Ackerbau, Gartenkultur, Forstwirtschaft und Fischerei

Hatte man schon um die Jahrhundertwende unter Magnus II. landwirtschaftliche Produkte ausgeführt, so war dies unter Herzog Albrecht VII. in gesteigertem Maße der Fall. Es wurden Einnahmen für verkaufte Naturalien verbucht, die der herzoglichen Kasse zuflossen. Häufige Getreideverkäufe sprechen für einen bedeutenden Ackerbau. Bereits im Jahre 1519 wurde für 584 Mark Korn verkauft, im Jahre 1527 wurde der Verkauf von 25 Last Roggen an den Wismarer Bürger Steffen von dem Deiche verbucht, ebenso eine Einnahme für Roggen aus dem Amte Grabow und aus dem Amte Boizenburg. Auch Malz wurde ausgeführt. Im gleichen Jahre wurde für 305 Mark nach Mölln und für 200 Mark nach Wismar geliefert, aus den Ämtern Grabow und Walsmühlen wurden ebenfalls Einnahmen für Malz gemeldet. Bis zur Mitte des Jahrhunderts finden sich weitere zahlreiche Einnahmen für verkauftes Getreide, das auch außerhalb Mecklenburgs verhandelt wurde, so in Lüneburg, Hamburg und Stettin. Besonders hervorzuheben ist die Tatsache, daß die mecklenburgischen Bäcker aus den herzoglichen Ämtern mit Brotgetreide beliefert wurden, auch ein Weizenverkauf an die Bäcker von Schwaan und ein Roggenverkauf an die Bäcker von Grevesmühlen fand in Jahren 1544 - 1545 statt. Weiter zu nennen ist eine Mehllieferung von etwa 200 Schiffspfund an Rostocker Kaufleute im Jahre 1550. Die Summe der Einnahmen für verkauften Roggen belief sich für den Güstrower Landesteil im Jahre 1556 auf etwa 1355 Gulden. Der Roggen stellte neben Hafer und Gerste das Hauptgetreide Mecklenburgs dar, während der Weizen stark in den Hintergrund trat. Das Anbauverhältnis von Weizen zu Roggen war damals niedriger als 1:10.

Die Verarbeitung des Getreides fand in zahlreichen herzoglichen Mühlen statt, zu denen die Mühlensteine wiederholt aus Pirna i. Sa. und Perleberg herbeigeschafft wurden. Der Bau herzoglicher Mühlen gab oft Anlass zu Streitigkeiten mit dem Adel, der für sich das gleiche Recht, Mühlen zu errichten, in Anspruch nahm. Beschwerden über die für den Adel abträgliche Wirkung der herzoglichen Mühlen finden sich häufig. Die Müllerordnung, von den Herzögen 1577 erlassen, gab Richtlinien zur Beseitigung von Missständen.


Sogar der Weinbau nahm bereits unter Heinrich V. seit den ersten Jahren seiner Regierung einen gewissen Raum ein. „Am 12. Januar 1505 schickte er einen Weinmann nach dem Rheine, um Reben zu holen, und im Frühling d. J. ward in den Weingärten fleißig gearbeitet. 1505 waren „Weingärten“ zu Schwerin und Lübz. Um Ostern 1506 ward der Schweriner Winzer wieder nach dem Rheine geschickt, um Weinreben und Knechte zu holen. 1508 waren die fürstlichen Weinberge zu Schwerin, Lübz, Plau, Grevesmühlen und Stargard schon in vollem Gange. Mehr fürstliche Weinberge von größerer Ausdehnung kommen nicht vor; von diesen aber verbreitete sich der Weinbau im 16. Jahrhundert über das ganze Land.“

Ebenso sind im ersten Viertel des Jahrhunderts Anfänge einer Forstwirtschaft zu erkennen. 1519 ward Holz aus den Ämtern Güstrow, Ribnitz und Gnoien von Herzog Heinrich nach Rostock verkauft. Einen Bretterhandel nach Hamburg und Magdeburg hatte schon Herzog Magnus II. in den Jahren 1495 -99 betrieben.

Vermöge ihrer Fischereigerechtigkeit bildeten die Flussläufe und Seen eine Geldquelle für die Herzöge. Der Fischmeister zu Sternberg lieferte 1519 45 Mk. an die herzogliche Kasse ab. Späterhin finden sich weitere Einnahmen für Fische verzeichnet.