III. Der Außenhandel der Herzoge

Der Handel, der zunächst ein Privileg der Hansestädte gewesen war, wurde im 15./16. Jahrhundert ein umfangreiches Betätigungsgebiet der mecklenburgischen Herzoge. Von den Städten deshalb zwar vielfach zur Behauptung ihres bisherigen Handelsmonopols angegriffen, waren die mecklenburgischen Herzoge vermöge ihrer landesherrlichen Gewalt doch imstande, diese Gegenströmungen zu überwinden, selbst in Verbindung mit den Haupthandelsplätzen ihrer Zeit zu treten und so das Land Mecklenburg als Territorium einzugliedern in den damaligen europäischen Markt.