls aber sind die dargelegten Projekte und vorgenommenen Schätzungen der Mehrerträge in einer Weise begründet, dass man annehmen darf, dass die in Aussicht gestellten Vorteile eher zu niedrig als zu hoch berechnet sind. Es sind z. B. von dem durch die Meliorationen im Neukammerluch entstehenden jährlichen Mehrertrag aus der Heuproduktion als Beitrag der Grundbesitzer zur Ausführung des Kanals 19.450 M oder kapitalisiert rund 487.000 M in Abzug gebracht, was allerdings vom Standpunkt der Grundbesitzer ganz richtig ist, nicht aber vom Standpunkt des Nationalvermögens, so dass der für Landesmeliorationen veranschlagte kapitalisierte Gewinn im Neukammerluch von 2.265.000 auf 2.752.000 M und im Ganzen von 2.565.000 auf 3.052.000 M hätte erhöht werden können. In der Sitzung des Ausschusses des Zentralvereins vom 20. Juni d. J., in welcher ich über das Heß'sche Gutachten berichtete, äußerten sich die anwesenden Sachverständigen dahin, dass die durch den Kanal zu erzielenden Meliorationen nach den vorliegenden anderweitigen Erfahrungen viel zu niedrig veranschlagt wären. Es ist dies meiner Meinung nach das größte Lob für die Gewissenhaftigkeit des Herrn Heß, mit welcher derselbe bei seinen Anschlägen zu Werke gegangen ist. Er wollte keine unbestimmten Hoffnungen erregen, sondern nur die streng nachweisbaren Minimal Erträge berechnen, in welcher Beziehung er auch vollkommen in Übereinstimmung mit den ihm von unseren, Verein erteilten Instruktionen handelte.

Der kapitalisierte Gewinn, welcher durch die in Folge des Kanals eintretende Verbesserung und Erleichterung der Verkehrsverhältnisse entsteht, ist, mit Weglassung der geringeren und der schwer zu berechnenden Vorteile, veranschlagt auf 1.875.000 M für die Torfgräbereien, 4.806.600 M für die fiskalischen und Kronforsten und 1.084.700 M für die Gemeinde- und Gutsforsten, zusammen auf 7.766.300 M.

In dem vorhin erwähnten hohen Reskript ist bemerkt, „dass die Ergebnisse, zu welchen der Berichterstatter in Betreff der Vorteile des Kanals für die forstlichen Interessen gelangt, der Ansicht der diesseitigen Forstverwaltung nicht entsprechen". Da diese Bemerkung nicht weiter motiviert wird, so ist eine Verteidigung dagegen unmöglich. Es ist daraus nicht einmal mit Bestimmtheit zu ersehen, ob die preußische Forstverwaltung die Ergebnisse der Heß'schen Berechnungen für zu hoch oder für zu niedrig hält. Gegen die auf amtlichen Mitteilungen beruhenden Grundlagen seiner Berechnungen wird füglich nichts Wesentliches eingewendet werden können. Insbesondere gründen sich seine Schlussfolgerungen auf die amtlichen Lizitations-Durchschnittspreise in den betr. Königl. Oberförstereien. Derselbe hat noch dazu die 10jährigen Durchschnittspreise per 1865—74 angenommen, während, wenn er, wie es sehr wohl zulässig war, den 5jährigen Durchschnitt per 1870—74 seinen Berechnungen zu Grunde gelegt hätte, die Resultate, wie nachgewiesen, noch um 1 ¼ Millionen höher zu veranschlagen gewesen wären. In der gedachten Ausschusssitzung des Zentralvereins wurden auch in Beziehung auf die Forsten die Heß’schen Anschläge von sachverständiger Seite für viel zu niedrig erachtet. Ich darf daher dieselben als Minimal-Anschläge bis auf Weiteres aufrecht erhalten.

