Dritte Fortsetzung

Untersuchen wir nun, ob für die Befriedigung der Holzbedürfnisse in der angedeuteten Weise allenthalben gesorgt wurde, so müssen wir, wenn wir der Wahrheit treu sein wollen, offen gestehen, dass dies in unseren deutschen Staaten größtenteils nicht ganz in dem Maße geschehen ist, als zur Abwendung der verderblichen Forstfrevel nötig gewesen wäre. Gehen wir bei diesen verschiedenen Ländern auf eine Reihe von dreißig Jahren zurück, werfen wir einen Blick in die Nachweisungen der Einnahmen aus den Staatswaldungen während der verschiedenen Perioden, so werden wir, in Folge eines da mehr dort weniger zur Suprematie gelangten und ausgebildeten fiskalischen Systems, eine ansehnliche progressive Steigerung dieser Einnahmen fast allenthalben wahrnehmen. In den letzten Jahren jedoch wird — aus bekannten Gründen — nicht nur keine Mehrung, sondern an vielen Orten sogar eine ansehnliche Minderung eingetreten sein.

Der Wahrheit getreu aber müssen wir hinzusetzen, dass die bezeichnete Steigerung der Staats-Einnahmen aus den Forsten in verschiedenen deutschen Staaten, namentlich aber in Bayern, nicht allein die Folge eines solchen Systems war, sondern dass auch durch eine gute Bewirtschaftung, durch zweckmäßige, den Holztransport erleichternde Anlagen von Abfuhrwegen und von andern Verbringungsanstalten und insbesondere durch viele zweckmäßige Einrichtungen im Forstwesen meines Onkels, des Herrn Joh. Baptist v. Waldmann, königlichen Ministerialrats und Forstreferenten im kgl. Staatsministerium der Finanzen, hierzu sehr viel beigetragen wurde.


Von anderer Seite ist auch nicht zu verkennen, dass die sich immer mehrenden nötigen Ausgaben der Staaten auch eine Steigerung der Einnahmen voraussetzen, allein es dürfen durch eine solche Steigerung die volkswirtschaftlichen Interessen mindestens nicht in dem Grade benachteiligt werden, dass hieraus irgend eine fühlbare Beeinträchtigung des allgemeinen Staatswohles erwachsen könnte.

Was die Verwertung der Forstprodukte in Bayern betrifft, so ist es bekannte Sache, dass die Taxen immer aus den Durchschnitten der Versteigerungserlöse der vorhergehenden drei Jahre reguliert und hierauf bei den Versteigerungen als Basis in Anwendung gebracht wurden. Es musste diese natürlich immer überboten und hiermit eine immerwährende Erhöhung der Taxen und der Erlöse nach und nach erzielt werden. Wo auch besondere Aufwurfpreise bestanden, so war doch das Verhältnis das gleiche; denn da letztere nur eine Minderung der Taxe um gewisse Prozente waren, so müssten auch solche konsequent mit den bestehenden Taxen steigen und fallen.

Die nachteiligsten Einwirkungen werden aber immer die unausbleiblichen Folgen sein, wenn den Zeitverhältnissen und den Kräften der Konsumenten hierbei nicht eine nach staatswirtschaftlichen Grundsätzen genügsame Beachtung zugewendet wird.

Vielfach können wir in der Tat wahrnehmen, dass gering und mittelmäßig begüterte Bürger durch hohe, für sie unerschwingliche Holzpreise immer mehr und mehr in Verfall kamen und sich allmählich ganz außer Stand sahen, mit dem Holzhändler und den Wohlhabenden zu konkurrieren. Sie mussten sich dem Holzfrevel notgedrungen widmen. Forststrafen nehmen einen ihres geringen Verdienstes oder die Möglichkeit ihres Erwerbes, ihre persönliche Freiheit, hinweg.

