010. Gerichtszene

Bis ins späte Mittelalter hat sich die altgermanische Art der Gerichtshaltung unter freiem Himmel erhalten. Auf umschlossenem Platze, der „Dingstätte“, tritt das Gericht unter Vorsitz des Schultheißen (vom Landesherrn eingesetzter Gerichtsbeamter) zusammen. Dieser trägt als Zeichen der Gerichtshoheit einen Stab in der Hand. Ihm stehen Richter und Schöffen (Beisitzer) zur Seite.

Dieses Kapitel ist Teil des Buches Deutsche Kulturbilder - I. Abschnitt - 1400 bis 1500