Die Quittung. (Anekdote)

Der Gerichtsdiener eines gutsherrlichen Gerichts bezog jährlich, außer seinem fixen Gehalt, noch eine Zulage zur Haltung zweier Gehilfen, sowie ein Quantum Hafer für sein Pferd. Am Schlusse eines Etatsjahres brachte derselbe die vorgeschriebene Quittung über den richtigen Empfang des Hafers und der Zulage folgendermaßen zu Papier: „Dass ich dies Jahr wieder Rosshafer genossen und zwei Gehilfen wie ein Pferd, gehalten habe, bescheint R. R., Gerichtsdiener.“
Dieses Kapitel ist Teil des Buches Der Sammler - Band 17