Mit dem Verfalle der materiellen Verhältnisse, mit der Zunahme der Forstfrevel und ihrer Armut nahm aber auch in gleichem Grade die Demoralisation zu. Hass und Bitterkeit gegen die Obrigkeit insbesondere gegen die Forstbeamten, vermehrte sich in gleichem Maße, und alle diese Zustände vollendeten, im Vereine mit den {>oliti8chen Agitationen und Wühlereien, den Proletarier, der, zu Allem fähig, in Millionen jetzt über ganz Deutschland verbreitet ist. Viele Tausende von Familien, die sonst der gemeinnützigsten Menschenklasse angehörten, sind verarmt und dieser Kategorie anheimgefallen.

Alle Fachgenossen, die unter dem Volke, besonders auf dem Lande wohnen, werden es bestätigen, dass in sehr vielen, vielleicht in den meisten Gegenden Mangel an Brennmaterial und andern Forstprodukten eine tiefer liegende Ursache der materiellen Not bei den untern Volksklassen bildet, als der Mangel irgend eines andern Produktes.

Ein Staat kann aber nur in dem Maße glücklich sein und allen Stürmen trotzen, als Zufriedenheit und Wohlstand, im Vereine mit religiöser und sittlicher Bildung in den Familien, in der Gemeinde und im Lande überhaupt vorhanden sind.

Nichts ist so heilig als die Pflicht der Regierungen, dieses Ziel zu erstreben; es sind dieselben daher auch verbunden, alle Nationalgüter, worunter die Waldungen in Bayern den ersten Rang einnehmen, nur einzig und allein zum allgemeinen Nutzen, zur Unterstützung und Erhöhung des Nationalwohlstandes verwalten zu lassen.

Niemals darf es, so lange volkswirtschaftliche Rücksichten es nicht anders erheischen, Zweck der Forstverwaltung sein, möglichst hohe Revenuen zur Deckung der Staatsbedürfnisse zu erzielen. Freilich setzt dieses voraus, dass — neben einem selbständigen Forstministerium — auch am Sitze jeder Regierung ein dort selbstständiges Forstkollegium bestehe. Nur zu leicht, und ohne dass er es nur ahnt, wird der Forstmann bei uns zum Finanzmann und geht in diesem Sinne oft viel weiter als er selbst glaubt und als es selbst die oberen Behörden haben wollen. Diese Revenuen können und sollen erst dann berücksichtigt werden, wenn für die Bedürfnisse aller Staatsangehörigen (mit Rücksicht auf ihre Kräfte), gesorgt ist. Es sollte daher die Deckung der Staatsbedürfnisse, da finanzielle Rücksichten in der Forstverwaltung nur untergeordneter Natur sein dürfen, immer nur auf dem Wege einer — nach einem richtigen und gerechten Verteilungsmaßstabe regulierten — direkten Besteuerung aller Staatsangehörigen bewirkt werden. Dies ist die zweckmäßigste und leichteste Weise. Alle und jede andern Mittel, insbesondere wenn es sich (wie hier) um unentbehrliche Lebensbedürfnisse handelt, untergraben mehr oder minder das Fundament des Staatenlebens.

Wenn die Forstverwaltung nicht auf den angedeuteten Prinzipien beruht, so wird sie nimmermehr zu der Geltung gelangen, die ihr gebührt. Der Forstmann soll vor Allem auch Staatswirt im engsten Sinne des Wortes, und wenn er seihe Pflichten in dieser Richtung erfüllt hat, erst dann soll er auch Finanzmann des Staates sein; außerdem verliert er an seinem politischen Wert und ist ein ebenso nachteilig auf den Nationalwohlstand einwirkender Beamter, als es der reine Finanzbeamte sein würde, wenn solcher, ohne hierbei im Geringsten auf die Kräfte der Besteuerten Rücksicht zu nehmen, nur darauf bedacht wäre, Gelder in die Staatskassen zusammenzuscharren. Schon vom rein forstlichen Standpunkt aus können und dürfen wir in keinem andern Sinn handeln, wenn wir nicht selbst zur Devastation unserer Wälder beitragen wollen.

