II. Handelsverordnungen aus außenpolitischen Gründen

Besonders aufschlussreich ist das Eingreifen der Herzoge in Handelsangelegenheiten, soweit es aus politischen Motiven geschah oder der politischen Konstellation angepasst war. Die Stadt Rostock wurde 1536 angewiesen, Lebensmittel an den Grafen Christoph zu Oldenburg und Delmenhorst zu liefern, der, wie Herzog Albrecht selbst, an der Unterstützung des entthronten Königs Christian II. von Dänemark beteiligt war. Im Kriege zwischen Dänemark und Schweden empfahl Hg. Ulrich 1569 auf Anraten des dänischen Königs den Kaufleuten, bis zum bevorstehenden Friedensschluss die Handelsfahrten nach Schweden, wohin die Zufuhr gesperrt war, einzustellen, damit sie keinen wirtschaftlichen Schaden erlitten. Die Stadt Rostock ersuchte er, Hopfen an den König von Dänemark zu liefern. Auch die Einfuhrverbote der Jahre 1570 - 1580 nach Russland geschahen aus politischen Gründen. Die seit 1556 dauernden Thronstreitigkeiten Herzog Christophs mit dem russischen Zaren Iwan II., dessen Reiterhorden Livland überschwemmten und die Sicherheit des Ostseehandels gefährdeten, zogen die Blockierung der Russen von Reichs wegen und das Verbot der Narwaschifffahrt nach sich. Die Herzoge Ulrich und Johann Albrecht verboten damals wiederholt bei schwerer Strafe den Städten Rostock und Wismar, Handel nach Russland zu treiben. Die Grenzirrungen mit der Mark Brandenburg führten Ausfuhrverbote dorthin herbei. Im Jahre 1563 fanden gegenseitige Grenzsperren zwischen Mecklenburg und Brandenburg statt, die allerdings nach Beratung zweier Räte des Herzogs mit dem Kurfürsten wieder aufgehoben wurden 1). Als der Kurfürst Johann Georg von Brandenburg XX die Einfuhr einzelner Waren verbot, erfolgte eine neue Ausfuhrsperre für alle Waren als Gegenmaßnahme der mecklenburgischen.


1) Acta die Absendung der mecklburgische Räte Joachim Krause und Lüdeke Bassewitz nach Berlin wegen des gesperrten Korn- und sonstigen Handels zwischen der Mark und Mecklenburg 1563: Auswärtiges, Brandenburg, Vol. I.