022. Zweikampf im Ring (Gottesgericht)

Unter einem Gottesgericht oder Gottesurteil verstand man die Entscheidung eines Rechtsstreites durch unmittelbares Eingreifen der göttlichen Macht. Gottesurteile waren schon den alten Germanen bekannt und spielten als Zweikampf, Feuer- oder Wasserproben im Rechtsleben des Mittelalters, eine große Rolle. Der Sieger im Zweikampf hatte das Recht auf seiner Seite.

Dieses Kapitel ist Teil des Buches Deutsche Kulturbilder - I. Abschnitt - 1400 bis 1500