I. Die Sorge der Herzöge für Sicherheit im Seehandel und Ordnung in Außenhandelsangelegenheiten der Untertanen.
Vermöge ihrer Eigenschaft als Landesherren war es zunächst die Aufgabe der Herzöge, für die ordnungsgemäße Abwicklung des Handels, im besonderen für die Handelssicherheit mecklenburgischer Kaufleute auf den Meeren, zu sorgen, um den Wohlstand zu schützen und vor allem den Handel der politischen Lage anzupassen. Diese Aufgabe wurde während des ganzen 16. Jahrhunderts in umfangreichem Maße von den Herzögen gelöst, die sich als übergeordnete Gewalt auch für die noch mächtigen Hansestädte erwiesen. - Es wurde von den Herzögen Sorge getragen, daß Schulden der Untertanen an auswärtige Kaufleute bezahlt wurden, und daß diese in Mecklenburg zu ihrem Recht kamen. Im Interesse der Handelsbeziehungen Mecklenburgs mit Sachsen befahl Herzog Johann Albrecht 1572 die Bezahlung der Schuld eines Rostocker Bürgers an zwei Leipziger Kaufleute. 1574 verwandte sich Herzog Johann Albrecht beim Rate von Rostock für einen sächsischen Kaufmann, der dort übel behandelt worden war.
Den größten Raum nahmen die Maßnahmen gegen das Freibeutertum und das Ausliegerunwesen auf der See ein, das im 16. Jahrhundert eine verhängnisvolle Rolle spielte. Nicht allein Seeräuber gefährdeten die Sicherheit, sondern gegenseitige Beraubung der Kaufleute verschiedener Staatszugehörigkeit, sogar im Auftrage ihrer Fürsten, waren an der Tagesordnung. Besonders Übergriffen von dänischer Seite mußte in der ersten Hälfte des Jahrhunderts entgegengearbeitet werden.
Schon 1504 wurden Rostocker Kaufleute, deren Ware im Sommer 1503 im Sunde geraubt war, aufgefordert, vor den Herzögen Balthasar und Heinrich in Sternberg zu erscheinen, um dort den Tätern gegenübergestellt zu werden. Als 1510 die Städte Rostock und Wismar sich wegen dänischer Auslieger beschwerten, erklärten sich die Herzoge bereit, zur Abstellung dieses Übels Gesandte an den König von Dänemark zu schicken. Die Herzöge Heinrich und Albrecht bekämpften 1511 ebenfalls das vom dänischen König veranlasste Ausliegerwesen. Herzog Albrecht wandte sich 1514 persönlich an den König von Dänemark, um eine Regelung der Handelsbeziehungen zwischen Rostock und Dänemark in die Wege zu leiten. Als 1519 ein Rostocker Kaufmannsschiff auf der Reise nach Riga von Dänen beraubt wurde, schrieben die Herzöge wiederum an den dänischen König um Abhilfe. Ebenso 1527, als erneute Klagen von Wismarer Bürgern über wiederholten Schiffsraub, begangen durch einen dänischen Bischof und Auslieger des Königs, lautbar wurden.
Sogar für die Sicherheit fremder Kaufleute auf mecklenburgischem Gebiet wurde gesorgt; als die Stadt Danzig sich wegen eines Überfalls auf See an einen der mecklenburgischen Herzöge wandte, wurde ihr Unterstützung und Hilfe zugesagt. Gemeinsam mit den wendischen Städten sorgte Herzog Albrecht 1544 für Sicherheit auf der See, er beraumte eine Zusammenkunft zur Besprechung dieser Fragen in Lübeck an.
Im Jahre 1546 nahm Herzog Albrecht den Kampf gegen holländische Seeräuber auf. Als zwei Rostocker Kaufleute, die Gebrüder Meienfelt, sich 1546 bei ihm darüber beklagten, daß sie auf einer Handelsfahrt nach Bergen in Norwegen von holländischen Ausliegern beraubt seien, die die Schiffe nach Amsterdam mitgenommen und die Güter dort verkauft hätten, und als trotz seiner Bitte um Hilfe an den Kaiser und die Königin Maria von Ungarn und Böhmen, Statthalterin der Niederlande, er eine Rückgabe nicht erreichen konnte, befahl Herzog Albrecht, alle holländischen Kaufleute, die nach Mecklenburg kämen, anzuhalten und nicht eher wieder freizulassen, bis die Angelegenheit rechtlich entschieden sei. Diese Maßnahme wurde allerdings vom Kaiser, der mehr auf Seiten der Holländer stand, nicht gebilligt. Herzog Heinrich sorgte 1550 dafür, daß einem seiner Bützower Untertanen, der eine Handelsfahrt zur See machen wollte, von Rostock sicheres Geleit gewährt wurde. Als 1568 ein mecklenburgisches Schiff auf offener See von Danziger Ausliegern beraubt war, schrieb Herzog Johann Albrecht an die in Danzig anwesenden Kommissare des Königs von Polen, ersuchte um Rückgabe der Güter und erreichte die Billigung seines Gesuches. Als 1571 eine kaiserliche Aufforderung an die Fürsten ergangen war, an der Beseitigung der Seeräuber in der Nord- und Ostsee mitzuhelfen , gab Herzog Ulrich diesen Befehl an die Stadt Rostock weiter und ersuchte um Beantwortung des kaiserlichen Fragebogens nach Art, Aufenthaltsort und Tätigkeit der Seeräuber.
