Tübingen

Diese alte Universität wird von dem Herzog aus Vorliebe für seine eigne Stiftung in Stuttgart sehr vernachlässigt und zurückgesetzt, daher die Professoren hier den Flor der Stuttgarter Akademie nicht anders als mit neidischen Blicken ansehen. Wirklich hat auch Tübingen durch jenes neue Institut sehr verloren. Indessen trösten sich die hiesigen Professoren damit, dass die Stuttgarter Akademie nach dem Ableben des Herzogs höchst wahrscheinlich wo nicht ganz aufgehoben, doch sehr beschränkt werden wird. Der Idee, die Universität Tübingen nach Stuttgart zu verlegen und auf diese Art beide Universitäten zusammenzuschmelzen, haben sich die Tübingischen Professoren, die auf ihre alten Privilegia sehr eifersüchtig sind, ernstlich widersetzt. Auch würden dies die Landstände nicht zugeben.

1) Wenn der Stuttgarter Aufenthalt anderthalb Tage dauerte, wird Gedike in Tübingen am Abend des 10. Juli eingetroffen sein, um es am 12. oder 13. Juli zu verlassen. Über Tübingen vgl. außer Nicolai vor allem Klüpfel, Geschichte der Universität Tübingen, 1849, S. 188-281.


Die Universität hat einen Kanzler, der notwendig ein Theologe sein muss. Er ist immer der erste Professor der Theol. Fakultät und zugleich Propst an der Stiftskirche. Der Herzog ernennt ihn. Er ist beständiger Commissarius principis und wirklicher Aufseher der übrigen Professoren, deren Fleiß er kontrollieren und daher berichten muss, wenn einer oder der andre von den Professoren in Abwartung seiner Kollegien nach lässig ist. Der gegenwärtige Kanzler Le Bret 1) ist erst vor ein Paar Jahren von Stuttgart hierher versetzt worden. Er steht sich, da er zugleich eine Prälatur hat, an viertausend Gulden.

Überhaupt sind hier die Professoren größtenteils gut besoldet. Die Universität administriert ihre Fonds selbst, die besonders von den Zehnten vieler Güter fallen. Die Besoldungen sind größtenteils auf Naturalien gesetzt und daher nach Maßgabe des jedesmaligen Kornpreises ungleich. Die Salaria sind daher hier immer gewissermaßen unveränderlich geblieben, und die steigenden pretia rerum haben hier nicht den Einfluss gehabt, wie auf andern alten Universitäten, wo die Salaria auf bares Geld berechnet sind. Einige Professoren haben auch freie Amtswohnung, z. B. der Kanzler und die ältesten Professoren jeder Fakultät.

Durch Honoraria verdienen die Professoren nur wenig. Man unterscheidet hier lectiones und collegia. Für jene wird nichts bezahlt, für diese bei der theolog. und philosoph. Fakultät nur ein Kronenthaler. Die Jurist, Fakultät bekömmt 8 Gulden (für die Pandekten jedoch 18 d. i. 2 Louisdor), die medicin. 6 Gulden. Eine und dieselbe Wissenschaft wird abwechselnd bald als lectio, d. i, publice, bald als Kollegium doziert.

Die Professoren rühmten mir sehr ihre Unabhängigkeit von den Studenten, indem sie bei ihren guten Besoldungen nicht nöthig hätten, um den Beifall der Studenten zu buhlen. Allein eben diese Unabhängigkeit scheint auch unter den hiesigen Professoren eine gewisse Untätigkeit und Bequemlichkeitsliebe zu bewirken, die der studierenden Jugend sehr nachtheilig ist. Die Professoren lesen nur wenig und machen sich gern, besonders im Sommer, lange Ferien. Dis war die Ursache, warum ich viele Professoren hier gar nicht hören konnte. So las z. B. der Kanzler diesen ganzen Sommer gar nicht, weil er den Brunnen gebraucht, obwohl er übrigens sehr munter war. Viele waren in nah gelegene Brunnenörter verreist u. s. w.