Gleichwie in der Natur aber Alles dem Wechsel unterworfen ist, so sind es auch die Werke der Menschen, da letztere, bezüglich ihrer Anzahl, ihrer Bedürfnisse, ihrer Ansichten und Bildung, selbst der größten Mannigfaltigkeit und Veränderungen fähig sind. Es müssen daher auch alle Institutionen, die vor dreißig bis vierzig Jahren noch als bewährt und als wohltätig einwirkend erkannt wurden, abgeändert und den Zeitumständen angepasst werden, sobald die bestehenden Verhältnisse und das allgemeine Staatswohl zu erheischen. Die Früchte der gesammelten Erfahrungen haben zu allen Zeiten das Gesagte bestätigt. Diese Erfahrungen sind es auch, die uns Forstwirte fortan auf den Weg verweisen werden, der unumgänglich zur Erhaltung unserer Forste eingeschlagen werden muss. Keine Gesetzgebung, keine zehnfache Vermehrung des Schutzpersonales ist ferner im Stande, das Übel der Walddevastation für sich allein zu heben oder zu mindern, sondern nur im Vereine aller disponiblen Mittel wird ein Erfolg zu erwerben sein.
Die uns zu Gebote stehenden Mittel sind:

I. Es werde dafür gesorgt, dass jeder Staatsangehörige — sei er arm oder reich — seine bemessenen wirklichen Bedürfnisse an Forstprodukten, soweit dies ohne Gefährdung der Waldungen geschehen kann, auf legale Weise zu befriedigen im Stande ist.

II. Es werde ein der Zeit und den geschilderten Zuständen angemessenes Forststrafgesetz ins Leben gerufen und die forststrafrechtliche Jurisdiktion mit Strenge und Gerechtigkeit gehandhabt.

III. Der Forstschutz muss auf eine andere kräftige Weise gehandhabt werden, als es seither meistens der Fall war.

IV. Eine auf zweckmäßige Weise zu leitende Belehrung des Volkes über den Nutzen der Wälder, über die Notwendigkeit ihrer Erhaltung sowie über die zweckmäßige Verwendung der Forstprodukte würde wesentlich zur Schonung und Pflege unserer Forste beitragen.

V. Im Interesse der Moral und im Interesse der Waldungen ist es gelegen, den Bedürftigen Arbeit zu verschaffen und ihre materiellen Verhältnisse überhaupt, soviel als nur möglich, zu verbessern.

Die Lösung dieser Mittel ist freilich schwierig und erfordert folgende Maßregeln.

ad I. a) In der Gemeinde-Ordnung muss angezeigt werden, auf welche Art und Weise der Arme wie der Reiche seine bemessenen, wirklich notwendig bedürftigen Forstprodukte ohne Gefahr für den Wald auf legale Weise beziehen kann.

Leider wurde deshalb wenig seither getan; man kannte die Wichtigkeit dieser Sache nicht und die Folge war, dass der Arme auf eigene Faust seine Bedürfnisse im Wege des Frevels zu befriedigen suchen musste. Die Gemeinde-Vorsteher berücksichtigen zu wenig ihre armen Mitbürger und geben deshalb selbst Veranlassung zur raschen und verderblichen Waldfrevel-Vermehrung.

Abgesehen von der sittlichen Verderbnis, so wird, lenkt man auch heute auf den rechten Weg ein, doch geraume Zeit dahingehe, diese in Fleisch und Blut übergangene Frevelsucht und die eingewurzelten desfallsigen Ansichten wieder auszurotten.

b) Das Einsammeln von Stock-, Raff- und Leseholz in den Gemeinde-Waldungen wäre bald tunlichst zu ordnen, die notorisch Armen mit Leseholzscheinen zu versehen, oder bei den Forsttagsatzungen die in der That bedürftigen Gemeinde-Glieder von dem GemeindeVorsteher in alphabetischer Ordnung anzugeben.

