Die städtische Verwaltung

An der Spitze der Gesamtverwaltung der Stadt steht ein besoldeter Oberbürgermeister und zwei besoldete Beigeordnete. Die einzelnen Zweige der Stadtverwaltung sind folgende:

1. Das Finanz-Amt.
2. Die Stadtkasse.
3. Das Zivilstands-Bureau.
4. Das Bureau für Leichen- und Begräbnissachen.
5. Das Stadtbauamt.
6. Das Bau-Bureau.
7. Das Einquartierungsamt.
8. Das Stadt-Archiv.
9. Das Stadt-Secretariat nebst der Kanzlei.
10. Die Schul-Kommission.
11. Die Krankenkasse der Handwerker und Fabrik-Arbeiter. *)
12. Das Hafen-Kommissariat und die Hafen-Kasse. (Mühlengassentor.)
13. Die Markt- und Kaufhausverwaltung (im Gürzenich.)
14. Die Schlachthausverwaltung (im Schlachthause.)
15. Die städtische Beleuchtungs-Inspektion.
16. Die Direktion der öffentlichen Gärten und Spaziergänge.
17. Die Verwaltung der städtischen Bibliothek.
18. Die Museums Verwaltung.


(* Die sämtlichen Bureau's für diese Verwaltungszweige befinden sich in den Gebäulichkeiten am Rathausplatz.

Dem Oberbürgermeister-Amte, resp. der städtischen Verwaltung, stehen 30 Stadtverordnete zur Seite, die von der Bürgerschaft nach einem Drei-Klassen-System, von der Höhe des Einkommens abhängig, gewählt worden sind. Alle drei Jahre wird das dem Alter nach ausfallende Drittel jeder Klasse durch Neuwahl ersetzt. Dieser Gemeinderat bildet unter sich folgende Kommissionen:

1. Für das Finanzwesen, für Schuldentilgungssachen, Verwaltung des Vermögens der Armen- und Schulanstalten.
2. Für Armen-, Schul- und Kirchensachen.
3. Für städtische Bauten und Wege, Unterhaltung öffentlicher Gebäude, des Straßen-Pflasters, der Kanäle, der Wasserleitung, der Promenaden, des Kirchhofes, sowie für Privatbauten und Alignementsangelegenheiten.
4. Für Gewerbe-, Fuhrwerks-, Sack- und Päckchenträgersachen, sowie für Hafenbauten, Hafenordnung und Einrichtungen,
5. Für Polizei-, Markt- und Kaufhausangelegenheiten, Straßenbeleuchtung und Reinigung, Nachtwächterdienst, Munizipalgefängis, Begräbniswesen, Sanitätspolizei, Bade-, Schwimm- und Feuerlösch-Anstalten.
6. Für Erteilung des Bürgerrechtes.
7. Für Angelegenheiten der Bibliothek, des Museums, der Archive und Monumente, sowie für musikalische Angelegenheiten.
8. Die juristische Kommission.
9. Die Museums-Kommission.
10. Die Gürzenich-Kommission.

Die Vorberatungen dieser Kommissionen, unter dem Vorsitze des Oberbürgermeisters oder des ersten Beigeordneten finden Statt, so oft der vorhandene Stoff es nötig macht, und gehen dann die motivierten und bestimmt formulierten Anträge, durch einen Referenten der Commission vertreten, an den Gemeinderat ab. Die Sitzungen des Gemeinderates werden, insofern sie keine Personalien betreffen, öffentlich gehalten, und finden in der Regel jeden Donnerstag, Abends 6 1/2 Uhr, im großen Saale des Rathauses Statt. Bei allen Abstimmungen über eine hinlänglich debattierte Frage entscheidet absolute Majorität, und hat bei Stimmengleichheit der Vorsitzende den Ausschlag durch seine ihm dann zukommende zweite Stimme zu geben. Alle in Form der Rede sich geltend machenden Ansichten werden während der Sitzung durch einen besondern Protokollführer, ziemlich vollständig dem Inhalte nach, niedergeschrieben und außerdem die gefassten Beschlüsse, um die Ausführung kontrollieren zu können, in ein Beschlussbuch eingetragen. Die Verhandlungen, so wie der Protokollführer sie in der Sitzung niederschreibt, werden durch den Druck dem Publikum zur Kenntnis gebracht, und als Beilage der Kölnischen Zeitung gratis ausgegeben.

Die Stadt Köln hat in ihrer letzten Vergangenheit viermal eine freiwillige Anleihe gemacht.

Die älteste vom Jahre 1833 betrug 200.000 Thlr., und wurde diese Summe für die so notwendigen Ufer- und Hafenbauten verwandt. Von dieser Summe wurden im Laufe der Zeit schon 119.900 Thlr. getilgt, so dass noch 80.100 Thlr. zu amortisieren bleiben. Die zweite Anleihe, im Jahre 1849 aufgenommen, betrug eine Million Thaler, und ist diese Summe zum größten Teile in städtischen Obligationen zu 5 Prozent schon ausgegeben worden. Der noch liegende Vorrat wird nicht emitiert, und sind die sämtlichen schon ausgegebenen seit dem 1. Januar 1862 in 4 1/2 %ige Obligationen verwandelt worden. Die dritte Anleihe vom Jahre 1856 betrug 750.000 Thlr., und wurde, so weit sie vergeben werden konnte, gleich in 4 1/2 prozentigen Obligationen verkauft. Beide Anleihen waren bestimmt zur Vollendung des Rheinauhafens, zum Bau mehrerer Schulen und sonstiger städtischen Gebäude, zur Verbesserung des Straßenpflasters, u. s. w. Wie bei der Hafenanleihe, so wird auch von diesen beiden jährlich ein Teil, und zwar von der Million über 8.000, von der Dreiviertelmillion über 5.500 Thlr in Folge Verlosung getilgt, so dass 1862 von ersterer noch 916.050, und von letzterer noch 535.900 Thlr als zu verzinsendes Kapital in den Händen des Publikums sich befinden.

Die vierte Anleihe wurde 1857 gemacht. Sie bildet eine 4 prozentige Schuld, betrug 132.400 Thlr, wovon 6.400 Thlr. seit 1858 schon getilgt worden sind. Sie war nur für den Erneuerungsbau des Kaufhauses Gürzenich bestimmt, weshalb sie gewöhnlich die Gürzenich-Anleihe heißt.

Die Gesamtschuld der Stadt weist nach dem Passiv-Status von 1862 eine Summe von etwas über zwei Millionen Thaler nach, was bei dem sehr bedeutenden Aktiv-Vermögen und den ergiebigen Einnahmequellen der Stadt eine sehr gering anzuschlagende Schuld genannt werden darf.

Dieses Kapitel ist Teil des Buches Der Wanderer durch Köln