1) Johann Friedrich Lebret 1732-1807. 1786 von der Karlsschule nach Tübingen versetzt, Theologe, aber bekannter als Historiker durch seine „Staatsgeschichte der Republik Venedig“, 3 Bde, Leipzig und Riga 1769-1777, und eine Geschichte Italiens, 9 Bde, Halle 1778-1787.

Die Universität hat das Recht, bei Erledigung einer Stelle selbst einen neuen Professor zu wählen, der dann vom Hofe bloß konfirmiert wird. Nur allein die theolog. Fakultät wird vom Hofe selbst besetzt, doch hat auch bei den theologischen Stellen die Universität ein votum negativum. Man darf sich daher nicht wundem, dass alle Tübingische Professoren geborene Württemberger sind, und dass gewisse Familien gleichsam im beständigen Besitz bleiben. Dies erzeugt dann wieder eine gewisse Einförmigkeit der Denkungsart und eine gewisse Anhänglichkeit an alte Observanzen, wovon man das Gegenteil auf andern Universitäten, wo Einländer und Ausländer gemischt sind, findet. Eben darum dauern hier manche seltsame Einrichtungen immer unverändert fort. Man ist ihrer von Jugend auf gewohnt und bemerkt also kaum das Lächerliche und ungereimte, was einem Fremden sogleich in die Augen fällt.

Die Anzahl der Studenten ist nicht groß.1) Den bei weiten größten Teil machen die Theologen aus, von denen die Einländer fast alle zusammen in einem Kloster oder in dem sogenannten theologischen Stift wohnen. Juristen sind etwa nur 50 hier. (Denn die meisten Einländer, die sich zu Civilbedienungen vorbereiten, studieren auf der Stuttgarter Akademie, wo sie eher hoffen dürfen vom Herzog selbst bemerkt und früher befördert zu werden.) Mediziner sind gewöhnlich nur 12 bis 16.

Es sind hier ungemein viel Stiftungen und Beneficia, daher das Studieren hier wohlfeiler als auf irgend einer andern Universität ist. In mehreren Instituten genießen mehrere Studenten freie Kost und Wohnung, wozu bei manchen dieser Institute noch Geldstipendia kommen.

Die wichtigste und merkwürdigste Stiftung ist das sogenannte theologische Stift, worin gegen 200 junge Theologen freie Kost und Wohnung genießen. Auch die schon abgegangenen oder eine Zeit lang abwesenden Kandidaten verlieren ihre Freistelle nicht, sondern sie können jederzeit wieder eintreten, und bis zu ihrer Versorgung in diesem Stift bleiben. Die Mitglieder dieses Stifts sind alle vorher auf den Württembergischen Klosterschulen erzogen worden. Es sind der 4 im Lande; zwei höhere

1) Nicolai XI, 45 gibt (für 1781) 500 an, wovon mehr als 300 Stiftler seien.

