Abb. 1. Fürstbischöfliche, sog. neue Residenz

Abb. 1. Fürstbischöfliche, sog. neue Residenz. Zusammen mit der alten Residenz und dem Dom bildet sie städtebaulich eine der schönsten Anlagen Deutschlands. Die alte Residenz entstand schon um 1570, wahrscheinlich, mindestens zum Teil, durch den Baumeister Daniel Engelhard. Die neue Residenz selbst wurde 1693-1729 von dem Bischof Lothar Franz v. Schönborn durch Johann Leonhard Dientzenhofer erbaut. Zwei rechtwinklige dreigeschossige Flügel, der Frontkopf ist als Einfassung des den Platz rahmenden Flügels viergeschossig ausgebildet. Sehr interessante Bauverträge zwischen Dientzenhofer und dem bischöflichen Bauherrn sind heute noch genau erhalten.

Die künstlerische Wirkung des Baues beruht auf seiner Funktion als Fassung des Platzes. Die Residenz ist mehr im städtebaulichen Sinn bedeutend denn als selbständige architektonische Leistung. Starker plastischer Schmuck durchweg von deutschen Bildhauern.


Innere Ausstattung der Gemächer sehr fein differenziert, zum Teil prunkvoll, jedoch nicht mit den gleichzeitigen Schöpfungen der Innenarchitektur in der Würzburger oder Münchener Residenz vergleichbar. Dekorative Stuckaturen werden bevorzugt. Bei den Fresken fällt die besondere Vorliebe für Scheinarchitektur auf.
Dieses Kapitel ist Teil des Buches Deutsche Barockstädte
Abb. 1. Fürstbischöfliche, sog. neue Residenz.

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