Der sittliche Zustand von Berlin nach Aufhebung der geduldeten Prostitution des weiblichen Geschlechts

Ein Beitrag zur Geschichte der Gegenwart unterstützt durch die vollständigen und freimütigen Biographien der bekanntesten prostituierten Frauenzimmer in Berlin
Autor: Röhrmann, Carl Dr. (?) Jurist, ehemaliger Königlicher Kriminalkommissar und Kammergrichts-Referendar, Erscheinungsjahr: 1846
Themenbereiche
Enthaltene Themen: Frauen, Frauenrecht, Frauenemanzipation, Prostitution, Prostituierte, Mätressen, Winkeldirne, Huren, Dirnen, Konkubinen, Zuhälter, Bordell, Freudenhaus, Laster, Sittenpolizei, Opfer der Prostitution, Gesellschaft, Sittenbild, Kultur-, Sitten- und Sozialgeschichte, Berlin
Als vor kurzer Zeit, im Verlage von Hofmann und Camp., das Buch: „Die Prostitution in Berlin und ihre Opfer“ erschien, erhob sich in der Literatur — und dies will in Berlin viel sagen! — ein allgemeiner Schrei des Unwillens. Man warf dem Verfasser vor, im Interesse der Polizei, für Geld geschrieben oder ein hodegetisches Handbuch des Lasters verfasst zu haben, berechnet, die schlaffen Gemüter der Gegenwart zu reizen. Es ist nicht meine Absicht, jenes Buch kritisieren und eine Apologie oder Polemik in Bezug auf dasselbe schreiben zu wollen. Die Frage ist aber einmal angeregt, und da ich der Überzeugung bin, dass die öffentliche Prostitution mit zu den Grundübeln der Zeit gehört, welche den Bau des gesellschaftlichen Verbandes untergraben, so habe ich es der Mühe wert geachtet, einige müßige Stunden diesem so verschiedenartig und so falsch beurteilten Gegenstande zuzuwenden.

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Mit dem 1. Januar des Jahres 1846 hat die, durch das Allgemeine Landrecht in gewissen Formen für große Städte zugelassene Prostitution aufgehört, alle diesem Zweck bisher eingeräumt gewesenen Häuser sind geschlossen und die dem hiesigen Ort nicht heimatlich angehörigen Lohndirnen von hier fortgewiesen worden. Schon vorher hatte das Projekt der Aufhebung der tolerierten Preisgebung verschiedenartige Bedenken im Publikum und bei den beteiligten Ärzten und Beamten hervorgerufen, wenn auch die Presse den Gegenstand, als zu undelikat, weniger besprach, oder, wo sie ihn oberflächlich berührte, sich mit Entschiedenheit gegen die Unsittlichkeit des Bordellwesens äußerte. Dies war vom moralphilosophischen Standpunkt und der Theorie nach vollkommen richtig: allein mit der Theorie kommt man im menschlichen Leben einmal nicht durchgängig fort und da deshalb gerade die gewiegtesten Kenner der praktischen Zustände, ihrer Übel und Grundursachen sich bedenklich ansahen und von der Folge mehr sittliches Unheil befürchteten, als bisher entstanden war, so musste es natürlich im Interesse der Verwaltung, welche auf einmal eine so durchgreifende Maßregel ausgeführt hatte, liegen, ihr Verfahren auch praktisch vor dem Publikum motiviert erscheinen zu lassen.

Wir leben in einer Zeit, wo das Volk nicht mehr blind der höhern Weisheit des Beamtentums vertraut und seine Aussprüche als Orakel hinnimmt. Der immer frischer hervortretende, durch die freiere Städteverfassung hervorgerufene Volksgeist nimmt selbstständig Teil an der Verwaltung und Rechtspflege, er schwebt voran oder er folgt beurteilend und richtend ihrem Gange, und die öffentliche Meinung, die durch diesen Geist gebildet und durch seine Organe, die Presse und das freie Wort, zum Ausdruck gebracht wird, hat eine solche Geltung, ja eine solche Autorität erlangt, dass selbst einer minder aufgeklärten Regierung, als die preußische ist, sehr daran gelegen sein würde, ihre Maximen mit dem Volksbewusstsein im Einklange erhalten zu sehen.

Daher die begreifliche Tendenz jener Schrift, welche, deren Ursprunge nach, keine andere sein konnte, als die: „in der Aufhebung der bisher toleriert gewesenen Prostitution zugleich das notwendige Mittel darzustellen, der überhand nehmenden gewerbsmäßigen Unzucht zu steuern, und für die Folge nach dem aufgestellten Grundsatze: „das Bordell ist kein Schutzmittel gegen, sondern ein Beförderungsmittel für die Prostitution,“ eine Abnahme der letztern selbst in Aussicht zu stellen.“

Dass diese Ansicht — wie mancher gute, praktische Kopf bezweifelt — die richtige sei, diesen Beweis ist der Verfasser der „Prostitution und ihrer Opfer“ schuldig geblieben, aber gerade dieser Umstand, so wie dass aus seinen Ausführungen und seinen amtlichen Quellen sich das Gegenteil dessen, was er zu beweisen hatte, ergibt, spricht dafür, dass die Wahrheit des Satzes: „das Bordell ist die Mutter der gewerbsmäßigen Unzucht“ noch sehr in dubio schwebt. [Aus Kapitel: l. Über den Zweck und die Tendenz dieser Blätter]

Bordellbesuch am Ende des 16. Jahrhunderts

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Französische Prostituierte im 17. Jahrhundert

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Im Zimmer einer Kurtisane, Frankreich 15. Jahrhundert

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Freier und Huren, Frankreich 16. Jahrhundert

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Römisches Bordell, Italien 16. Jahrhundert

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Bordellszene in der Antike

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Ein römisches Bordell

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Eine schwere Entscheidung, alles süße Früchte

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