Den größten Raum nahmen die Maßnahmen gegen das Freibeutertum und das Ausliegerunwesen auf der See ein, das im 16. Jahrhundert eine verhängnisvolle Rolle spielte. Nicht allein Seeräuber gefährdeten die Sicherheit, sondern gegenseitige Beraubung der Kaufleute verschiedener Staatszugehörigkeit, sogar im Auftrage ihrer Fürsten, waren an der Tagesordnung. Besonders Übergriffen von dänischer Seite mußte in der ersten Hälfte des Jahrhunderts entgegengearbeitet werden.
Schon 1504 wurden Rostocker Kaufleute, deren Ware im Sommer 1503 im Sunde geraubt war, aufgefordert, vor den Herzögen Balthasar und Heinrich in Sternberg zu erscheinen, um dort den Tätern gegenübergestellt zu werden. Als 1510 die Städte Rostock und Wismar sich wegen dänischer Auslieger beschwerten, erklärten sich die Herzoge bereit, zur Abstellung dieses Übels Gesandte an den König von Dänemark zu schicken. Die Herzöge Heinrich und Albrecht bekämpften 1511 ebenfalls das vom dänischen König veranlasste Ausliegerwesen. Herzog Albrecht wandte sich 1514 persönlich an den König von Dänemark, um eine Regelung der Handelsbeziehungen zwischen Rostock und Dänemark in die Wege zu leiten. Als 1519 ein Rostocker Kaufmannsschiff auf der Reise nach Riga von Dänen beraubt wurde, schrieben die Herzöge wiederum an den dänischen König um Abhilfe. Ebenso 1527, als erneute Klagen von Wismarer Bürgern über wiederholten Schiffsraub, begangen durch einen dänischen Bischof und Auslieger des Königs, lautbar wurden.
Sogar für die Sicherheit fremder Kaufleute auf mecklenburgischem Gebiet wurde gesorgt; als die Stadt Danzig sich wegen eines Überfalls auf See an einen der mecklenburgischen Herzöge wandte, wurde ihr Unterstützung und Hilfe zugesagt. Gemeinsam mit den wendischen Städten sorgte Herzog Albrecht 1544 für Sicherheit auf der See, er beraumte eine Zusammenkunft zur Besprechung dieser Fragen in Lübeck an.
Im Jahre 1546 nahm Herzog Albrecht den Kampf gegen holländische Seeräuber auf. Als zwei Rostocker Kaufleute, die Gebrüder Meienfelt, sich 1546 bei ihm darüber beklagten, daß sie auf einer Handelsfahrt nach Bergen in Norwegen von holländischen Ausliegern beraubt seien, die die Schiffe nach Amsterdam mitgenommen und die Güter dort verkauft hätten, und als trotz seiner Bitte um Hilfe an den Kaiser und die Königin Maria von Ungarn und Böhmen, Statthalterin der Niederlande, er eine Rückgabe nicht erreichen konnte, befahl Herzog Albrecht, alle holländischen Kaufleute, die nach Mecklenburg kämen, anzuhalten und nicht eher wieder freizulassen, bis die Angelegenheit rechtlich entschieden sei. Diese Maßnahme wurde allerdings vom Kaiser, der mehr auf Seiten der Holländer stand, nicht gebilligt. Herzog Heinrich sorgte 1550 dafür, daß einem seiner Bützower Untertanen, der eine Handelsfahrt zur See machen wollte, von Rostock sicheres Geleit gewährt wurde. Als 1568 ein mecklenburgisches Schiff auf offener See von Danziger Ausliegern beraubt war, schrieb Herzog Johann Albrecht an die in Danzig anwesenden Kommissare des Königs von Polen, ersuchte um Rückgabe der Güter und erreichte die Billigung seines Gesuches. Als 1571 eine kaiserliche Aufforderung an die Fürsten ergangen war, an der Beseitigung der Seeräuber in der Nord- und Ostsee mitzuhelfen , gab Herzog Ulrich diesen Befehl an die Stadt Rostock weiter und ersuchte um Beantwortung des kaiserlichen Fragebogens nach Art, Aufenthaltsort und Tätigkeit der Seeräuber.
Dieses Kapitel ist Teil des Buches Die Anfänge einer staatlichen Wirtschaftspolitik in Mecklenburg im 15./16. Jahrhundert