Der Forstbeamte soll überhaupt suchen, alles das zum Besten der Gemeinde benützen zu lassen, was durch seine Hinwegnahme den Wald in seiner Existenz und pfleglich nachhaltigen Behandlung nicht gefährdet. Derjenige ist noch lange nicht ein guter Forstbeamter, der in den Theorien der Haupt- und Nebenwissenschaften tüchtig ausgebildet ist, sondern er muss auch eine zu seinem Wirken erst befähigte praktische Bildung sich aneignen. Er muss den besonderen Charakter der Bewohner, ihre Sitten und Bedürfnisse, sowie auch die lokalen Waldverhältnisse studieren, und hiernach nach forst- und staatswirtschaftlichen Rücksichten entscheiden, was unschädlich abgelassen werden kann und soll.

Entweder der Forstbeamte ist hierzu nicht befähigt, dann soll er an solche Stellen nicht gelangen, oder, wenn er befähigt und verantwortlich ist, dann muss er in allen Fallen nicht an den starren Buchstaben einer Verordnung gebunden sein, die niemals, so gut sie im Allgemeinen sein mag, für alle Orte und alle Verhältnisse passen kann. Hier kann etwas zulässig und von den besten Folgen sein, was dort wieder unpraktisch und von den nachteiligsten Wirkungen sein würde. Es ist deshalb auch eine reine Unmöglichkeit, dass Alles bei der Forstverwaltung genau vorgeschrieben werde; es muss vielmehr der ausübende und desfalls verantwortliche Forstbeamte einen bestimmten freien Wirkungskreis haben, sonst wird derselbe eine reine Maschine, was mit dem größten Nachteil in allen Beziehungen verbunden ist. Der in seinem Berufskreise möglichst selbständige Beamte greift dagegen mit Lust und Freude an, seine Schöpfungen spornen ihn zu neuer Tätigkeit und ermuntern ihn, seine Kräfte bis an sein Lebensende in treuer Anhänglichkeit dem Staate und seinem Berufe, dem Walde, zu widmen.

e) Durch Abgabe geringer Brennholz-Sortimente, durch Vermehrung der Brennholz-Magazine, durch Verabreichung von Surrogaten, als Kohlen und Torf, wo das Einsammeln des Raff-, Stock- und Leseholzes nicht zureicht, muss gesorgt werden, die Bedürfnisse der Armen und Minderbemittelten zu befriedigen.

Fast allenthalben findet man in den Gemeinden eine große Anzahl armer Leute, die schlechterdings nicht im Stande sind, auch nur einen Kreuzer für Brennmaterial auszugeben, und viele Andere, die nur wenig hierfür ausgeben können, also ihren Bedarf nur teilweise durch einen geregelten billigen Ankauf befriedigen können.

Diese ganz Armen und die der gänzlichen Verarmung Nahestehenden sind es, die trotz aller Strafen aus Dürftigkeit freveln müssen; diese Klasse ist es auch, die unser Mitleid und die Fürsorge der Regierung in Anspruch zu nehmen berechtigt ist.

Wer ein Menschenfreund war, wessen Herz noch für das Leiden Anderer fühlend schlug, konnte sich von dieser Wahrheit in dem harten Winter des Jahres 1849 bis 1850 in den Hütten der Armen in Bayern überzeugen. In notdürftige dünne Kleider gehüllt, saßen die Armen mit bleichen Gesichtern da; der bessere verzweifelte an der Zukunft, der andere Teil aber machte seinem Grolle in Verwünschungen und Drohungen Luft. Die Kartoffeln waren schon in der Hälfte des Winters verzehrt, Brot konnten sie trotz der Wohlfeilheit nicht kaufen, da alle Verdienste stockten und wegen des strengen Winters nicht einmal Holz in den Waldungen gefällt werden konnte. Sowohl bei Tag als größtenteils auch bei Nacht musste wegen der schlechten Betten, um sich vor Kälte zu schützen, das Feuer unterhalten werden. Muss bei einem solchen Zustande nicht das Menschengefühl mit der Pflicht des Beamten in Kollision kommen, müssen da nicht alle edleren Gefühle erstickt werden, wenn er, so lange nicht für die Bedürfnisse dieser Armen auf die eine oder die andere Weise gesorgt ist, unbarmherzig gegen dieselben einschreiten muss? Wird bei der untersten Volksklasse durch eine in dieser Beziehung unzureichende Fürsorge und Abhilfe nicht alles Vertrauen zur Regierung und ihren Beamten untergraben? Wird dagegen nicht Geringschätzung, Bitterkeit und Hass gegen Forstbeamte und gegen Alles, was zum Forstwesen gehört, hervorgerufen?

