B. Zoll

Die Förderung des Verkehrswesens war wesentlich bedingt durch die Förderung des Handels und die Hebung der Zolleinnahmen, die eine bedeutende Geldquelle für die fürstliche Kasse darstellten und genau registriert wurden.

Schon Magnus II. versuchte, eine territoriale Grenzzollpolitik durchzuführen, womit er allerdings den Seestädten Rostock und Wismar gegenüber wenig Erfolg hatte. Auch später setzten sich die Herzöge auf dem Gebiete des Zollwesens vielfach in Gegensatz zur Ritterschaft und zu den Städten. Es scheint sehr stark die Tendenz bestanden zu haben, den Zoll, der nicht nur an den Landesgrenzen, sondern auch in den einzelnen Ämtern erhoben wurde, hoch anzusetzen, um auf diese Weise die herrschende Finanznot zu lindern. Auf Beschwerde der Städte und des Adels wurde von Seiten der Fürsten stets die Abschaffung der Zollerhöhungen zugesagt, doch die Klagen wiederholten sich auf den Landtagen vielfach während der ganzen zweiten Hälfte des Jahrhunderts. Mit besonders hohem Zoll wurde anscheinend der Hopfen belegt, es entstanden darüber sogar Meinungsverschiedenheiten der Herzöge untereinander. Als 1543 die Hopfenhändler aus Städten und Dörfern sich bei Herzog Heinrich über den von Herzog Albrecht verhängten hohen Zoll beschwerten, erklärte dieser, daß der Zoll gegen die kaiserliche Verordnung sei und gemildert werden solle. Der gleiche Fall wiederholte sich 1571 - 1589 in den Klagen über einen hohen Hopfenzoll, der von Herzog Christoph verhängt wurde. Herzog Johann Albrecht und Ulrich traten in diesem Fall als Vermittler auf und bestimmten die Abschaffung des Zolles.


Aus den vorhandenen Berichten geht also hervor, daß eine einheitliche Regelung für das Zollwesen im 16. Jahrhundert in Mecklenburg noch nicht bestand.