Demnach repräsentieren die durch die Ausführung des Kanals zu verwirklichenden gesamten Mehrerträge der Landwirtschaft in der Provinz Brandenburg einen Kapitalwert von 10.331.000 M. Diese Summe übersteigt die zu 9.000.000 M veranschlagten Kosten der preußischen Strecke des Rostock-Berliner Kanals um 1 1/3 Millionen M. Allein für die Königl. Forsten entsteht ein Gewinn von rund 5 Millionen M. Wenn nun, wie oben näher dargelegt, Preußen für solche im Bau begriffenen und noch auszuführenden Kanäle und Korrektionen, welche in unsere Kanallinie fallen, mehr als 4 Millionen M verwenden wird, so würde der preußische Staat keine finanzielle Einbuße erleiden, wenn er, statt jener Kanäle und Korrektionen, nach unserem Projekt die preußische Kanalstrecke herstellte, wobei ich von den für ihn aus den Kanalgebühren zu erwartenden Einnahmen ganz absehe. Außerdem kommen die großen Vorteile in Betracht, welche dem Handel und der Industrie sowie dem preußischen Staate durch die Zunahme des Wohlstandes und die vermehrte Steuerkraft der Bewohner der Provinz Brandenburg erwachsen werden.

Das Heß'sche Gutachten ist für den Rostock-Berliner Kanal von einer solchen Bedeutung, dass ich darüber nicht zweifelhaft bin, dass die öffentliche Meinung dahin drängen wird, denselben zur Ausführung zu bringen, zumal dann, wenn, wie zu hoffen, die stattfindende Untersuchung über die Bedeutung desselben für die landwirtschaftlichen Interessen in den beiden Großherzogtümern Mecklenburg zu ähnlichen Resultaten führt, wie diejenigen sind, welche sich für die Provinz Brandenburg ergeben haben.

Aber nicht allein für den Rostock-Berliner Kanal, sondern überhaupt für die deutsche Kanalentwicklung wird das Heß'sche Gutachten von höchstem Wert sein, da anzunehmen ist, dass bei den übrigen projektierten großen Kanallinien ähnliche Verhältnisse obwalten wie bei dem von uns projektierten Kanal, und dass folglich wenigstens ein bedeutender Teil der Kosten eines deutschen Kanalnetzes allein durch die Vorteile, welche aus der Anlage für die land- und forstwirtschaftlichen Interessen entspringen, aufgewogen würde. Es wird sich daher dringend empfehlen, dass auch die übrigen Kanalprojekte vom Standpunkte der landwirtschaftlichen Interessen untersucht werden. Dadurch wird den Gegnern der deutschen Kanalentwicklung, welche, ohne alle Berücksichtigung der indirekten Vorteile der Kanäle, deren Rentabilität zu bestreiten versuchen, ihre Hauptwaffe aus den Händen gewunden. Die interessierenden Staaten werden dann kein Bedenken mehr tragen können, diejenigen Summen zu der Anlage von Kanälen herzugeben, welche den ihnen daraus erwachsenden Vorteilen entsprechen. Denn die von ihnen bewilligten Beiträge sind in der Tat nur Vorschüsse, welche ihnen durch die in Folge des Kanals entstehenden Mehreinnahmen aus den fiskalischen Besitzungen und den Steuern wiedererstattet werden. Die Lokalinteressenten aber werden ihre Beiträge entsprechend den ihnen aus der Kanalanlage erwachsenden Vorteilen zu bemessen haben. Von einer finanziellen Unausführbarkeit eines deutschen Kanalnetzes wird dann nicht mehr die Rede sein können.

Die Gegner der Kanäle haben sich auch mit der Behauptung hervorgewagt, dass die Eisenbahnen den Transport der Massenprodukte eben so billig zu bewerkstelligen vermöchten, wie die Kanäle. Diese Behauptung ist erwiesen unrichtig, da für Massenprodukte die Wasserbeförderung ein natürliches Übergewicht über den Eisenbahntransport hat. Sie hatte indes so lange noch den Schein für sich, als die großen Anlagekosten der Kanäle und die Notwendigkeit der Verzinsung derselben in Rechnung gezogen werden konnten. Wenn sich aber nachweisen lässt, dass ein bedeutender Teil der Anlagekosten vom Staate ohne finanzielle Einbuße hergegeben werden kann und nicht verzinst zu werden braucht, so kann nicht mehr bestritten werden, dass die Eisenbahnen außer Stande sind, in Bezug auf Billigkeit des Transports der Massengüter mit den Kanälen zu konkurrieren.