d) Durch rechtzeitige Abgabe des Bedarfes an Holz, nicht etwa in der Mitte des Winters oder im grünen Zustand.

Als Beleg, wie wohltätig die Versorgung der ärmeren Volksklasse mit Brennmaterial auf den Waldschutz und die Sittlichkeit einzuwirken vermag, sei es gegönnt, hier ein Beispiel aus dem praktischen Leben anzuführen:

In dem Städtchen Obermoschel, dem nördlichsten Kantons-Hauptorte der Pfalz, war der Forstfrevel, wie überall, wo es arme Leute gibt, sehr frequent, so dass die dortige Einnehmerei jedes Jahr einen Ausstand von 900 bis 1000 Gulden für Forststrafen hatte. Alle hingegen angewandten Mittel erwiesen sich auch hier als unzureichend — als vor wenigen Jahren eine kleine Zahl wohlgesinnter dortiger Bürger den Entschluss fasste, auf ihre Rechnung daselbst eine Steinkohlengrube zu eröffnen und deren Bau zu betreiben.

Es geschah dies nicht aus Spekulation, sondern lediglich nur zu dem Zweck, um eine Anzahl Arbeiter fortwährend zu beschäftigen und den Armen Gelegenheit zu geben, sich für die kleinsten Geldbeträge Brennmaterial anschaffen zu können. Es wurde hierbei die Einrichtung getroffen, dass nur die Gewinnungs- und geringen Verwaltungskosten durch den Absatz gedeckt werden, ferner, dass nur Arme und gering Bemittelte von diesen Kohlen bekommen; selbst die Teilhaber enthalten sich jeder Aneignung bis in die Zeiten des Sommers, wo sie den wirklichen Überschuss um gleiche Preise unter sich verteilen.

Die Kohlen selbst sind freilich nicht von der besten Qualität, dessen ungeachtet zum Brand aber recht gut. Immerhin hat diese in der Tat patriotische Handlung bereits reichliche Früchte getragen. Der Arme, der sonst drei bis vier Tage in der Woche brauchte, um im Walde sich das nötige Brennholz zu holen, wobei es ohne Frevel daselbst und nebenbei im Felde nicht abging, bleibt jetzt zu Hause an der Arbeit, weil er sich ohne Mühe und für wenige Kreuzer auf die ganze Woche mit Brennmaterial versehen kann. Es sind hierdurch die Forstfrevel daselbst seit drei Jahren so in Abnahme gekommen, dass die Ausstände an Strafen hierfür jährlich nur 70 bis 75 fl. betragen.

Forstfrevel sind zu gewärtigen, solange es Menschen und Wälder gibt, allein die Minderung der jetzigen massenhaften und den Forst zerstörenden Waldfrevel steht mehr oder weniger in der Gewalt des Forstmannes; darum liegt in unserm schönen Berufe die Pflicht, den Armen zu helfen und den Wald wieder in den Zustand zu versetzen, wie es das allgemeine Wohl der Menschen erfordert.

e) Die Gemeinde- und Privatwälder forstmäßig zu benutzen und nicht, wie bisher, der willkürlichen Behandlung der Eigentümer freizustellen.

