032. Gerichtssitzung

Der gelehrte Humanismus hatte Deutschland das ihm im Grunde völlig wesensfremde römische Recht beschert. In den Städten wurde vielfach die alte germanische Art der Rechtsprechung mit der neuen verquickt. An die Stelle der Schöffen trat der rechtsgelehrte Gerichtsvorsitzende, der dos Urteil selbst sprach. Den Angeklagten, suchte man durch Foltern zum Geständnis, zu bringen.


Dieses Kapitel ist Teil des Buches Deutsche Kulturbilder - II. Abschnitt: 1500 bis 1550