Reglerinnen oder Beghinen, Fremdenherbergen, Findelhaus

Eine andere Art wohltätiger Stiftung ist die Gründung von Versorgungsanstalten für Witwen und ältere Mädchen. Diese Convente gehören der dritten Regel des heil. Franciscus an: ihre Insassen werden Reglerinnen oder Beghinen genannt. Sie bekamen in den Häusern Wohnung und sonstige Unterstützung, mussten sich aber verpflichten, unweigerlich, sobald sie gerufen wurden, den Dienst als Krankenwärterinnen zu versehen. Für die Krankenpflege hatten sie Essen und Trinken zu beanspruchen; wenn sie dagegen Tag und Nacht beschäftigt waren, bekamen sie drei Groschen Lohn pro Tag, für die Woche zehn Groschen. So wurde es wenigstens in Breslau gehalten, wo im XV. Jahrhunderte 61 solcher Convente nachzuweisen sind, während im übrigen Deutschland die Beghinenhäuser großenteils schon beseitigt waren. (Fig. 43).

Auch für die armen Fremdlinge und Reisenden, die in Gasthäusern kein Unterkommen sich erkaufen konnten, trug man Sorge; eine elende (Fremden-)Herberge ist bereits 1360 zu Strassburg vorhanden.


So ist die werktätige Menschenliebe im Mittelalter recht wohl zum Ausdruck gekommen. Ein Denkmal solch praktischen Christentums haben sich die Fugger in Augsburg gesetzt, die 1519 die Fuggerei, eine kleine Stadt mit sechs Straßen, einer Kirche, 53 Häusern und 106 Wohnungen für arme Augsburger Bürger, erbauten, eine Stiftung, die, wie bekannt, noch heute besteht.

Eine ähnliche Versorgung für alte Ritter und ihre Frauen hatte schon Kaiser Ludwig der Bayer in Ettal gegründet.

Ein Findelhaus wird in Frankfurt a. M. 1452 gestiftet. In Nürnberg bestanden deren zwei, denen das Gras, welches in den Gräben wuchs, zustand; nur im Hirschgraben, vom Frauentore bis zu St. Kathrein, hatten sie nicht zu mähen.
Dieses Kapitel ist Teil des Buches Deutsches Leben im XIV. und XV. Jahrhundert. Band 1
Fig. 43. Berginenhaus in Brügge. (Navh „Le Tour du Monde“.)

Fig. 43. Berginenhaus in Brügge. (Navh „Le Tour du Monde“.)

alle Kapitel sehen