zu Maulbronn und Bebenhausen, zwei niedere zu Denkendorf und Blaubeuren. Die Zöglinge der beiden niedern Klöster werden, wenn sie zwei Jahr darin unterrichtet worden, in die beiden höhern Klosterschulen versetzt (die Denkendorfischen Schüler rücken in das Kloster zu Maulbronn, und die von Blaubeuren in das Kloster Bebenhausen). Der Unterricht in den beiden niedern Klosterschulen ist gleichförmig, eben so der in den beiden höhern. Alle Jahre stellen sich in Stuttgart alle junge Leute aus dem ganzen Land, die Theologie studieren wollen und sich zu dem Unterricht in den niedern Klöstern hinlänglich vorbereitet glauben, zur Prüfung; die besten werden nun ausgesucht und in die beiden niedern Klosterschulen verteilt, aus denen sie auf die beschriebne Art in die höhern Klosterschulen einrücken, in welchen sie 2 Jahr studieren. Alsdann kommen sie in das theologische Stift zu Tübingen. Die Einrichtung ist auch hier ganz klösterlich, ihre unmittelbaren Vorgesetzten sind die sogenannten Repetenten, die mit im Kloster wohnen und mit den Stipendiaten speisen. Der Tisch ist übrigens recht gut. Wehrend des Mittag- und Abendessens hält einer von den Stipendiaten eine Predigt, die er vorher einem der Repetenten zur Beurteilung bringen muss. Bei dem großen Geräusch im Speisesaal wird freilich von der Predigt nichts verstanden, aber man hängt hier zu sehr an den alten Einrichtungen, um irgend eine abzustellen. Daher gehen auch alle diese theologischen Studenten nicht nur schwarz gekleidet, sondern völlig im Prediger Ornat, selbst bei Tische. Wer irgendwo in andrer Tracht sich blicken lässt, kömmt unfehlbar ins Carcer. Es ist ein seltsamer Anblick, wenn man mehrere dieser jungen Theologen trotz ihrem Prediger Ornat sich an öffentlichen Plätzen eben so unbändig und ungezogen betragen sieht, 1) als nur irgend ein anderer Student sich betragen kann, ja gewöhnlich betragen sie sich außer den Ringmauren ihres Klosters desto ungezogener, je mehreren Einschränkungen sie in dem Kloster selbst unterworfen sind. Eine sehr gewöhnliche Strafe, die auch schon die Repetenten über sie verhängen können, ist die sogenannte Privativa, d. i. es wird ihnen bei Tische kein Wein gegeben. Auf dem theologischen Stift muss jeder fünf Jahre studieren. Er darf nicht sogleich theologische Kollegia hören, sondern er muss erst seinen philosophischen Kursus binnen zwei Jahren machen. Hierauf müssen sie Magistri werden, und als solche erst machen sie ihren theologischen Kursus binnen 3 Jahren. Daher ist hier die Zahl der Magistri so ungeheuer. Eigentlich ist jeder theologische Student zugleich Magister. Die sogenannten lectiones (d. i. collegia publica) müssen sie bei allen Professoren ohne Unterschied und ohne eigne Wahl hören, und sie dürfen bei Strafe der Privation, über die sich freilich manche hinwegsetzen, keine Stunde versäumen. Jeder theologische und philosophische Professor ist also hier sicher, dass er, wenn sein Vortrag auch noch so schlecht ist, doch nie ein leeres Auditorium hat. Die Direktion des Stifts führen immer zwei theologische Professoren, die Superattendenten heißen, und diesen ist noch ein sogenannter Ephorus von der philosophischen Fakultät zugeordnet. Diese ernennen die Repetenten, deren 9 sind. Es wird dazu immer einer von den altem Magistris, von dessen vorzüglicher Geschicklichkeit man sich überzeugt hält, gewählt. Er bekömmt außer dem freien Tisch noch eine kleine Besoldung von etwa 40 Gulden, kann sich aber auch eine vorzüglichere Versorgung versprechen. Die Repetenten müssen mit den Novitien und Complenten (so heißen die Stipendiaten wehrend der ersten zwei Jahre, da sie bloß philosophica hören) ihren philosophischen Cursus repetiren, autores classicos mit ihnen lesen u. s. w. Eben so repetieren sie mit den jungem Magistris den theologischen Cursus. Alle Vierteljahre werden die Stipendiaten streng examiniert, und nach dem Befund wird eine sogenannte Location oder Rangordnung gemacht. Die schon Theologie studierenden Magistri werden alle Montage ein Paar Stunden hinter einander in Gegenwart der theologischen Fakultät von den Repetenten examiniert. Ein solches Examen heißt ein locus, weil jedesmal ein eigner locus aus der Dogmatik oder Polemik dazu aufgegeben wird. Ich hatte gerade Gelegenheit, einem solchen locus beizuwohnen. Es waren über hundert Magistri gegenwärtig. Sie zerteilten sich in dem großen Speisesaal an vier Tischen; bei jedem Tisch stand ein Repetent, der seinen Haufen lateinisch examinierte. Die Mitglieder der theologischen Fakultät hörten bald dem einen, bald dem andern Haufen zu. Die Repetenten dürfen aber bei diesem Examen nicht ihren eignen Gang gehen, sondern sie müssen sich genau an das vorgeschriebene Kompendium halten. Diese häufigen Prüfungen der Stipendiaten von ihrem ersten Eintritt in die Klosterschulen an haben einen sehr wirksamen Einfluss auf den Fleiß der jungen Theologen. Es ist bei dieser Einrichtung fast nicht möglich, dass einer ganz unwissend bleibt. Verhältnismäßig findet man daher auch bei den Württembergischen Landpredigern mehr Gelehrsamkeit, als in irgend einem andern Lande. — Freilich hat die Verfassung der Klosterschulen und des theologischen Stifts noch viel mönchisches, es wird viel Zeit mit unnützen Dingen (wohin z. B. das Horas singen in den Klosterschulen gehört) verloren, auch kann man sich bei Lesung der Statuten des theologischen Stifts, die ich beilege, hie und da kaum des Lächelns enthalten. Aber es ist doch nicht zu leugnen, dass durch die Einrichtungen viele sehr geschickte und gelehrte Männer fortgesetzt gebildet werden. Unter den altern Magistris, besonders unter den Repetenten sind immer sehr geschickte junge Männer. Die besten Professoren zu Tübingen und Stuttgart (z. B. Schwab, Abel, Nast, Drück, Schott u. s. w.) sind auf die beschriebene Art durch die Klosterschulen und das theologische Stift durchgegangen. Auf mehreren auswärtigen Universitäten sind einige der vorzüglichsten Professoren Zöglinge dieses theologischen Stifts, z. B. Spittler und Plank in Göttingen, Paulus in Jena, der in der beigelegten Liste noch mit als Magister aufgeführt ist. Unter den jetzigen Repetenten zeichnete sich bei dem locus, bei welchem ich zugegen war, besonders der Magister Bardili 1) durch seine gute Art zu examinieren und durch seinen lebhaften Vortrag aus. Dieser junge Mann hat sich schon durch mehrere Schriften rühmlich bekannt gemacht, und ich bin überzeugt, dass er schon jetzt ein sehr guter akademischer Dozent sein und auf jeder Universität mit Beifall arbeiten würde. Er würde gern auch jeden noch so mittelmäßigen Ruf auf eine auswärtige Universität annehmen.

