Polizei- Verwaltung

Eine der wichtigsten Behörden für eine so volkreiche Stadt wie Köln bleibt immer die Polizeiverwaltung, weil dieselbe mit jedem einzelnen Bürger in direktesten Verkehr zu treten gar zu häufig die Veranlassung nehmen muss. Die Spitzen der Polizeiverwaltung zu Köln bilden folgende Chargen:

1. Der Polizei-Präsident, gleichzeitig in der Eigenschaft eines Landrates des Stadtkreises Köln, in welcher ihm ein Kreis-Sekretär besonders beigegeben ist.
2. Der Polizei-Rat, zugleich Stellvertreter des Präsidenten bei dessen Verhinderung oder Abwesenheit.
3. Der Polizei-Assessor,
4. Der Polizei-Inspektor, welcher zugleich die Staatsanwaltschaft in Polizeisachen an zwei Friedensgerichten repräsentiert. (An den beiden andern ist dieselbe durch einen dazu bestimmten Polizei-Kommissar vertreten.) Außer diesen fungieren in den verschiedenen Büros des Polizei-Präsidiums (Glokengasse 30.) die erforderlichen Sekretäre, der Rendant der Polizei-Kasse, die Registratur-Beamten, Kanzlisten, Pass- und Fremden-Expeditionsbeamten nebst dem notwendigen Ordonnanz- und Boten-Personal.


Die Stadt zerfällt in polizeilicher Hinsicht in neun Sektionen. Jede derselben wird überwacht von einem Polizei-Kommissar, der außer einem Büro-Gehilfen, drei, vier oder fünf Polizei-Sergeanten, und einen, zwei oder drei Gendarmen zur Verfügung hat.

Die kleinen Vergehen gegen polizeiliche Verordnungen werden auf der Amtsstube des betreffenden Polizei-Kommissars abgeurteilt und bestraft, und hat derselbe als Richter in diesen Sachen das Recht, bis zu vierzehn Tagen Gefängnis oder bis zehn Thaler Geldstrafe zu erkennen. Zwei der neun Polizei-Kommissare haben außerdem die Schulpolizei auszuüben, und alle unentschuldbaren Versäumnisse schulpflichtiger Kinder an den Eltern mit Geld bis zu einem Thaler oder Gefängnis bis zu 24 Stunden zu bestrafen. Alle diese durch den Polizei-Kommissar verhängten Gefängnisstrafen werden abgebüßt in dem sogenannten städtischen Depot. Das jetzt als solches von der Stadt neu erbaute Lokal wurde im April 1861 bezogen. Dieses im gotischen Style vom Stadtbaumeister Raschdorf ausgeführte Gebäude, südlich vom Neumarkt in der Spinnmühlengasse gelegen, kostet die Stadt 39.500 Thlr., und hat für die in geschiedenen Abtheilungen zu beherbergenden Arrestanten männlichen und weiblichen Geschlechts, zu denen auch die von der Polizei frisch aufgegriffenen Individuen (aber nur bis zum Ergebnis der innerhalb 24 Stunden Statt findenden Untersuchung) gehören, sehr gesunde, reinliche und luft- wie lichtreiche Räume.
Das neue städtische Depot oder Munizipal-Gefängnis enthält folgende Räume:

a) im Souterrain außer den Vorratskellern eine Küche, eine Vor- und Waschküche, zwei Badezimmer, ein Mangelzimmer, und einen großen Arbeitsraum für Männer.
b) im Erdgeschoss fünf Räume als Aufseherwohnung, ein Bureau, zwei Zimmer zu 5 Köpfen für Aufgegriffene, ein Zimmer zu 5 Köpfen für Syphilitische, zwei Isolierzellen, zwei Krankenzimmer nebst Vorzelle, zusammen auf 5 Köpfe berechnet.
c) in der ersten Etage, einen Betsaal, ein Zimmer für den Arzt, ein Verhörzimmer, zwei Krankenzimmer nebst Vorzimmer (wie oben zu 5 Köpfen berechnet,) zwei Zimmer für je 5 Detinirte und 4 Isolierzellen.
d) in der zweiten Etage zwei Zimmer jedes für 8, zwei jedes für 6, und 6 jedes für 5 Detinirte ausreichend. Am Eingange befindet sich ein kleiner Vorhof, und an jeder Seite ein Spaziergang, der eine für männliche, der andere für weibliche Gefangenen bestimmt. Der größere Hof hinter dem Gebäude dient zu ökonomischen Zwecken.

Unter dem Polizei-Präsidenten steht unter anderem auch die städtische Feuerlösch-Anstalt (Pompier-Corps,) an deren Spitze als technischer Chef der Arbeiter Compagnien der zeitige Stadtbaumeister steht. Das Pompier-Corps Kölns zerfällt in 5 militärisch organisierte und uniformierte Compagnien, deren jede einen Chef und 4 Sous-Chefs hat. Jede Compagnie hat 5 Spritzen, die in den verschiedensten Teilen der Stadt und zwar in meist eigens dazu erbauten, städtischen Spritzenhäuschen untergebracht sind, zu welchen die Chefs oder Sous-Chefs die Schlüssel besitzen. Beim Ausbruche eines Brandes geht sofort die Mitteilung an den Küster der nächsten Kirche oder an den zunächst wohnenden Chef oder Sous-Chef ab. Ersterer schlägt sofort auf die Glocke, letzterer setzt den Rasseler mit der Brandrassel in Lauf, insofern diesem nicht direkt die Kunde überbracht worden ist. Die zunächst liegenden Kirchen und Feuerrasseln folgen unaufgefordert dem gegebenen Signale, und bald ist, wenn's Not tut, die ganze Stadt in Feuer-Alarm versetzt. Die Mannschaften der Compagnien, meist den Bauhandwerken angehörend, müssen auf der Stelle ihre Arbeit verlassen, und begeben sich sodann schleunigst zu ihrer Spritze hin, die von den zunächst aufzutreibenden Pferden bespannt, unter Führung der Chefs nach der Brandstätte eilt. Den zuerst ankommenden Spritzenmannschaften wird bei jedem Brande zur Belohnung eine Prämie von 5 Thlr. ausbezahlt. In Berlin wie in andern bedeutenden Städten besteht eine fortwährend in Bereitschaft gehaltene uniformierte Feuerwehr, und, um die raschesten Mitteilungen nach den sämtlichen Posten hin- zu machen, sogar eine unterirdische Telegraphenleitung. Köln hat dieses nachahmen wollen, es aber des zu erheblichen Kostenpunktes wegen bei den bisherigen Einrichtungen belassen. Man tat dies um so mehr, als sich dieselben bisher wirklich recht tüchtig bewährt und praktisch bewiesen haben, und weil dazu bei dem geringsten Anscheine einer größeren Gefahr das Militär, worunter besonders die Pioniere auszuzeichnen sind, dem Pompier-Corps kräftig zur Seite steht.

Dieses Kapitel ist Teil des Buches Der Wanderer durch Köln