Die neue Organisierung in Tirol hat daher diese Aufgabe zu lösen und deshalb sind die Augen aller Länder darauf gerichtet, nämlich unterstützt durch das neue Forstgesetz die zerstörten Gemeinde- und Privatwälder in regelmäßige Forste umzuwandeln, die vielen kahlen Berge Tirols mit ihrem frühem grünen Kleide wieder zu schmücken und dadurch Tirol vor den traurigen Folgen einer Holznot und Zerstörung durch Elementar-Ereignisse zu schützen.

Seine k. k. apostolische Majestät, haben mit Allerhöchster Entschließung vom 9. Oktober 1852 — um dem Bestreben zur Wiederbewaldung öder liegender Hochgebirgsflächen der österreichischen Kronländer die Allerhöchste Anerkennung angedeihen zu lassen — zur Bildung von Preisen für gelungene Aufforstungen die Summe von Eintausend Stück Dukaten allergnädigst zu widmen geruht.

Sobald die hiesigen Gemeinde-Wälder in ordentliche Schläge eingeteilt, Magazine errichtet, und alle Waldarbeiten in Gemeinde-Regie nach richtiger Anleitung eines gediegenen Forstbeamten geführt werden, dann wird nicht nur der Bedarf der Gemeinde und aller Armen an Bau, Brenn- und Nutzholz, hinreichend gedeckt sein, sondern es werden in vielen Gemeinden namhafte Summen aus den Wäldern in, die Gemeinde-Kassen fließen und beweisen, welchen großen Nutzen die Gemeinden bei einer richtigen, forstmäßigen Behandlung aus ihren Wäldern ziehen können. Der Arme findet Verdienst und braucht nicht zum Forstfrevel seine Zuflucht zu nehmen, um sein Leben zu fristen.

f) Eine möglichst ausgedehnte Streuabgabe, aus den Waldungen ist eine unabweisliche Anforderung der Zeit an unsere Forstwirtschaft.

Wer nur einigermaßen mit den landwirtschaftlichen Zuständen, mit der großen Not der untersten Volksklassen vertraut ist, wird die eiserne Notwendigkeit des wirklich unabwendbaren Waldstreubedarfes nicht in Abrede stellen. Gerade in meinem hiesigen Bezirke zeigt sich die größte Not; die Felder können nicht gedüngt und bebaut werden, wenn die Leute keine Streu aus dem Walde erhalten würden, weil fast alles erzogene Stroh aus Futtermangel vom Vieh aufgezehrt wird und Nichts zum Einstreuen übrig bleibt. Aber auch die Waldungen bedürfen dieser Streu zum Schutze und zur Nahrung, ja, es ist gerade deren Existenz hiervon abhängig und Bedingung derselben, dass die Entziehung der Waldstreu nicht im Übermaß stattfinde.

Die Aufgabe der Forstverwaltung ist daher offenbar, da hier zu Lande die Subsistenz zahlreicher Familien davon abhängt, dass die Streuabgabe in solchen Gegenden gewissenhaft und unverkürzt, soweit es der pflegliche Fortbestand der Waldungen und die ununterbrochene Nachhaltigkeit derselben nur immerhin erlaubt, geschehe, ebenso, dass der Bauer über die verschiedenen Streumittel und deren Anwendung unterrichtet werde.

Der ungebildete gewöhnliche Landmann fragt nicht darnach, ob der Wald zu Grunde geht, und ob die nach uns Lebenden auch noch Etwas haben oder nicht. Es liegt in der Natur der Sache, dass er solche Meditationen nicht anstellt, dass ihn, der nur für sich und seine Kinder zu sorgen hat, die Habsucht und Genusssucht, im Vereine mit einer ungeeigneten, zwecklosen und sehr oft verschwenderischen Anwendung der Waldstreu, über die Grenzen der möglichen Befriedigung weit hinausführt. Viele hiesigen Gemeindewälder sind schon ein Opfer dieser Ausbeute geworden; durch übermäßiges Streurechen wurde ihre Fruchtbarkeit zerstört, und sie figurieren bloß als Krüppelbestände, so dass sie kaum den zwanzigsten ihres Produktions-Vermögens leisten.