1) Vel. Nicolai XI, 84.

Unter den Professoren der theologischen Fakultät ist nächst dem Kanzler Le Bret der Prof. Storr 1) am meisten geschätzt. Sein Vortrag wird gerühmt, wiewohl er mir etwas zu ängstlich vorkam. — Der Prof. Uhland 2) ist ein schon bejahrter Mann, dessen Vortrag nichts weniger als anziehend ist. Von der juristischen Fakultät hörte ich den Prof. Hofacker. 3) Dies ist gewiss einer der besten Dozenten, die ich auf meiner ganzen Reise gehört. Auch hat er hier den uneingeschränktesten Beifall. Sein Vortrag (ich hörte ihn in den Pandekten) ist sehr deutlich, bestimmt, und angenehm. Er sprach lebhaft und munter, ohne Übertreibung und Affektation; auch herrschte in seinem Kollegium die größte Aufmerksamkeit.

Ferner hörte ich den Prof. Meyer 4) in der Reichsgeschichte. Sein Vortrag ist lebhaft und deutlich, obgleich der Ausdruck nicht so gewählt ist als bei Hofacker.

Den Hofrath Gmelin 5) hörte ich ebenfalls in den Pandekten. Sein Vortrag war bei aller großen Lebhaftigkeit dennoch nicht sehr anziehend, welches ich mir aus einem Mangel an Ordnung, den ich in seinem Vortrage zu bemerken glaubte, erklärte.

Von der medizinischen Fakultät konnte ich bloß den Prof. Ploucquet 6) hören. Er las die medicina forensis. Sein Vortrag ist deutlich, bestimmt und angenehm, nur hätte ich noch etwas mehr Lebhaftigkeit gewünscht. Seine Exempel waren besonders gutgewählt.

Von der philosophischen Fakultät hörte ich den Prof. Rösler, 7) der als Geschichtsforscher bekannt ist und sich besonders um die Kirchengeschichte verdient gemacht hat. Sein Vortrag ist fließend, deutlich und ziemlich lebhaft.

1) Christian Gottlob Storr 1746-1805. Vgl. über ihn Baur in Klüpfels Gesch. der Universität T. 216 ff.