Durch das Heß'sche Gutachten ist auch der Beweis geführt, dass die Interessen der Landwirtschaft mit den Binnenschifffahrts-Interessen Hand in Hand gehen. Während die Kanäle der Landwirtschaft durch zu erzielende Meliorationen und billige Transporte die größten Vorteile verschaffen, wird diese dadurch in den Stand gesetzt, zum Bau von Kanälen Beiträge zu geben und den Kanalschiffen reiche Transporte zuzuführen. Mit weitem und prophetischem Blick hat dies schon vor vierzig Jahren der Feldmarschall Graf Moltke erkannt. In seinen Briefen „über Zustände und Begebenheiten der Türkei. 1835 bis 1839" S. 297 findet sich die folgende denkwürdige Äußerung über die Ziele unserer Wasserwirtschaft: „Als man einem berühmten englischen Ingenieur den Einwurf machte, wozu er wohl meine, dass Gott die Flüsse geschaffen, antwortete er: „„um die Kanäle zu speisen."" Ich denke, er hätte hinzusetzen können: „„und um die Felder zu bewässern."" Wirklich glaube ich, dass man in fünfzig oder hundert Jahren solche trübseligen Ströme wie die Oder und Elbe, in welchen die Schiffer sich des Sommers mit dem Spaten durchgraben müssen, gar nicht mehr statuieren, sondern sie die sie umringenden Sandschollen mit ihrem Wasser begießen lassen wird."

Das Heß'sche Gutachten kann nicht verfehlen, die Reihen der Anhänger der deutschen Kanalentwicklung wesentlich zu verstärken. Insbesondere wird es auf die landwirtschaftlichen Kreise, welchen die große Bedeutung der Kanalfrage für ihre Interessen an einem bestimmten Beispiel in Zahlen dargelegt ist, seine Wirkung üben. Wenn aber erst unter den Landwirten die Erkenntnis sich Bahn gebrochen hat, dass ihre Interessen die Schaffung eines deutschen Kanalnetzes gebieterisch fordern, und wenn sie im Verein mit dem Handel und der Industrie, für welche die deutsche Kanalentwicklung gleichfalls eine Notwendigkeit ist, das gemeinsame Interesse verfolgen, dann wird die Kanalbewegung eine allgemeine werden und mit unwiderstehlicher Kraft alle Hindernisse besiegen, welche sich ihr jetzt noch entgegenstellen.

Ich schließe mit der Mitteilung aus einer Rede, welche im vorigen Sommer der damalige französische Minister der öffentlichen Arbeiten, Herr Christophle, in Domfront über die Notwendigkeit der Vervollständigung des Eisenbahnnetzes, der Verbesserung und Vermehrung der Wasserstraßen und des Ausbaues der Seehäfen gehalten hat, um unsere maßgebenden Kreise, welche sich zu der Kanalfrage noch immer zögernd und abwartend verhalten, zu veranlassen, mit gleicher Energie vorzugehen, wie dies in Frankreich der Fall ist. Sollte dies nicht geschehen, so bin ich der festen Überzeugung, welche ich im Reichstage, in Versammlungen des Zentralvereins für Hebung der deutschen Fluss- und Kanalschifffahrt, den betr. Behörden gegenüber und bei sonstigen Veranlassungen eingehend begründet habe, dass die Interessen unserer Landwirtschaft, unserer Industrie und unseres Handels aufs Schwerste geschädigt werden. Die beherzigenswerten Worte des Herrn Christophle lauten:

„Die Eisenbahnen dürfen uns die Wasserstraßen des Inneren nicht vernachlässigen lassen. Alle Einsichtigen erkennen die Verbesserung unserer Flüsse und Kanäle als unbedingt notwendig an. Ich habe schon die Gesetzentwürfe den Kammern vorgelegt, durch welche eine ununterbrochene Wasserstraße von Rouen nach Paris, von Paris nach Lyon und von Lyon nach Marseille hergestellt werden soll. Die Resultate dieser Arbeiten werden unermesslich sein. Andere ähnliche Projekte sind in Vorbereitung, und da ich nicht zweifle, dass die Kammern denselben ihre Zustimmung geben werden, so dürften wir binnen kurzer Zeit den notwendigen Wetteifer zwischen Eisenbahnen und Wasserstraßen ermöglicht sehen, welchen die öffentliche Meinung so oft verlangt hat, eine Konkurrenz, welche unumgänglich notwendig ist, um die Entfaltung des nationalen Wohlstandes durch Herabsetzung der Transportpreise zu fördern."