2) Ludwig Josef Uhland 1722-1803, der Großvater des Dichters, 1761-1777 Professor der Geschichte, war 1777 zur theologischen Fakultät übergetreten.

3) Karl Christof Hofacker 1749-1793. Klüpfel 247 f.

4) J. Christ Majer 1741-1821.

5) Christ. Gottlob Gmelin 1749-1818.

6) Wilhelm Gottfried Ploucquet 1744-1814.

7) Christ. Friedrich Rösler 1736-1821, hatte u. a. 1773 über den Lehrbegriff der christlichen Kirche in den drei ersten Jahrhunderten geschrieben. Klüpfel 211 rügt seine Herabziehung der Historie ins Anekdotische. Als sich Schiller Aussichten in T. eröffneten, schrieb sein Vater am 10. Februar 1795 an ihn: „Professor Roesler, ein alter kränklicher Mann, ist Professor historiarum, und in dessen Stelle wurde Er, mein Sohn, vermutlich kommen.“ Schillers Beziehungen zu Eltern, Geschwistern S. 137.


Den Prof. Pfleiderer 1) hörte ich in der Physik. Sein Vortrag ist sehr ängstlich, höchst undeutlich und unangenehm.

Der Prof. Flatt 2) hat sich kürzlich durch mehrere philosophische Schriften rühmlich bekannt gemacht. Es ist zu bedauern, dass seine Harthörigkeit seine Nutzbarkeit bei der Universität beschränkt.

Der Prof. Schnurrer, 3) der gerade abwesend war, ward mir fast einstimmig als einer der besten Dozenten gerühmt. Er hat sich durch mehrere kleine Schriften als einen vorzüglichen Orientalisten und Exegeten gezeigt.

Der Prof. Bock 4) ist zugleich Pädagogiarch. In dieser Qualität muss er jährlich im ganzen Herzogtum herumreisen und alle Schulen visitieren, und dabei die Schüler examinieren, auch die Lehrer auf bessere Methoden aufmerksam machen u. s. w. Es sind immer zwei dergleichen Pädagogiarchen oder Schulvisitatoren. Der eine ist der jedesmalige Rektor des Gymnasiums zu Stuttgart, der andere ist einer von den Tübingischen Professoren.

Ganz kürzlich hat der Herzog eine Verordnung ergehen lassen, worin über die zu große Zahl der Studierenden geklagt und befohlen wird, die unfähigen Köpfe soviel nur möglich vom Studieren zurückzuhalten. Nach einer andern neuern Verordnung sollen alle Landeskinder, die nicht wirklich auf der Akademie zu Stuttgart wohnen, in Tübingen ihren Kursus vollenden, wenn sie Jura studieren. Wenn sie aber nicht bloß die Kollegia auf der Akademie frequentieren, sondern wirkliche Zöglinge der Akademie sind, brauchen sie nicht erst nach Tübingen zu gehen. Aber auch im erstem Fall wird leicht dispensirt, oder die Verordnung durch den Vorwand eludirt, man studiere Cameralia und höre nur nebenher juristische Kollegia. Daher rührt denn die kleine Anzahl der juristischen Studenten in Tübingen (obgleich bei dieser Fakultät 6 Professores ordinarii angestellt sind). Man hört daher in Tübingen sehr laute Klagen über die Stuttgarter Universität und über die Vorliebe des Herzogs für dieselbe.

1) Christof Friedrich Pfleiderer 1736-1821.

2) Johann Friedrich Flatt 1759-1821, ging 1792 zur Teologie über.

3) Christ. Friedrich Schnurrer 1742-1822.

4) August Friedrich Böck 1739-1815


Die Universitätsbibliothek in Tübingen ist zwar besser als auf vielen anderen Universitäten, jedoch im Ganzen von keinem großen Belang. Sie hat etwa 12 bis 15.000 Bände. Ihr Fonds ist etwa 300 Gulden jährlich.

In den Beilagen lege ich den Lektionskatalog, die Statuten der Universität, die akademischen Gesetze, die Statuten des theologischen Stifts und die neueste Lokationsliste der Mitglieder desselben bei.


Dieses Kapitel ist Teil des Buches Der Universitäts-Bereiser